Ihr Anwalt für Erbrecht
im Aargau
Erben ist nicht immer einfach
Für einen Erbstreit gibt es unzählige Gründe. Sei es das umstrittene Testament, der zu gering ausgefallene Pflichtteil oder die zerrüttete Erbengemeinschaft. Letztlich fühlt sich immer ein Erbe ungerecht behandelt und möchte Ansprüche geltend machen.
Neben dem Geld spielen oft auch Emotionen eine grosse Rolle. Sei es die Trauer um einen geliebten Menschen, die Enttäuschung über das Verhalten anderer oder der wiederaufflammende Groll längst vergessener Familiengeschichten.
Sind Streitigkeiten um das Erbe erst einmal aufgetaucht, gestaltet sich deren friedliche Beilegung meist schwierig. Ein Streit ums Erbe ist nicht nur kostspielig und emotional, sondern dauert oft auch lange an. Nicht selten werden selbst (scheinbar) harmonische Familienbeziehungen auf eine harte Probe gestellt oder finden an diesem Punkt ein unschönes Ende.
Genau hier kommen wir ins Spiel
Wir kümmern uns vollumfänglich um all Ihre rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer Erbschaft. Gemeinsam schaffen wir Klarheit und beraten Sie bei den notwendigen Schritten, damit der Nachlass optimal geregelt wird.
Sollte es bei einer Erbschaft zu Meinungsverschiedenheiten oder Auseinandersetzungen kommen, klären wir Sie über Ihre Ansprüche auf und suchen gemeinsam eine sinnvolle Lösung. Ist eine gütliche Einigung nicht möglich, setzen wir Ihre Ansprüche konsequent vor Gericht durch.
Nervenaufreibende Konflikte, rechtliche Fragen und damit womöglich auch ein wesentlicher Bestandteil Ihrer Unsicherheit sind bei uns in besten Händen. Während wir für Sie Klarheit schaffen und alles Rechtliche in die Wege leiten, können Sie sich wieder Ihrem gewohnten Leben zuwenden.
Wir beantworten Ihre Fragen
Sofern der Erblasser kein(en) Testament/Erbvertrag hinterlassen hat, gilt folgende Regelung:
Nachkommen: In erster Linie erben die direkten Nachkommen des Erblassers zu gleichen Teilen.
Eltern: Sind keine Nachkommen vorhanden, erben die Eltern des Erblassers (bzw. deren Nachkommen) zu gleichen Teilen.
Grosseltern: Sind weder Nachkommen noch Verwandte des elterlichen Stammes vorhanden, erben die Grosseltern (bzw. deren Nachkommen).
Ehegatte: Der überlebende Ehegatte des Erblassers erbt neben den Bluts- und Adoptivverwandten. Sein gesetzlicher Erbteil beträgt:
- Wenn er mit direkten Nachkommen zu teilen hat, die Hälfte der Erbschaft.
- Wenn er mit Erben des elterlichen Stammes zu teilen hat, drei Viertel des Nachlasses.
- Wenn auch keine Erben des elterlichen Stammes vorhanden sind, die ganze Erbschaft.
Gemeinwesen: Hinterlässt der Erblasser keine der vorgenannten Erben, fällt die Erbschaft an den Staat.
Wer urteilsfähig und 18 Jahre alt ist, kann in einem Testament seinen Nachlass unter Beobachtung der gesetzlichen Schranken und Formen selber regeln. Ein Testament ist jederzeit frei widerrufbar und kann zu jedem Zeitpunkt abgeändert oder vernichtet werden.
Es muss in einer der vom Gesetz vorgeschriebenen Formen errichtet werden:
- Das eigenhändige Testament wird vom Erblasser selbst, ohne Mitwirkung von Dritten, abgefasst. Es ist vom Erblasser von Anfang bis Ende mit eigener Handschrift (nicht Schreibmaschine) niederzuschreiben und zu unterzeichnen. Es muss das Datum der Errichtung enthalten.
- Ein öffentliches Testament wird durch den Notar nach den Angaben des Erblassers abgefasst.
- Wer sich in unmittelbarer Lebensgefahr befindet, kann ein sogenanntes Nottestament errichten. Er kann seinen letzten Willen vor zwei Zeugen mündlich erklären und diese beauftragen, seine Verfügung beim nächsten Gericht zu Protokoll zu geben.
Der Anteil einer Erbschaft, der den nächsten Angehörigen nicht entzogen werden kann, nennt man Pflichtteil.
Pflichtteilsberechtigt sind nur der Ehegatte und die Kinder des Erblassers. Es gelten folgende Pflichtteile:
- Für Nachkommen je die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs.
- Für den überlebenden Ehegatten die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Bei einfachen Verhältnissen ist der Beizug eines Erbrechtsanwalts nicht zwingend. Sobald aber rechtliche Unsicherheiten oder gar Streitigkeiten auftreten, empfiehlt es sich, einen Anwalt beizuziehen.
Die Anwaltskosten hängen vom jeweiligen Streitwert ab. Die im Aargau anwendbaren Tarife sind der Anwaltstarif sowie das Verfahrenskostendekret. Bei reinen Beratungsmandaten beträgt der durchschnittliche Stundenansatz 280 Franken (zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer). Zu Beginn des Mandats werden wir Sie über die in Ihrem Fall zu erwartenden Kosten informieren.
Die wichtigsten Informationen rund um die gesetzliche Erbfolge, das Pflichtteilsrecht, das Testament, den Erbvertrag sowie weitere Themen haben wir übersichtlich für Sie zusammengefasst.
Darum sind Sie bei uns richtig
Unsere Stärke ist es, Ihnen die juristische Sachlage Ihres Falles so einfach und verständlich wie möglich zu erklären. Dazu nehmen wir uns gerne Zeit für Sie und hören Ihnen zu.
Unsere Kanzlei leistet seit über 30 Jahren professionelle rechtliche Unterstützung bei erbrechtlichen Angelegenheiten.
Der Einsatz modernster Technologien ermöglicht uns eine sehr effiziente Arbeitsweise.
Fundierte Kenntnisse der neusten Gesetze sowie Gerichtsurteile bilden die Basis unserer Tätigkeit.
Unsere Mandanten sind zufrieden
Wo können wir uns weiter verbessern und unsere Kunden noch zufriedener stellen? Das fragen wir uns jedes Jahr. Antworten darauf geben uns die Befragungen, welche wir jeweils am Ende des Mandats durchführen. Die Auswertung für das Jahr 2023 ergab folgendes Resultat:
Dieses Ergebnis motiviert uns, weiterhin mit vollem Einsatz die Zufriedenheit unserer Mandanten zu sichern und auszubauen.
Ein erster Kontakt kann Wunder wirken
Ein erster Kontakt kann Wunder wirken
Lernen Sie uns kennen, denn die Wahl eines Anwalts ist Vertrauenssache. Gerne machen wir auch kurzfristig einen Termin mit Ihnen in unserer Kanzlei aus.
Unsere Kanzlei bleibt über die Feiertage bis und mit 2. Januar 2024 geschlossen. Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und alles Gute für das neue Jahr.
Wir sind von Montag bis Freitag von 8–12 Uhr und 13–17 Uhr für Sie da. Auf E‑Mail und Kontaktformulare antworten wir in der Regel innert eines Arbeitstags.
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