Weitere Leserfragen

Von der Schlittelpiste zum Richter? 

Fra­ge: Da am letz­ten Wochen­en­de Schnee lag und schö­nes Wet­ter herrsch­te, ging ich mit mei­nem Sohn schlit­teln. Wir waren nicht die Ein­zi­gen, die die­se Idee hat­ten. Es waren auch ande­re Fami­li­en mit ihren Kin­dern auf der Schlit­tel­pi­ste unter­wegs. Gera­de als ich den Hügel hin­un­ter­fuhr, über­quer­te plötz­lich ein neun Jah­re altes Mäd­chen die Piste. Sie lief mir direkt vor den Schlit­ten. Ich konn­te nicht mehr bremsen

Wer bekommt mein Kind? 

Fra­ge: Ich lebe mit mei­nem Kon­ku­bi­nats­part­ner zusam­men, mit dem ich eine gemein­sa­me sie­ben­jäh­ri­ge Toch­ter habe. Ich habe das allei­ni­ge Sor­ge­recht, da wir nicht ver­hei­ra­tet sind, aber er hat die Vater­schaft aner­kannt. Was geschieht mit unse­rer Toch­ter, wenn mir etwas zustösst? Kommt sie dann auto­ma­tisch zu mei­nem Part­ner? Ant­wort: Nein. Auch wenn Ihr Part­ner die Vater­schaft aner­kannt hat, ent­schei­det die Kin­des­schutz­be­hör­de, wem sie das Sor­ge­recht über­trägt. Erhält Ihr

Wer haftet für den Fehlbetrag in der Kasse? 

Fra­ge: Ich arbei­te im Detail­han­del an der Kas­se. Wäh­rend der Advents­zeit war sehr viel los im Laden und an einem Tag fehl­ten am Abend 45 Fran­ken in der Kas­se. Mein Chef mein­te dar­auf­hin, ich müs­se für den Fehl­be­trag auf­kom­men und das Man­ko aus eige­ner Tasche bezah­len, da ich an die­sem Tag auch an der Kas­se ein­ge­setzt war. Muss ich das wirk­lich? Ant­wort: Nein. Für eine Mankohaftung

Eine teure Begegnung 

Fra­ge: Als ich auf einer Quar­tier­stras­se unter­wegs war, ist mir ein Hund direkt vor das Auto gelau­fen. Er sprang zwi­schen zwei gepark­ten Autos her­vor und ich konn­te nicht mehr recht­zei­tig brem­sen. Der Hund wur­de ver­letzt und an mei­nem Auto ent­stand ein Blech­scha­den. Nun will der Hun­de­hal­ter, dass ich die Tier­arzt­rech­nung über­neh­me, obwohl ich schuld­los bin. Muss ich die Rech­nung tat­säch­lich bezah­len? Ant­wort: Ja, aber Sie müssen

Gefangen in der eigenen Wohnung? 

Fra­ge: Als ich vor einem Jahr zusam­men mit einem Freund eine WG gegrün­det habe, haben wir den Miet­ver­trag gemein­sam unter­zeich­net. Ich möch­te jetzt aus der WG aus­zie­hen, da ich mit mei­ner Freun­din zusam­men­zie­hen will. Kann ich den Miet­ver­trag ein­fach kün­di­gen? Ant­wort: Nein. Wird der Miet­ver­trag von meh­re­ren Mie­tern gemein­sam unter­zeich­net, sind Sie Soli­darm­ie­ter. Sie haf­ten des­halb soli­da­risch für den Miet­zins, die Neben­ko­sten und all­fäl­li­ge Miet­schä­den. Der Vertrag

Trotz Schwangerschaft gekündigt 

Fra­ge: Ich habe eine Zusa­ge für eine neue Stel­le erhal­ten mit der Bedin­gung, dass ich per 1. März 2021 anfan­ge. Die Kün­di­gungs­frist bei mei­nem alten Job beträgt laut Ver­trag 3 Mona­te. Aus die­sem Grund habe ich mit mei­nem der­zei­ti­gen Arbeit­ge­ber in einem Auf­he­bungs­ver­trag ver­ein­bart, dass das Arbeits­ver­hält­nis auf den 28. Febru­ar 2021 auf­ge­löst wird. Eine Freun­din meint jetzt, die­ser Ver­trag sei ungül­tig, da ich schwan­ger bin

Wie werde ich zum Wollhofer? 

Fra­ge: Bei der Hei­rat mit mei­nem Ex-Mann, gab ich mei­nen Ledig­na­men Zim­mer­mann auf und nahm sei­nen Nach­na­men Woll­ho­fer an. Nach der Schei­dung behielt ich sei­nen Namen, da ich wei­ter­hin gleich heis­sen woll­te wie unse­re gemein­sa­men Kin­der. Nun habe ich einen neu­en Mann ken­nen­ge­lernt, den ich näch­stes Jahr hei­ra­ten will. Nach der Hei­rat wol­len wir bei­de den Namen Woll­ho­fer tra­gen, damit wir mit mei­nen Kin­dern als Familie

Wem gehört eigentlich das Trinkgeld? 

Fra­ge: Das Café, in dem ich als Kell­ne­rin arbei­te, wur­de von einem neu­en Besit­zer über­nom­men. Bis­her durf­ten wird das Trink­geld, das wir von den Gästen erhiel­ten, immer behal­ten. Der neue Chef aber schreibt nun vor, dass wir das Trink­geld in eine gemein­sa­me Kas­se abge­ben müs­sen. Er ent­schei­det dann, wie das Geld dar­aus auf­ge­teilt wird und bedient sich dabei gleich selbst noch aus der Kas­se. Darf er das?

Wer darf mir den Stecker ziehen? 

Fra­ge: Mei­ne Nach­ba­rin erlitt vor eini­gen Tagen einen schwe­ren Schlag­an­fall und liegt seit­her im Koma. Sie hat kei­ne Fami­lie, da ihr Mann vor zwei Jah­ren gestor­ben ist. Da sie durch den Schlag­an­fall urteils­un­fä­hig wur­de, hat die Erwach­se­nen­schutz­be­hör­de einen Ver­tre­tungs­bei­stand ernannt, der nun für sie die medi­zi­ni­sche Behand­lung ent­schei­det. Wird auch bei mir ein­mal ein Frem­der ent­schei­den kön­nen? Ant­wort: Nein. Für den Fall, dass Sie in Fol­ge eines

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