Frage: Bei der Heirat mit meinem Ex-Mann, gab ich meinen Ledignamen Zimmermann auf und nahm seinen Nachnamen Wollhofer an. Nach der Scheidung behielt ich seinen Namen, da ich weiterhin gleich heissen wollte wie unsere gemeinsamen Kinder. Nun habe ich einen neuen Mann kennengelernt, den ich nächstes Jahr heiraten will. Nach der Heirat wollen wir beide den Namen Wollhofer tragen, damit wir mit meinen Kindern als Familie alle denselben Namen tragen. Ist das möglich?
Antwort: Nein. Seit der Gesetzesrevision von 2013 gilt der Grundsatz, dass der Mann und die Frau bei der Heirat ihren bisherigen Namen behalten. Wollen sie einen gemeinsamen Familiennamen, müssen sie dem Standesbeamten gegenüber erklären, dass sie einen der jeweiligen Ledignamen als Familiennamen tragen wollen. Ein Name, der von einem Ehegatten bei einer früheren Heirat angenommen wurde, kann nicht als neuer Familienname gewählt werden. In Ihrem Fall ist der Name Wollhofer, den Sie nach der Heirat als Familiennamen annehmen wollen, weder Ihr Ledigname, noch der Ihres zukünftigen Mannes. Einen gemeinsamen Familiennamen mit Ihren Kindern ist somit nicht möglich. Sie haben jedoch die Option, bei der Heirat den Namen Wollhofer zu behalten, damit wenigstens Sie den Namen mit Ihren Kindern teilen. Sie und Ihr Verlobter haben weiter die Möglichkeit, Ihren Ledignamen Zimmermann oder denjenigen Ihres Verlobten anzunehmen, damit beide denselben Namen tragen. Gut zu wissen: Doppelnamen sind seit der Gesetzesrevision von 2013 nicht mehr möglich. Haben Sie aber vor 2013 geheiratet und einen Doppelnamen angenommen, dürfen Sie diesen auch nach einer Heirat unter neuem Recht behalten. Dieser kann jedoch, gleich wie ein bei der Heirat angenommener Name, nicht als neuer Familiennamen gewählt werden.