Frage: Ich benutze für die Navigation mein Smartphone. Auf diesem habe ich auch eine sogenannte Blitzer-App installiert. Diese warnt vor Radarkontrollen. Mir war bewusst, dass ich diese App nicht aktivieren darf. Als ich neulich in eine Polizeikontrolle geriet, wurde die Blitzer-App auf meinem Smartphone festgestellt. Der Polizist sagte mir, bereits die Installation der App sei strafbar und ich würde eine Busse erhalten. Stimmt das? Ich darf doch eine derartige App haben, so lange ich diese nicht benutze?
Antwort: Nein. Geräte und andere Vorrichtungen, welche die behördliche Kontrolle des Strassenverkehrs erschweren, stören oder unwirksam machen können, dürfen laut dem Strassenverkehrsgesetz weder in Verkehr gebracht werden, noch in Motorfahrzeuge eingebaut, in diesen mitgeführt, an Autos befestigt oder in irgendeiner anderen Form verwendet werden. Als Inverkehrbringen gilt das Einführen, das Anpreisen, das Weitergeben, das Verkaufen und das sonstige Abgeben oder Überlassen. Sobald Ihr Smartphone also auch Radarwarnmeldungen ermöglicht, die vor Geschwindigkeitsmesskontrollen der Polizei warnen, ist es ein illegales Gerät und damit verboten. Es spielt dabei überhaupt keine Rolle, ob Sie eine solche Warnfunktion tatsächlich benutzen. Ob Ihr Gerät nur fest installierte Messstellen erkennt oder aber auch vor mobilen Messungen warnt, ist unerheblich. Diese Rechtslage gilt – entgegen einer weit verbreiteten Meinung — nicht nur für eigentliche Radarwarngeräte sondern auch für Mobiltelefone mit einer Blitzer-App. Durch das Mitführen einer solchen App machen Sie sich daher strafbar. Nebst den Apps sind im Übrigen auch öffentliche Warnungen, beispielsweise in Gruppen-Chats oder über Social Media, nicht erlaubt.