Leserfragen

Wie werde ich zum Wollhofer?

Fra­ge: Bei der Hei­rat mit mei­nem Ex-Mann, gab ich mei­nen Ledig­na­men Zim­mer­mann auf und nahm sei­nen Nach­na­men Woll­ho­fer an. Nach der Schei­dung behielt ich sei­nen Namen, da ich wei­ter­hin gleich heis­sen woll­te wie unse­re gemein­sa­men Kin­der. Nun habe ich einen neu­en Mann ken­nen­ge­lernt, den ich näch­stes Jahr hei­ra­ten will. Nach der Hei­rat wol­len wir bei­de den Namen Woll­ho­fer tra­gen, damit wir mit mei­nen Kin­dern als Fami­lie alle den­sel­ben Namen tra­gen. Ist das möglich?

Ant­wort: Nein. Seit der Geset­zes­re­vi­si­on von 2013 gilt der Grund­satz, dass der Mann und die Frau bei der Hei­rat ihren bis­he­ri­gen Namen behal­ten. Wol­len sie einen gemein­sa­men Fami­li­en­na­men, müs­sen sie dem Stan­des­be­am­ten gegen­über erklä­ren, dass sie einen der jewei­li­gen Ledig­na­men als Fami­li­en­na­men tra­gen wol­len. Ein Name, der von einem Ehe­gat­ten bei einer frü­he­ren Hei­rat ange­nom­men wur­de, kann nicht als neu­er Fami­li­en­na­me gewählt wer­den. In Ihrem Fall ist der Name Woll­ho­fer, den Sie nach der Hei­rat als Fami­li­en­na­men anneh­men wol­len, weder Ihr Ledig­na­me, noch der Ihres zukünf­ti­gen Man­nes. Einen gemein­sa­men Fami­li­en­na­men mit Ihren Kin­dern ist somit nicht mög­lich. Sie haben jedoch die Opti­on, bei der Hei­rat den Namen Woll­ho­fer zu behal­ten, damit wenig­stens Sie den Namen mit Ihren Kin­dern tei­len. Sie und Ihr Ver­lob­ter haben wei­ter die Mög­lich­keit, Ihren Ledig­na­men Zim­mer­mann oder den­je­ni­gen Ihres Ver­lob­ten anzu­neh­men, damit bei­de den­sel­ben Namen tra­gen. Gut zu wis­sen: Dop­pel­na­men sind seit der Geset­zes­re­vi­si­on von 2013 nicht mehr mög­lich. Haben Sie aber vor 2013 gehei­ra­tet und einen Dop­pel­na­men ange­nom­men, dür­fen Sie die­sen auch nach einer Hei­rat unter neu­em Recht behal­ten. Die­ser kann jedoch, gleich wie ein bei der Hei­rat ange­nom­me­ner Name, nicht als neu­er Fami­li­en­na­men gewählt werden.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

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