Frage der Woche

Wenn die Ex-Freundin nicht ausziehen will

Fra­ge: Ich lebe zur­zeit noch mit mei­ner Ex-Freun­din unter einem Dach. Vor rund einem Monat haben wir uns getrennt und ich möch­te nun eigent­lich so schnell wie mög­lich aus der gemein­sa­men Woh­nung aus­zie­hen. Unglück­li­cher­wei­se haben wir damals bei­de gemein­sam den Miet­ver­trag unter­zeich­net, so dass der Ver­mie­ter nun auch eine gemein­sa­me Kün­di­gung mit bei­den Unter­schrif­ten ver­langt. Mei­ne Ex-Freun­din, die aber ger­ne wei­ter­hin in der Woh­nung blei­ben möch­te, wei­gert sich die Kün­di­gung zu unter­schrei­ben. Kann Sie das?

Ant­wort: Ja. Mie­ten Sie eine Woh­nung gemein­sam mit einer ande­ren Per­son, sind Sie spä­ter auch zur gemein­sa­men Kün­di­gung ver­pflich­tet. Sie kön­nen zwar aus­zie­hen, haf­ten aber den­noch wei­ter­hin zusam­men mit Ihrer Ex-Part­ne­rin für die Bezah­lung des Miet­zin­ses und die wei­te­ren miet­recht­li­chen Pflich­ten. Besten­falls kön­nen Sie beim Ver­mie­ter anfra­gen, ob er Sie aus dem Miet­ver­hält­nis ent­lässt und einen neu­en Miet­ver­trag allei­ne mit Ihrer Ex-Freun­din abschliesst. Da der Ver­mie­ter hier even­tu­ell ein finan­zi­el­les Risi­ko fürch­tet, wird er dies aber eher ver­nei­nen. Schliess­lich kann er dann bei einer Nicht­be­zah­lung des Miet­zin­ses nur noch auf eine Per­son zurück­grei­fen. Im Wei­te­ren besteht für Sie die Mög­lich­keit einen Ersatz­mie­ter vor­zu­schla­gen. Wird die­ser ent­we­der von der Mit­mie­te­rin oder dem Ver­mie­ter abge­lehnt, wird Ihre Situa­ti­on schwie­rig. In der Not hilft nur der Gang vor Gericht. Bei Wohn­ge­mein­schaf­ten ist daher zu emp­feh­len, dass nur eine Per­son den Miet­ver­trag unter­zeich­net und die­ser Haupt­mie­ter dann mit den wei­te­ren Mit­be­woh­nern Unter­miet­ver­trä­ge abschliesst. So kann jeder Mit­mie­ter zu jeder Zeit ein­zeln kün­di­gen und sich von allen miet­recht­li­chen Pflich­ten befrei­en. Eine Kün­di­gungs­frist bleibt dabei aber zu beachten.

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Hätten Sie es gewusst?

Wenn Kinder zum Problem werden

Fra­ge: In mei­nem Block ist in der Eta­ge über mir eine Fami­lie mit 2 Kin­dern im Alter von 6 und 8 Jah­ren ein­ge­zo­gen. Den gan­zen Tag hört man die Kin­der spie­len, schrei­en oder hüp­fen. An den Wochen­en­den ist es ganz beson­ders schlimm. Da spie­len sie oft im Trep­pen­haus mit ihren Freun­den und ich kann kaum in Ruhe mei­ne Zei­tung lesen.

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Haftet mein Freund?

Fra­ge: Ich habe einem Freund mein Velo gelie­hen, da sei­nes kürz­lich abhan­den­ge­kom­men ist und er täg­lich damit zum Bahn­hof fah­ren muss. Unglück­li­cher­wei­se ist die­ses Fahr­rad nun auch gestoh­len wor­den. Kann ich von mei­nem Freund ver­lan­gen, dass er mir den Scha­den ersetzt? Ant­wort: Es kommt auf die Umstän­de an. Eine Leih­ga­be ist stets mit der Pflicht der Rück­ga­be ver­bun­den. Ihr Freund

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.