Ihr Anwalt für Strafrecht
im Aargau
Egal was passiert ist. Wir helfen Ihnen.
Ein Strafverfahren kann jeden treffen. Sei es ein ungebetener Brief der Polizei, eine Vorladung zur Einvernahme oder die kürzlich erfolgte Hausdurchsuchung. Sehr unangenehm ist auch die Situation, wenn man selbst Opfer einer Straftat wurde.
Solche Umstände gehen für die Betroffenen mit einer grossen Belastung einher. Der Kontakt mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft ist oft beschwerlich und die Ungewissheit über das Kommende oder die Angst vor den Konsequenzen kann einem stark zusetzen.
Im Strafrecht drohen empfindliche Strafen und die zu Beginn des Strafverfahrens gemachten Fehler können später nur noch schwer korrigiert werden. Deshalb ist es wichtig, rasch zu handeln und sich frühzeitig beraten zu lassen.
Genau hier kommen unsere Anwälte ins Spiel.
In einem persönlichen Erstgespräch werden Sie von Ihrem Anwalt darüber aufgeklärt, ob eine Vertretung in Ihrem Fall notwendig und sinnvoll ist. Das Anwaltsgeheimnis schützt Sie dabei voll und ganz – sämtliche Informationen werden absolut vertraulich und diskret behandelt.
Wir kümmern uns vollumfänglich um all Ihre rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der vorgefallen Straftat. Gemeinsam schaffen wir Klarheit und beraten Sie bei den notwendigen Schritten, damit das weitere Vorgehen optimal geregelt wird.
Falls Sie Opfer einer Straftat geworden sind, helfen wir Ihnen, Ihre Rechte (Schadenersatz und Genugtuung) als Zivilkläger durchsetzen.
Wir beantworten Ihre Fragen
Die erste Stufe eines Strafverfahren ist das von der Polizei und der Staatsanwaltschaft geführte Vorverfahren. Dabei soll festgestellt werden, ob ein hinreichender Tatverdacht dafür besteht, dass eine beschuldigte Person eine strafbare Handlung begangen hat.
Nach Durchführung der notwendigen Untersuchungsmassnahmen wird das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft entweder eingestellt oder es wird Anklage erhoben. Ist Letzteres der Fall kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Diese wird mit einem Urteil abgeschlossen, in welchem die beschuldigte Person freigesprochen oder verurteilt wird.
In leichten Fällen besteht auch die Möglichkeit, dass die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl erlässt. Dieser stellt einen Urteilsvorschlag dar. Ist der Beschuldigte damit nicht einverstanden, kann er innert 10 Tagen Einsprache gegen den Strafbefehl erheben und es kommt in der Regel zu einem Gerichtsverfahren.
Sie haben während der Strafuntersuchung unter anderem das Recht:
- zu wissen, was Ihnen vorgeworfen wird.
- zur Einvernahme einen Anwalt beizuziehen.
- die Aussage zu verweigern.
- frühere Aussagen zu widerrufen.
- Akten einzusehen.
- die Unterschrift auf Einvernahme-Protokollen zu verweigern.
Wenn Sie von einem dieser Rechte Gebrauch machen (bspw. Ihre Aussage verweigern), darf das im Verfahren nicht gegen Sie verwendet werden.
Als Beschuldigter ist es im Strafverfahren besonders wichtig, keine voreiligen Angaben oder Aussagen zu machen. Jedes gesagte Wort kann gegen Sie verwendet werden. Unterschreiben Sie nichts, widersprechen Sie allen gegen Sie gerichteten Massnahmen und kontaktieren Sie so rasch als möglich den Anwalt Ihres Vertrauens.
In der Schweiz gilt das Recht auf den Anwalt der ersten Stunde. Es besagt, dass die beschuldigte oder verhaftete Person bereits ab der ersten Einvernahme einen Anwalt beiziehen darf.
Machen Sie unbedingt von diesem Recht Gebrauch und lassen Sie sich noch vor der ersten Einvernahme durch einen Anwalt beraten. Fehler, welche am Anfang des Strafverfahrens begangen werden, lassen sich erfahrungsgemäss kaum mehr korrigieren!
Die Anwaltskosten berechnen sich nach Stundenaufwand. In der Regel ist mit einem Stundenansatz von CHF 280.00 (zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer) zu rechnen. Werden Sie freigesprochen, wird der Staat ersatzpflichtig.
Nein. Eine Hausdurchsuchung ist nur zulässig bei:
- Einwilligung der berechtigten Person.
- Anordnung durch schriftlichen Befehl der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts.
- Anordnung durch die Polizei, wenn Gefahr im Verzug ist.
Die wichtigsten Infos rund um das Strafverfahren haben unsere Anwälte für Sie übersichtlich zusammengefasst.
Darum sind Sie bei uns richtig
Unsere Stärke ist es, Ihnen die juristische Sachlage Ihres Falles so einfach und verständlich wie möglich zu erklären. Dazu nehmen wir uns gerne Zeit für Sie und hören Ihnen zu.
Unsere Kanzlei leistet seit über 30 Jahren professionelle rechtliche Unterstützung bei strafrechtlichen Angelegenheiten.
Der Einsatz modernster Technologien ermöglicht uns eine sehr effiziente Arbeitsweise.
Fundierte Kenntnisse der neusten Gesetze sowie Gerichtsurteile bilden die Basis unserer Tätigkeit.
Unsere Mandanten sind zufrieden
Wo können wir uns weiter verbessern und unsere Kunden noch zufriedener stellen? Das fragen wir uns jedes Jahr. Antworten darauf geben uns die Befragungen, welche wir jeweils am Ende des Mandats durchführen. Die Auswertung für das Jahr 2023 ergab folgendes Resultat:
Dieses Ergebnis motiviert uns, weiterhin mit vollem Einsatz die Zufriedenheit unserer Mandanten zu sichern und auszubauen.
Ein erster Kontakt kann Wunder wirken
Ein erster Kontakt kann Wunder wirken
Lernen Sie uns kennen, denn die Wahl eines Anwalts ist Vertrauenssache. Gerne machen wir auch kurzfristig einen Termin mit Ihnen in unserer Kanzlei aus.
Unsere Kanzlei bleibt über die Feiertage bis und mit 2. Januar 2024 geschlossen. Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und alles Gute für das neue Jahr.
Wir sind von Montag bis Freitag von 8–12 Uhr und 13–17 Uhr für Sie da. Auf E‑Mail und Kontaktformulare antworten wir in der Regel innert eines Arbeitstags.
Lernen Sie uns kennen, denn die Wahl eines Anwalts ist Vertrauenssache. Gerne machen wir auch kurzfristig einen Termin mit Ihnen in unserer Kanzlei aus.
Unsere Kanzlei bleibt über die Feiertage bis und mit 2. Januar 2024 geschlossen. Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und alles Gute für das neue Jahr.
Wir sind von Montag bis Freitag von 8–12 Uhr und 13–17 Uhr für Sie da. Auf E‑Mail und Kontaktformulare antworten wir in der Regel innert eines Arbeitstags.