Frage der Woche

Wie werde ich zum Wollhofer?

Fra­ge: Bei der Hei­rat mit mei­nem Ex-Mann, gab ich mei­nen Ledig­na­men Zim­mer­mann auf und nahm sei­nen Nach­na­men Woll­ho­fer an. Nach der Schei­dung behielt ich sei­nen Namen, da ich wei­ter­hin gleich heis­sen woll­te wie unse­re gemein­sa­men Kin­der. Nun habe ich einen neu­en Mann ken­nen­ge­lernt, den ich näch­stes Jahr hei­ra­ten will. Nach der Hei­rat wol­len wir bei­de den Namen Woll­ho­fer tra­gen, damit wir mit mei­nen Kin­dern als Fami­lie alle den­sel­ben Namen tra­gen. Ist das möglich?

Ant­wort: Nein. Seit der Geset­zes­re­vi­si­on von 2013 gilt der Grund­satz, dass der Mann und die Frau bei der Hei­rat ihren bis­he­ri­gen Namen behal­ten. Wol­len sie einen gemein­sa­men Fami­li­en­na­men, müs­sen sie dem Stan­des­be­am­ten gegen­über erklä­ren, dass sie einen der jewei­li­gen Ledig­na­men als Fami­li­en­na­men tra­gen wol­len. Ein Name, der von einem Ehe­gat­ten bei einer frü­he­ren Hei­rat ange­nom­men wur­de, kann nicht als neu­er Fami­li­en­na­me gewählt wer­den. In Ihrem Fall ist der Name Woll­ho­fer, den Sie nach der Hei­rat als Fami­li­en­na­men anneh­men wol­len, weder Ihr Ledig­na­me, noch der Ihres zukünf­ti­gen Man­nes. Einen gemein­sa­men Fami­li­en­na­men mit Ihren Kin­dern ist somit nicht mög­lich. Sie haben jedoch die Opti­on, bei der Hei­rat den Namen Woll­ho­fer zu behal­ten, damit wenig­stens Sie den Namen mit Ihren Kin­dern tei­len. Sie und Ihr Ver­lob­ter haben wei­ter die Mög­lich­keit, Ihren Ledig­na­men Zim­mer­mann oder den­je­ni­gen Ihres Ver­lob­ten anzu­neh­men, damit bei­de den­sel­ben Namen tra­gen. Gut zu wis­sen: Dop­pel­na­men sind seit der Geset­zes­re­vi­si­on von 2013 nicht mehr mög­lich. Haben Sie aber vor 2013 gehei­ra­tet und einen Dop­pel­na­men ange­nom­men, dür­fen Sie die­sen auch nach einer Hei­rat unter neu­em Recht behal­ten. Die­ser kann jedoch, gleich wie ein bei der Hei­rat ange­nom­me­ner Name, nicht als neu­er Fami­li­en­na­men gewählt werden.

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Hätten Sie es gewusst?

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Fra­ge: Mein Mann und ich strei­ten uns die gan­ze Zeit. Ich möch­te daher eine Aus­zeit und mich zumin­dest vor­über­ge­hend von ihm tren­nen. Ich habe ihn des­halb gebe­ten, das Haus zu ver­las­sen. Davon will er aller­dings nichts wis­sen. Er behaup­tet, ihm gehö­re das Haus. Wenn schon jemand aus­zie­hen müs­se, dann sei ich das mit den Kin­dern. Stimmt das? Ant­wort: Nein. Nachdem

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.