Weitere Leserfragen

Wohnung “besenrein“ reinigen? 

Fra­ge: Ich habe mei­ne Miet­woh­nung auf Ende Monat gekün­digt. Im Miet­ver­trag steht nichts bezüg­lich des Umfangs der Schluss­rei­ni­gung. Ein Kol­le­ge hat mir nun gesagt, in einem sol­chen Fall habe ich Glück und müs­se die Woh­nung ledig­lich “besen­rein“ abge­ben. Stimmt das und was bedeu­tet das genau? Ant­wort: Nein, Ihr Kol­le­ge liegt falsch. Wie sau­ber ein Mie­ter die Woh­nung vor dem Aus­zug put­zen muss, rich­tet sich zunächst nach

Änderungskündigung rechtsmissbräuchlich? 

Fra­ge: Mein Chef hat mir eine soge­nann­te Ände­rungs­kün­di­gung unter­brei­tet. Wenn ich nicht einen um 400 Fran­ken tie­fe­ren Lohn akzep­tie­re, wer­de er mei­nen Arbeits­ver­trag unter Ein­hal­tung der Kün­di­gungs­frist auf­lö­sen. Grund für die­ses Vor­ge­hen sei­en die mir bekann­ten wirt­schaft­li­chen Schwie­rig­kei­ten der Fir­ma, er kön­ne sich mei­nen bis­he­ri­gen Lohn nicht mehr lei­sten. Nun habe ich gehört, eine sol­che Ände­rungs­kün­di­gung sei rechts­miss­bräuch­lich und ungül­tig. Stimmt das? Ant­wort: Nein. Eine

Ein unmögliches Geschenk 

Fra­ge: Ich habe zum Geburts­tag von mei­ner Freun­din eine rote Blu­se erhal­ten. Ich fin­de die­ses Klei­dungs­stück schreck­lich. Ich will daher die Blu­se umtau­schen. Den Kas­sen­zet­tel habe ich nicht und ich kann mei­ne Freun­din schlecht dar­um bit­ten. Muss das Ver­kaufs­ge­schäft das Klei­dungs­stück trotz­dem umtau­schen? Ich kann ja anhand der Eti­ket­ten bewei­sen, dass die Ware bei ihnen gekauft wur­de. Ant­wort: Nein, nur wenn sich das Geschäft kulant

Geschenkt ist geschenkt? 

Fra­ge: Ich habe mich vor einem Jahr mit mei­ner Freun­din ver­lobt. Dabei habe ich Ihr einen Ring für über tau­send Fran­ken geschenkt. Lei­der haben wir uns in den ver­gan­ge­nen Mona­ten stark zer­strit­ten, so dass wir unse­re Bezie­hung auf­ge­löst haben. Den Ring will mir nun mei­ne Freun­din nicht zurück­ge­ben. Sie behaup­tet, Geschen­ke kön­ne man nicht zurück­for­dern. Zudem habe sie den Ring ohne­hin bereits ver­kauft. Stimmt das?

Ein Mitbewohner zu viel? 

Fra­ge: Ich bin Mie­te­rin einer 3‑Zimmerwohnung. Seit län­ge­rer Zeit habe ich eine Kat­ze, wel­che mir sehr ans Herz gewach­sen ist. Nun hat mir der Ver­mie­ter ein Schrei­ben geschickt, in wel­chem er mich auf­for­dert, mei­ne Kat­ze weg­zu­ge­ben. Er bezieht sich dabei auf den Miet­ver­trag. In die­sem steht tat­säch­lich geschrie­ben, dass das Hal­ten von Haus­tie­ren ver­bo­ten ist. Muss ich mich nun von mei­ner Kat­ze tren­nen? Ant­wort: Nein.

Bezahlt für nichts? 

Fra­ge: Unser Ver­ein liess vor vier Jah­ren bei einem Gra­fi­ker das Ver­eins­lo­go gestal­ten. Im Vor­stand sind wir über­ein­ge­kom­men, die­ses Logo durch ein Ver­eins­mit­glied abän­dern zu las­sen. Nun haben wir aber einen Brief vom Gra­fi­ker erhal­ten, indem er uns mit­teilt, eine Ände­rung sei­ner Gra­fik sei nicht zuläs­sig. Stimmt das, wir haben ihn doch für sei­ne Arbeit bezahlt? Ant­wort: Der Gra­fi­ker hat recht. Ein Logo ist ein

Freier Tag für Vorstellungsgespräch? 

Fra­ge: Ich habe mei­ne Stel­le gekün­digt, da ich mich beim der­zei­ti­gen Arbeit­ge­ber beruf­lich nicht mehr wei­ter­ent­wickeln kann. Von einem mög­li­chen neu­en Arbeit­ge­ber wur­de ich zu einem Vor­stel­lungs­ge­spräch ein­ge­la­den. Mein Chef wei­gert sich, mir dafür frei zu geben. Er meint, da ich sel­ber gekün­digt habe, ste­he mir kein sol­ches Recht zu. Stimmt das? Ant­wort: Nein. Ihr Chef liegt falsch. Gemäss Arti­kel 329 Absatz 3 des Obligationenrechts

Ohne Geld kein Anwalt? 

Fra­ge: Ich bin seit über zehn Jah­ren mit mei­nem Mann ver­hei­ra­tet. Wir haben zwei Kin­der im Alter von neun und sie­ben Jah­ren. Da wir uns nur noch strei­ten, wol­len wir uns schei­den las­sen. Über das Besuchs­recht sowie die Höhe der Unter­halts­bei­trä­ge sind sich mein Mann und ich aber nicht einig. Ich möch­te mich daher von einem Anwalt bera­ten las­sen. Lei­der habe ich kein Geld, um

Muss mein Chef mich vor der Kündigung anhören? 

Fra­ge: Ich habe wäh­rend den letz­ten 6 Jah­ren bei der­sel­ben Fir­ma gear­bei­tet. Mei­ne Lei­stun­gen waren stets über­durch­schnitt­lich und nie hat jemand etwas bean­stan­det. Nun habe ich letz­te Woche aus hei­te­rem Him­mel die Kün­di­gung erhal­ten. Ist mein Chef auf­grund mei­ner lang­jäh­ri­gen Ver­gan­gen­heit bei dem Unter­neh­men nicht gesetz­lich dazu ver­pflich­tet, die Kün­di­gung vor­gän­gig mit mir zu bespre­chen und eine gemein­sa­me Lösung anzu­stre­ben? Ant­wort: Nein. Die Kün­di­gung bedarf

Nach oben scrollen