Weitere Leserfragen

Rückgabe trotz Garantieausschluss möglich? 

Fra­ge: Auf­grund eines Inse­rats im Inter­net habe ich vor vier Wochen einen VW Golf gekauft. Im Kauf­ver­trag steht „Wie gese­hen so gefah­ren ohne Garan­tie ab Platz“. Nach­dem ich das Auto in den Ser­vice gebracht habe, teil­te mir der Gara­gist mit, der Per­so­nen­wa­gen wei­se einen mas­si­ven Rost­be­fall auf. Gemäss dem dar­auf­hin erstell­ten Gut­ach­ten ist das Fahr­zeug nicht mehr ver­kehrs­taug­lich. Zudem stell­te der Gut­ach­ter fest, dass die

Beinaheunfall mit einem Kind 

Fra­ge: Ein Kol­le­ge erzähl­te kürz­lich, er hät­te einen schlim­men Unfall nur knapp ver­hin­dern kön­nen, als ihm ein Kind vor das Auto rann­te. Nach­dem er sein Fahr­zeug zum Ste­hen gebracht habe, sei die Mut­ter des Kin­des auf ihn zuge­lau­fen und habe ihn laut­hals beschimpft. Als Auto­fah­rer müs­se er bes­ser auf­pas­sen, wenn Kin­der in der Nähe sei­en. Das Kind spa­zier­te jedoch in Beglei­tung sei­ner Mut­ter. Trägt nicht

Baubewilligungspflicht auch ohne Bauarbeiten? 

Fra­ge: Ich habe vor einem Jahr ein altes Bau­ern­haus gekauft. Um mir neben­her etwas Geld zu ver­die­nen, habe ich im Schopf eine Repa­ra­tur­werk­statt ein­ge­rich­tet. Für das Ein­rich­ten der Werk­statt waren kei­ner­lei Umbau­ar­bei­ten not­wen­dig. Ich habe daher auch kei­ne Bau­be­wil­li­gung ein­ge­holt. Nun hat mir ein Bekann­ter gesagt, dies sei nicht zuläs­sig. Auch ohne Umbau­ar­bei­ten müs­se ich eine Bau­be­wil­li­gung ein­ho­len. Stimmt das? Ant­wort: Ja. Gemäss Bau­ge­setz ist

Wenn der Nachbar nichts hört 

Fra­ge: Wir sind seit meh­re­ren Jah­ren Mie­ter in einem Mehr­fa­mi­li­en­haus. Vor einem hal­ben Jahr ist eine alte Dame in die Woh­nung unter uns gezo­gen. Lei­der ist sie schwer­hö­rig und schaut daher bei gröss­ter Laut­stär­ke Fern­se­hen oder hört Radio. Es herrscht bei­na­he kon­stan­ter Lärm. Ich habe das Gespräch bereits mehr­mals gesucht. Die Dame hat mich zwar gehört aber nicht erhört. Kön­nen wir nun gegen den Vermieter

Ist das Installieren einer Blitzer-App auf dem Smartphone strafbar? 

Fra­ge: Ich benut­ze für die Navi­ga­ti­on mein Smart­phone. Auf die­sem habe ich auch eine soge­nann­te Blit­­­zer-App instal­liert. Die­se warnt vor Radar­kon­trol­len. Mir war bewusst, dass ich die­se App nicht akti­vie­ren darf. Als ich neu­lich in eine Poli­zei­kon­trol­le geriet, wur­de die Blit­­­zer-App auf mei­nem Smart­phone fest­ge­stellt. Der Poli­zist sag­te mir, bereits die Instal­la­ti­on der App sei straf­bar und ich wür­de eine Bus­se erhal­ten. Stimmt das? Ich

Kündigung per SMS gültig? 

Fra­ge: Ich arbei­te seit 6 Jah­ren in einem klei­nen Betrieb. Da die Fir­ma wirt­schaft­li­che Pro­ble­me hat und immer weni­ger Arbeit vor­han­den ist, hat der Arbeit­ge­ber bereits früh ange­deu­tet, dass es Ent­las­sun­gen geben wird. Heu­te habe ich dann die Kün­di­gung erhal­ten und zwar per SMS auf mein Han­dy! In der Fir­ma wird zwar stän­dig mit­tels SMS zwi­schen Arbeit­neh­mern und dem Arbeit­ge­ber kom­mu­ni­ziert. Mei­nes Erach­tens kann der

Auf Eis ausgerutscht – wer zahlt? 

Fra­ge: Als ich mich in den Ski­fe­ri­en auf den Weg in den Laden mach­te, war es kalt und der Boden zum Teil eisig. Ich lief sehr vor­sich­tig bis 50 Meter vor den Laden­ein­gang, dann begann ich in mei­ner Tasche nach Klein­geld für den Ein­kaufs­wa­gen zu suchen und war eher unvor­sich­tig. Prompt rutsch­te ich kurz vor dem Ein­gang auf einer Eis­flä­che aus. Beim Sturz brach ich

Wenn die Ex-Freundin nicht ausziehen will 

Fra­ge: Ich lebe zur­zeit noch mit mei­ner Ex-Freun­­­­­din unter einem Dach. Vor rund einem Monat haben wir uns getrennt und ich möch­te nun eigent­lich so schnell wie mög­lich aus der gemein­sa­men Woh­nung aus­zie­hen. Unglück­li­cher­wei­se haben wir damals bei­de gemein­sam den Miet­ver­trag unter­zeich­net, so dass der Ver­mie­ter nun auch eine gemein­sa­me Kün­di­gung mit bei­den Unter­schrif­ten ver­langt. Mei­ne Ex-Freun­­­­­din, die aber ger­ne wei­ter­hin in der Woh­nung bleiben

Mietzusage zurücknehmen? 

Fra­ge: Ich möch­te von Zuhau­se aus­zie­hen. Nun suche ich seit gerau­mer Zeit die geeig­ne­te Woh­nung. Vor einem Monat habe ich eine hüb­sche Woh­nung gefun­den. Nach der Besich­ti­gung wur­de mir die­se vom Ver­mie­ter auch ange­bo­ten und ich sag­te münd­lich zu. Der Ver­mie­ter infor­mier­te mich zudem, dass ich in den näch­sten Tagen die schrift­li­chen Ver­trä­ge zur Unter­zeich­nung erhal­te. Der schrift­li­che Miet­ver­trag wur­de mir heu­te per Post zugesandt.

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