Frage: Ich bin seit Ende Januar arbeitslos. Vor zwei Wochen war ich in den Skiferien und habe mir mein Bein gebrochen. Muss ich meine Arztrechnungen nun selbst bezahlen?
Antwort: Nein. Da Sie vor Ihrer Kündigung mehr als 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber gearbeitet haben, waren Sie gesetzlich neben Berufsunfällen (BU) auch gegen Nichtberufsunfälle (NBU) versichert. Weil Ihr Arbeitsverhältnis aufgelöst wurde, endete zwar auch Ihre Versicherungsdeckung. Diese endete jedoch nicht sofort, sondern erst nach der sogenannten Nachdeckungsfrist von 31 Tagen. Die Frist beginnt zu laufen, nachdem Ihr Anspruch auf mindestens den halben Lohn geendet hat. In der Regel fällt das Ende des Lohnanspruchs auf das Ende des Arbeitsverhältnisses. Der Lohnanspruch kann aber auch erst später enden. So etwa, wenn Sie Taggelder aus Unfall‑, Militär‑, Invaliden oder Erwerbsersatzordnung beziehen, nicht aber bei Krankentaggeldern. In Ihrem Fall endete Ihr Lohnanspruch Ende Januar. Ihr Skiunfall Mitte Februar liegt somit in der Nachdeckungsfrist und ist noch von der Unfallversicherung gedeckt. Für die Zukunft sollten Sie sich überlegen, ob Sie sich bei der Arbeitslosenversicherung anmelden. In diesem Fall wären Sie gegen Nichtberufsunfälle versichert. Wenn Sie weder eine neue Stelle antreten noch stempeln gehen, haben Sie die Möglichkeit, eine sogenannte Abredeversicherung mit Ihrem bisherigen Versicherer abzuschliessen. Dadurch wird Ihr Versicherungsschutz für Nichtberufsunfälle um maximal 6 Monate verlängert. Die Abredeversicherung müssen Sie innert der 31-tägigen Nachdeckungsfrist abschliessen und die entsprechende Prämie einbezahlen. Verpassen Sie die Frist, müssen Sie eine Unfallversicherung über Ihre Krankenkasse abschliessen.