Ihr Anwalt für Vertragsrecht
im Aargau
Sicherheit durch Erfahrung
Unser Alltag ist geprägt von vertraglichen Beziehungen. Täglich werden neue Verträge abgeschlossen. Sei es beim Einkaufen im Supermarkt, beim Erteilen von Reparaturaufträgen an Handwerker oder bei der Annahme einer neuen Arbeitsstelle.
Das Vertragsrecht regelt diese vertraglichen Beziehungen und die daraus für den Einzelnen entstehenden Rechte und Pflichten. Nebst anderem spielen insbesondere der Kauf‑, der Miet- und der Arbeitsvertrag sowie das Auftrags- und Baurecht (Werkvertrag) eine wichtige Rolle.
Im Rahmen dieser Konstellationen kommt es immer wieder zu Unklarheiten und Konflikten. Oftmals werden dann Grenzen überschritten oder Vereinbarungen nicht eingehalten.
Genau hier kommen wir ins Spiel
In einem persönlichen Erstgespräch und geschützt vom Anwaltsgeheimnis beantworten wir Ihre Fragen in einfachen und verständlichen Worten.
Gemeinsam schaffen wir Klarheit und beraten Sie bei den notwendigen Schritten, damit das weitere Vorgehen optimal geregelt wird. Notfalls setzen wir Ihre Ansprüche vor Gericht durch.
Wir kümmern uns vollumfänglich um all Ihre rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der vertraglichen Streitigkeit. Während wir für Sie Klarheit schaffen und alles Rechtliche in die Wege leiten, können Sie sich wieder Ihrem gewohnten Leben zuwenden.
Wir beantworten Ihre Fragen
Das Gesetz kennt – mit wenigen Ausnahmen – keine Formvorschriften für den Abschluss eines Vertrags. Dementsprechend sind die meisten Verträge wie z. B. der Miet‑, der Arbeitsvertrag oder der Auftrag mündlich gültig. Ausnahmen bilden u. a. der Kaufvertrag von Grundstücken oder die Bürgschaft.
Die ordentliche Verjährugsfrist beträgt 10 Jahre. Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen, welche diese Frist abändern. So verjähren beispielsweise mit Ablauf von 5 Jahren die Forderungen:
- für Miet‑, Pacht- und Kapitalzinse sowie für andere periodische Leistungen
- aus Lieferung von Lebensmitteln, für Beköstigung und für Wirtsschulden
- aus Handwerksarbeit, Kleinverkauf von Waren, ärztlicher Besorgung, Berufsarbeiten von Anwälten, Rechtsagenten, Prokuratoren und Notaren sowie aus dem Arbeitsverhältnis von Arbeitnehmern
Es ist zwischen Geldforderungen und sonstigen Forderungen (Lieferung eines Gegenstands, Verrichten von Arbeiten, usw.) zu unterscheiden.
Bei Geldforderungen können Sie eine Betreibung einleiten. Dies machen Sie mit dem sogenannten Betreibungsbegehren. Erhebt der Schuldner keinen Rechtsvorschlag (oder wird ein solcher im Rechtsöffnungsverfahren beseitigt), wird das Vermögen des Schuldners durch das Betreibungs- resp. Konkursamt soweit erforderlich veräussert und Ihre Forderung mit dem Erlös beglichen. Hat der Schuldner kein ausreichendes Vermögen, erhalten Sie einen Verlustschein.
Bei den anderen Forderungen müssen Sie den normalen Klageweg beschreiten. Mit Ausnahme von Handelsstreitigkeiten zwischen zwei Firmen muss zunächst ein Schlichtungsgesuch beim Friedensrichter eingereicht werden.
Dies hängt vom jeweiligen Streitwert ab. Die im Aargau anwendbaren Tarife sind der Anwaltstarif sowie das Verfahrenskostendekret. Bei reinen Beratungsmandaten beträgt der durchschnittliche Stundenansatz 280 Franken (zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer). Zu Beginn des Mandats werden wir Sie über die in Ihrem Fall zu erwartenden Kosten informieren.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Zusammenfassungen.
Darum sind Sie bei uns richtig
Unsere Stärke ist es, Ihnen die juristische Sachlage Ihres Falles so einfach und verständlich wie möglich zu erklären. Dazu nehmen wir uns gerne Zeit für Sie und hören Ihnen zu.
Unsere Kanzlei leistet seit über 30 Jahren professionelle rechtliche Unterstützung bei vertragsrechtlichen Angelegenheiten.
Der Einsatz modernster Technologien ermöglicht uns eine sehr effiziente Arbeitsweise.
Fundierte Kenntnisse der neusten Gesetze sowie Gerichtsurteile bilden die Basis unserer Tätigkeit.
Unsere Mandanten sind zufrieden
Wo können wir uns weiter verbessern und unsere Kunden noch zufriedener stellen? Das fragen wir uns jedes Jahr. Antworten darauf geben uns die Befragungen, welche wir jeweils am Ende des Mandats durchführen. Die Auswertung für das Jahr 2023 ergab folgendes Resultat:
Dieses Ergebnis motiviert uns, weiterhin mit vollem Einsatz die Zufriedenheit unserer Mandanten zu sichern und auszubauen.
Ein erster Kontakt kann Wunder wirken
Ein erster Kontakt kann Wunder wirken
Lernen Sie uns kennen, denn die Wahl eines Anwalts ist Vertrauenssache. Gerne machen wir auch kurzfristig einen Termin mit Ihnen in unserer Kanzlei aus.
Unsere Kanzlei bleibt über die Feiertage bis und mit 2. Januar 2024 geschlossen. Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und alles Gute für das neue Jahr.
Wir sind von Montag bis Freitag von 8–12 Uhr und 13–17 Uhr für Sie da. Auf E‑Mail und Kontaktformulare antworten wir in der Regel innert eines Arbeitstags.
Lernen Sie uns kennen, denn die Wahl eines Anwalts ist Vertrauenssache. Gerne machen wir auch kurzfristig einen Termin mit Ihnen in unserer Kanzlei aus.
Unsere Kanzlei bleibt über die Feiertage bis und mit 2. Januar 2024 geschlossen. Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und alles Gute für das neue Jahr.
Wir sind von Montag bis Freitag von 8–12 Uhr und 13–17 Uhr für Sie da. Auf E‑Mail und Kontaktformulare antworten wir in der Regel innert eines Arbeitstags.