Bei einer Trennung muss — im Gegensatz zur Scheidung — nicht zwingend ein Anwalt oder das Gericht eingeschaltet werden.
1. Allgemeines zur Trennung
Bei Schwierigkeiten in der Ehe helfen Ehe- und Familienberatungsstellen, die von den Kantonen eingerichtet werden. Es steht den Ehegatten frei, sich einzeln oder gemeinsam an diese zu wenden.
Bei Uneinigkeit in einer wichtigen Familienangelegenheit oder Pflichtvergessenheit eines Ehegatten können die Ehepartner einzeln oder zusammen den Eheschutzrichter um Hilfe angehen. Der Eheschutzrichter kann folgende Massnahmen treffen:
- Ermahnung an die ehelichen Pflichten
- Versöhnungsversuch
- Im Einverständnis der Ehegatten Sachverständige beiziehen
- Ehegatten im Sinne einer Empfehlung an Ehe- oder Familienberatungsstelle weisen
- Im Gesetz vorgesehene Massnahmen treffen (Regelung der Vertretungsbefugnisse, Auskunftserteilung über Vermögen und Einkommen, Festlegung des Beitrags zur freien Verfügung, usw.)
- Sind die Schwierigkeiten zu gross, kann jeder Ehegatte den gemeinsamen Haushalt aufheben. Er kann den Eheschutzrichter anrufen und verlangen, dass dieser die für das Getrenntleben notwendigen Fragen regelt. Dies sind insbesondere Zuteilung der Obhut über die Kinder, Zuweisung der ehelichen Wohnung sowie Festlegung der Unterhaltsbeiträge.
2. Bemessung der Unterhaltsbeiträge bei Trennung
Für die Bemessung von Unterhaltsbeiträgen wird sowohl bei einer Trennung als auch bei einer Scheidung die Methode des betreibungsrechtlichen Existenzminimums mit Überschussverteilung angewandt.
Diese Methode beruht auf der Gegenüberstellung des (in guten Treuen erzielbaren) Einkommens und des (in der Regel um gewisse Beträge wie Steuern und allfällige Vorsorgebedürfnisse erweiterten) betreibungsrechtlichen Existenzminimums beider Ehegatten. Ein Überschuss wird auf die Beteiligten verteilt. Bei kinderlosen Ehepartnern erfolgt die Aufteilung im Verhältnis 1:1. Sind gemeinsame Kinder vorhanden, erhält der kinderbetreuende Elternteil entsprechend mehr. Es wird in der Regel nach sogenannt grossen Köpfen (Eltern je 2 Teile) und kleinen Köpfen (Kinder je 1 Teil) aufgeteilt.
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