Weitere Leserfragen

Rückgabe erlaubt? 

Fra­ge: Ich habe vor einer Woche einen neu­en Fern­se­her für 900 Fran­ken gekauft. Ich habe die Opti­on gewählt, in monat­li­chen Raten zu bezah­len inklu­si­ve dem Zins für zwei Jah­re. Jetzt erhielt ich aber eine teu­re Arzt­rech­nung und da ich zur Zeit etwas knapp bei Kas­se bin, kann ich mir den Fern­se­her nun nicht mehr lei­sten. Daher möch­te ich den Fern­se­her zurück­ge­ben. Geht das? Ant­wort: Ja. Grundsätzlich

Neuer Vertrag – was nun? 

Fra­ge: Anfang die­ses Jah­res wur­de die Woh­nung total­sa­niert, in der ich woh­ne. Nun erhielt ich vom Ver­mie­ter einen neu­en Miet­ver­trag zuge­schickt, den ich gegen­zeich­nen soll­te. Grund­sätz­lich bin ich mit dem neu­en Ver­trag ein­ver­stan­den, ledig­lich ein Punkt bei den Neben­ko­sten akzep­tie­re ich nicht. Kann ich die ent­spre­chen­de Klau­sel durch­strei­chen, bevor ich den Ver­trag unter­zeich­ne? Ant­wort: Nein. Denn Ach­tung, wenn Sie den vom Ver­mie­ter bereits unter­zeich­ne­ten Mietvertrag

Wer erhält mein 3a Vorsorgekapital? 

Fra­ge: Ich lebe seit meh­re­ren Jah­ren mit mei­ner Part­ne­rin zusam­men. Gemein­sam haben wir einen Sohn. Von mei­ner Frau lebe ich schon lan­ge getrennt, jedoch sind wir noch nicht geschie­den. Soll­te ich ster­ben, möch­te ich, dass mei­ne Part­ne­rin aus mei­nem 3a Vor­sor­ge­kon­to begün­stigt wird. Ist das mög­lich? Ant­wort: Nein. Ver­stirbt der Inha­ber der gebun­de­nen Säu­le 3a, wird das Kapi­tal nach einer gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Rei­hen­fol­ge aus­be­zahlt. Vorrang

Kann mein Kind betrieben werden? 

Fra­ge: Vor ein paar Tagen fand ich einen Brief unse­res Han­dy­an­bie­ters in der Post. Adres­siert war er an mei­nen 14-jäh­ri­­­gen Sohn. Ent­hal­ten war eine Mah­nung, weil er sei­ne Han­dy­rech­nung nicht mehr bezah­len konn­te. Im glei­chen Schrei­ben wur­de er auch gebe­ten, die Rech­nung für sein neu­es Han­dy zu beglei­chen, wel­ches er ohne unse­re Zustim­mung gekauft hat. Müs­sen wir als Eltern nun befürch­ten, dass wir die Schulden

Neue Filiale, was gilt? 

Fra­ge: Die Filia­le, in wel­cher ich zur­zeit arbei­te, wird geschlos­sen. Mein Chef hat mir nun gesagt, dass ich in einer ande­ren Filia­le wei­ter beschäf­tigt wer­de und hat mir einen neu­en Arbeits­ver­trag vor­ge­legt. Bin ich dann wie­der in der Pro­be­zeit, wenn ich den neu­en Ver­trag unter­schrei­be? Ant­wort: Nein. Wech­seln Sie in eine ande­re Filia­le des­sel­ben Arbeit­ge­bers, ist das grund­sätz­lich bloss eine Ände­rung des Arbeits­orts. Es wird

Ich will es wissen 

Fra­ge: Vor ein paar Tagen erhielt ich die Arzt­rech­nung für die Kon­sul­ta­ti­on mei­ner 15-jäh­ri­­­gen Toch­ter. Als ich nach­frag­te woll­te mei­ne Toch­ter mir nicht sagen, wes­halb sie beim Arzt war. Auch in der Arzt­pra­xis gab man mir kei­ne Aus­kunft. Sie sei­en an das Arzt­ge­heim­nis gebun­den. Aber mei­ne Toch­ter ist noch min­der­jäh­rig und ich bin ihr gesetz­li­cher Vor­mund. Der Arzt muss mir doch Aus­kunft über die Behandlung

Muss ich bezahlen? 

Fra­ge: Vor Kur­zem brach­te ich mein Auto zum Gara­gi­sten. Zuvor woll­te ich wis­sen, was die Repa­ra­tur kosten wür­de. Dazu bock­te er mein Auto auf und inspi­zier­te es gründ­lich. Schluss­end­lich mein­te er, die Kosten wür­den sich etwa auf 800 Fran­ken belau­fen. Das war mir zu teu­er, was ich ihm auch so mit­teil­te. Jetzt erhielt ich in der Post eine Rech­nung über 60 Fran­ken für den Kostenvoranschlag.

Katze ausser Kontrolle 

Fra­ge: Letz­te Woche war ich mit mei­nem Mann im Gar­ten und habe neue Blu­men gepflanzt. Als ich am näch­sten Tag mit mei­nem Mor­gen­kaf­fee auf der Ter­ras­se stand, sah ich, wie die Nach­bars­kat­ze mit freu­di­gem Elan die frisch gesetz­ten Blu­men wie­der aus der Erde pflück­te. Kann ich nun von mei­nem Nach­barn ver­lan­gen, dass er die Blu­men ersetz­te, da es schliess­lich sei­ne Kat­ze war, wel­che mei­nen Garten

Teurer als abgemacht 

Fra­ge: Um mein Auto zu repa­rie­ren, brach­te ich die­ses zum Gara­gi­sten. Für die Arbei­ten ver­ab­re­de­ten wir einen Preis von 350 Fran­ken. Als ich das Auto abho­len woll­te, mein­te der Gara­gist, die Repa­ra­tur wäre nun doch 40 Fran­ken teu­rer, da die Arbei­ten auf­wen­di­ger waren, als er anfäng­lich dach­te. Muss ich die zusätz­li­chen 40 Fran­ken bezah­len? Ant­wort: Nein. Grund­sätz­lich kann der Preis auf vier Arten ver­ein­bart werden.

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