Frage der Woche

Wer entscheidet über die Abtreibung?

Fra­ge: Unse­re 17-jäh­ri­ge Toch­ter Anna ist schwan­ger! Sie hat noch kei­ne abge­schlos­se­ne Aus­bil­dung und ist finan­zi­ell von uns abhän­gig. Die Bezie­hung zum mut­mass­li­chen Vater ist bereits wie­der zer­bro­chen. Wir wol­len, dass sie abtreibt. Anna wei­gert sich. Was kön­nen wir tun?

Ant­wort: Der Schwan­ger­schafts­ab­bruch ist straf­los, wenn er in den ersten zwölf Wochen nach Beginn der letz­ten Peri­ode erfolgt. Der Arzt oder die Ärz­tin muss mit der Schwan­ge­ren ein vor­gän­gi­ges Bera­tungs­ge­spräch füh­ren und sie über die gesund­heit­li­chen Risi­ken des Ein­griffs infor­mie­ren. Ein Schwan­ger­schafts­ab­bruch kann aber auch nach der zwölf­ten Woche noch legal sein. Näm­lich dann, wenn durch ihn eine schwer­wie­gen­de kör­per­li­che Schä­di­gung (bspw. Schwan­ger­schafts­ver­gif­tung) oder eine schwe­re see­li­sche Not­la­ge (die Frau wur­de Opfer einer Ver­ge­wal­ti­gung oder ist an einer Depres­si­on erkrankt) abge­wen­det wer­den kann. Je wei­ter fort­ge­schrit­ten die Schwan­ger­schaft ist, desto grös­ser muss die­se Gefahr für die Frau sein. In Ihrem Fall hat Anna die zwölf­te Schwan­ger­schafts­wo­che noch nicht über­schrit­ten, eine Abtrei­bung wäre des­halb straf­los mög­lich. Obwohl Anna noch nicht voll­jäh­rig ist, ist sie den­noch urteils­fä­hig. Sie als Schwan­ge­re ent­schei­det des­halb ganz allein, ob an ihrem Kör­per eine Abtrei­bung vor­ge­nom­men wer­den soll oder nicht. Auch wenn Sie und Ihr Mann eine Abtrei­bung für die bes­se­re Ent­schei­dung hal­ten, darf der Arzt ohne Ein­wil­li­gung von Anna kei­ne Abtrei­bung vor­neh­men. Für Sie als Eltern ist es emp­feh­lens­wert, Ihrer Toch­ter den Raum zu geben, damit sie sich in aller Ruhe selbst ent­schei­den kann. Schliess­lich muss Anna mit den Kon­se­quen­zen der getrof­fe­nen Ent­schei­dung leben – egal wie die­se aus­fällt. In solch schwe­ren Situa­tio­nen bie­ten auch Fami­li­en­pla­nungs­stel­len kosten­lo­se Unter­stüt­zung an.

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Hätten Sie es gewusst?

Unliebsame Überraschung

Fra­ge: Ich bin schon lan­ge am Auto eines Freun­des inter­es­siert. Nach eini­gem hin und her haben wir den Kauf­ver­trag auf­ge­setzt und unter­zeich­net. Als ich am näch­sten Tag zur Abho­lung vor­bei­ging, stell­te ich mit Schrecken fest, dass das Auto über Nacht zer­kratzt wur­de. Ich habe den Kauf­preis noch nicht bezahlt. Der Wagen stand noch auf sei­nem Grund­stück, somit war das Auto

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Kostenvoranschlag wertlos?

Fra­ge: Wir haben einen Schrei­ner mit ver­schie­de­nen Reno­va­ti­ons­ar­bei­ten in unse­rer Küche beauf­tragt. Er mach­te einen “unver­bind­li­chen Richt­preis (Preis­schät­zung) für den Küchen­um­bau“ in der Höhe von 15’000 Fran­ken. Mit der Arbeit waren wir zufrie­den. Nach der Been­di­gung der Arbei­ten kam aber die gros­se Über­ra­schung. Wir erhiel­ten näm­lich eine Rech­nung über 20’220 Fran­ken. Damit waren wir nicht ein­ver­stan­den. Der Schrei­ner will jedoch

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.