Frage: Ich arbeite seit 6 Jahren in einem kleinen Betrieb. Da die Firma wirtschaftliche Probleme hat und immer weniger Arbeit vorhanden ist, hat der Arbeitgeber bereits früh angedeutet, dass es Entlassungen geben wird. Heute habe ich dann die Kündigung erhalten und zwar per SMS auf mein Handy! In der Firma wird zwar ständig mittels SMS zwischen Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber kommuniziert. Meines Erachtens kann der Arbeitgeber aber trotzdem nicht auf diese Weise kündigen. Ich habe nämlich gehört, eine Kündigung sei nur mit eingeschriebenem Brief gültig. Habe ich Recht?
Antwort: Nein. Grundsätzlich herrscht in der Schweiz Kündigungsfreiheit, das heisst es kann jederzeit und ohne Grund gekündigt werden. Zudem ist die Kündigung an keine besondere Form gebunden, jedenfalls sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde. Da die Kündigung keiner besonderen Formvorschrift bedarf, kann sie auch mündlich, per Mail oder eben auch per SMS ausgesprochen werden. Sie können zwar eine schriftliche Begründung verlangen, dies ändert aber nichts an der Gültigkeit der grundlosen und formfreien Kündigung. Wichtig zu wissen bleibt, dass eine Kündigung immer empfangsbedürftig ist. Der Arbeitgeber hat also zu beweisen, dass Sie die Kündigung erhalten haben. Dies gelingt ihm dann, wenn er nachweist, dass mit Ihnen regelmässig über SMS kommuniziert werden kann und ein Zustellungsprotokoll des Netzdienstanbieters die Zustellung der SMS auf Ihr Handy bestätigt. Dieser Mechanismus ist vergleichbar mit dem eingeschriebenen Brief, denn auch dort kann der Inhalt eines Schreibens nicht bestätigt werden, sondern nur dessen Zustellung. Da Sie regelmässig per SMS mit dem Arbeitgeber kommunizieren, sollte es für den Arbeitgeber möglich sein, die Zustellung der Kündigung zu beweisen.