Frage: Unsere 17-jährige Tochter Anna ist schwanger! Sie hat noch keine abgeschlossene Ausbildung und ist finanziell von uns abhängig. Die Beziehung zum mutmasslichen Vater ist bereits wieder zerbrochen. Wir wollen, dass sie abtreibt. Anna weigert sich. Was können wir tun?
Antwort: Der Schwangerschaftsabbruch ist straflos, wenn er in den ersten zwölf Wochen nach Beginn der letzten Periode erfolgt. Der Arzt oder die Ärztin muss mit der Schwangeren ein vorgängiges Beratungsgespräch führen und sie über die gesundheitlichen Risiken des Eingriffs informieren. Ein Schwangerschaftsabbruch kann aber auch nach der zwölften Woche noch legal sein. Nämlich dann, wenn durch ihn eine schwerwiegende körperliche Schädigung (bspw. Schwangerschaftsvergiftung) oder eine schwere seelische Notlage (die Frau wurde Opfer einer Vergewaltigung oder ist an einer Depression erkrankt) abgewendet werden kann. Je weiter fortgeschritten die Schwangerschaft ist, desto grösser muss diese Gefahr für die Frau sein. In Ihrem Fall hat Anna die zwölfte Schwangerschaftswoche noch nicht überschritten, eine Abtreibung wäre deshalb straflos möglich. Obwohl Anna noch nicht volljährig ist, ist sie dennoch urteilsfähig. Sie als Schwangere entscheidet deshalb ganz allein, ob an ihrem Körper eine Abtreibung vorgenommen werden soll oder nicht. Auch wenn Sie und Ihr Mann eine Abtreibung für die bessere Entscheidung halten, darf der Arzt ohne Einwilligung von Anna keine Abtreibung vornehmen. Für Sie als Eltern ist es empfehlenswert, Ihrer Tochter den Raum zu geben, damit sie sich in aller Ruhe selbst entscheiden kann. Schliesslich muss Anna mit den Konsequenzen der getroffenen Entscheidung leben – egal wie diese ausfällt. In solch schweren Situationen bieten auch Familienplanungsstellen kostenlose Unterstützung an.