Frage der Woche

Zahlt die Unfallversicherung?

Fra­ge: Ich bin seit Ende Janu­ar arbeits­los. Vor zwei Wochen war ich in den Ski­fe­ri­en und habe mir mein Bein gebro­chen. Muss ich mei­ne Arzt­rech­nun­gen nun selbst bezahlen?

Ant­wort: Nein. Da Sie vor Ihrer Kün­di­gung mehr als 8 Stun­den pro Woche beim sel­ben Arbeit­ge­ber gear­bei­tet haben, waren Sie gesetz­lich neben Berufs­un­fäl­len (BU) auch gegen Nicht­be­rufs­un­fäl­le (NBU) ver­si­chert. Weil Ihr Arbeits­ver­hält­nis auf­ge­löst wur­de, ende­te zwar auch Ihre Ver­si­che­rungs­deckung. Die­se ende­te jedoch nicht sofort, son­dern erst nach der soge­nann­ten Nach­deckungs­frist von 31 Tagen. Die Frist beginnt zu lau­fen, nach­dem Ihr Anspruch auf min­de­stens den hal­ben Lohn geen­det hat. In der Regel fällt das Ende des Lohn­an­spruchs auf das Ende des Arbeits­ver­hält­nis­ses. Der Lohn­an­spruch kann aber auch erst spä­ter enden. So etwa, wenn Sie Tag­gel­der aus Unfall‑, Militär‑, Inva­li­den oder Erwerbs­er­satz­ord­nung bezie­hen, nicht aber bei Kran­ken­tag­gel­dern. In Ihrem Fall ende­te Ihr Lohn­an­spruch Ende Janu­ar. Ihr Ski­un­fall Mit­te Febru­ar liegt somit in der Nach­deckungs­frist und ist noch von der Unfall­ver­si­che­rung gedeckt. Für die Zukunft soll­ten Sie sich über­le­gen, ob Sie sich bei der Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung anmel­den. In die­sem Fall wären Sie gegen Nicht­be­rufs­un­fäl­le ver­si­chert. Wenn Sie weder eine neue Stel­le antre­ten noch stem­peln gehen, haben Sie die Mög­lich­keit, eine soge­nann­te Abre­de­ver­si­che­rung mit Ihrem bis­he­ri­gen Ver­si­che­rer abzu­schlies­sen. Dadurch wird Ihr Ver­si­che­rungs­schutz für Nicht­be­rufs­un­fäl­le um maxi­mal 6 Mona­te ver­län­gert. Die Abre­de­ver­si­che­rung müs­sen Sie innert der 31-tägi­gen Nach­deckungs­frist abschlies­sen und die ent­spre­chen­de Prä­mie ein­be­zah­len. Ver­pas­sen Sie die Frist, müs­sen Sie eine Unfall­ver­si­che­rung über Ihre Kran­ken­kas­se abschliessen.

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Hätten Sie es gewusst?

Rückgabe trotz Garantieausschluss möglich?

Fra­ge: Auf­grund eines Inse­rats im Inter­net habe ich vor vier Wochen einen VW Golf gekauft. Im Kauf­ver­trag steht „Wie gese­hen so gefah­ren ohne Garan­tie ab Platz“. Nach­dem ich das Auto in den Ser­vice gebracht habe, teil­te mir der Gara­gist mit, der Per­so­nen­wa­gen wei­se einen mas­si­ven Rost­be­fall auf. Gemäss dem dar­auf­hin erstell­ten Gut­ach­ten ist das Fahr­zeug nicht mehr ver­kehrs­taug­lich. Zudem stellte

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Beinaheunfall mit einem Kind

Fra­ge: Ein Kol­le­ge erzähl­te kürz­lich, er hät­te einen schlim­men Unfall nur knapp ver­hin­dern kön­nen, als ihm ein Kind vor das Auto rann­te. Nach­dem er sein Fahr­zeug zum Ste­hen gebracht habe, sei die Mut­ter des Kin­des auf ihn zuge­lau­fen und habe ihn laut­hals beschimpft. Als Auto­fah­rer müs­se er bes­ser auf­pas­sen, wenn Kin­der in der Nähe sei­en. Das Kind spa­zier­te jedoch in

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.