Zu spät gekommen – fristlose Kündigung?
Frage: Ich besitze ein kleineres Unternehmen. Eine meiner Arbeitnehmerinnen erscheint immer wieder zu spät zur Arbeit. Nun habe ich die Nase voll. Kann ich meine Arbeitnehmerin fristlos entlassen? Antwort: Nein. Eine fristlose Kündigung ist nur möglich, wenn wichtige Gründe vorliegen. Als wichtiger Grund gilt jeder Umstand, bei welchem dem Kündigenden nach Treu und Glauben die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr