Ihr Scheidungsanwalt im Aargau
Scheiden tut weh
Die Trennung oder Scheidung von einem Partner bedeutet einen grossen Einschnitt im Leben. Die Enttäuschung über sich selbst, den Partner oder beide ist oft gross. Quälende Ungewissheit, Wut oder tiefe Trauer können Begleiter einer solch schwierigen Erfahrung sein. Sie lassen Hoffnung sowie Lebensfreude für den Moment sinken.
Wenn dann zusätzliche Faktoren wie finanzielle Abhängigkeit, gemeinsame Kinder oder rechtliche Unklarheiten hinzukommen, verlangt eine Scheidung von den Betroffenen viel Kraft. Genau hier kommen wir ins Spiel.
Tragen Sie diese Last nicht alleine
Wir kümmern uns vollumfänglich um all Ihre rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer Scheidung. Wir klären Sie über Ihre Ansprüche auf und suchen gemeinsam eine sinnvolle Lösung. Notfalls setzen wir diese vor Gericht durch.
Nervenaufreibende Konflikte, rechtliche Fragen und damit womöglich auch ein wesentlicher Bestandteil Ihrer Unsicherheit sind bei uns in besten Händen.
Während wir in dieser schwierigen Zeit für Sie Klarheit schaffen und alles Rechtliche in die Wege leiten, können Sie Ihre Kräfte bestmöglich auf Ihr eigenes Leben fokussieren. Denn das Ende einer Ehe ist gleichzeitig auch der Beginn von etwas Neuem. Lassen Sie uns diesen Übergang gemeinsam so angenehm wie möglich gestalten.
Wir beantworten Ihre Fragen
Sind beide Ehegatten mit der Scheidung einverstanden, ist eine Scheidung jederzeit möglich. Will ein Ehepartner sich jedoch nicht scheiden lassen, muss erst eine zweijährige Trennungszeit abgewartet werden.
Bei einfachen Verhältnissen ist der Beizug eines Familienrechtsanwalts nicht zwingend. Sobald aber Unterhaltsbeiträge zur Diskussion stehen und/oder die güterrechtliche Auseinandersetzung Probleme bereitet, empfiehlt es sich, einen Anwalt beizuziehen.
In der Regel beträgt der Stundenansatz 280 Franken (zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer). Wird jedoch über das Güterrecht (Vermögensaufteilung) gestritten, kommt der sogenannte Streitwerttarif zur Anwendung (vgl. § 3 ff. Anwaltstarif). In durchschnittlichen Fällen ist mit Gerichtskosten von ca. CHF 2’500.00 und Anwaltskosten von ca. CHF 5’000.00 zu rechnen. Im Einzelfall sind aber Abweichungen nach unten (geringer Aufwand) oder oben (hoher Aufwand oder güterrechtliche Streitigkeit) möglich. Unsere Anwälte werden Sie beim Erstgespräch über die zu erwartenden Kosten informieren.
Vor erster Instanz bezahlt in der Regel jede Partei Ihre eigenen Anwaltskosten sowie die Hälfte der Gerichtskosten.
Für die Bemessung von Unterhaltsbeiträgen wird vom Gesamteinkommen das Existenzminimum beider Parteien abgezogen.
Der verbleibenden Überschuss wird anschliessend nach grossen und kleinen Köpfen aufgeteilt, die Ehegatten erhalten doppelt so viel wie die Kinder.
Detaillierte Informationen erhalten Sie in unserer Zusammenfassung (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt)
Die wichtigsten Informationen rund um das Sorgerecht für Kinder, den geschuldeten Trennungsunterhalt bzw. nachehelichen Unterhalt, die Vermögensteilung sowie weitere Themen haben wir extra für Sie übersichtlich zusammengefasst.
Darum sind Sie bei uns richtig
Unsere Stärke ist es, Ihnen die juristische Sachlage Ihres Falles so einfach und verständlich wie möglich zu erklären. Dazu nehmen wir uns gerne Zeit für Sie und hören Ihnen zu.
Unsere Kanzlei leistet seit über 30 Jahren professionelle rechtliche Unterstützung bei scheidungsrechtlichen Angelegenheiten.
Der Einsatz modernster Technologien ermöglicht uns eine sehr effiziente Arbeitsweise.
Fundierte Kenntnisse der neusten Gesetze sowie Gerichtsurteile bilden die Basis unserer Tätigkeit.
Unsere Mandanten sind zufrieden
Wo können wir uns weiter verbessern und unsere Kunden noch zufriedener stellen? Das fragen wir uns jedes Jahr. Antworten darauf geben uns die Befragungen, welche wir jeweils am Ende des Mandats durchführen. Die Auswertung für das Jahr 2023 ergab folgendes Resultat:
Dieses Ergebnis motiviert uns, weiterhin mit vollem Einsatz die Zufriedenheit unserer Mandanten zu sichern und auszubauen.
Ein erster Kontakt kann Wunder wirken
Ein erster Kontakt kann Wunder wirken
Lernen Sie uns kennen, denn die Wahl eines Anwalts ist Vertrauenssache. Gerne machen wir auch kurzfristig einen Termin mit Ihnen in unserer Kanzlei aus.
Unsere Kanzlei bleibt über die Feiertage bis und mit 2. Januar 2024 geschlossen. Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und alles Gute für das neue Jahr.
Wir sind von Montag bis Freitag von 8–12 Uhr und 13–17 Uhr für Sie da. Auf E‑Mail und Kontaktformulare antworten wir in der Regel innert eines Arbeitstags.
Lernen Sie uns kennen, denn die Wahl eines Anwalts ist Vertrauenssache. Gerne machen wir auch kurzfristig einen Termin mit Ihnen in unserer Kanzlei aus.
Unsere Kanzlei bleibt über die Feiertage bis und mit 2. Januar 2024 geschlossen. Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und alles Gute für das neue Jahr.
Wir sind von Montag bis Freitag von 8–12 Uhr und 13–17 Uhr für Sie da. Auf E‑Mail und Kontaktformulare antworten wir in der Regel innert eines Arbeitstags.