Frage der Woche

Wer entscheidet über die Abtreibung?

Fra­ge: Unse­re 17-jäh­ri­ge Toch­ter Anna ist schwan­ger! Sie hat noch kei­ne abge­schlos­se­ne Aus­bil­dung und ist finan­zi­ell von uns abhän­gig. Die Bezie­hung zum mut­mass­li­chen Vater ist bereits wie­der zer­bro­chen. Wir wol­len, dass sie abtreibt. Anna wei­gert sich. Was kön­nen wir tun?

Ant­wort: Der Schwan­ger­schafts­ab­bruch ist straf­los, wenn er in den ersten zwölf Wochen nach Beginn der letz­ten Peri­ode erfolgt. Der Arzt oder die Ärz­tin muss mit der Schwan­ge­ren ein vor­gän­gi­ges Bera­tungs­ge­spräch füh­ren und sie über die gesund­heit­li­chen Risi­ken des Ein­griffs infor­mie­ren. Ein Schwan­ger­schafts­ab­bruch kann aber auch nach der zwölf­ten Woche noch legal sein. Näm­lich dann, wenn durch ihn eine schwer­wie­gen­de kör­per­li­che Schä­di­gung (bspw. Schwan­ger­schafts­ver­gif­tung) oder eine schwe­re see­li­sche Not­la­ge (die Frau wur­de Opfer einer Ver­ge­wal­ti­gung oder ist an einer Depres­si­on erkrankt) abge­wen­det wer­den kann. Je wei­ter fort­ge­schrit­ten die Schwan­ger­schaft ist, desto grös­ser muss die­se Gefahr für die Frau sein. In Ihrem Fall hat Anna die zwölf­te Schwan­ger­schafts­wo­che noch nicht über­schrit­ten, eine Abtrei­bung wäre des­halb straf­los mög­lich. Obwohl Anna noch nicht voll­jäh­rig ist, ist sie den­noch urteils­fä­hig. Sie als Schwan­ge­re ent­schei­det des­halb ganz allein, ob an ihrem Kör­per eine Abtrei­bung vor­ge­nom­men wer­den soll oder nicht. Auch wenn Sie und Ihr Mann eine Abtrei­bung für die bes­se­re Ent­schei­dung hal­ten, darf der Arzt ohne Ein­wil­li­gung von Anna kei­ne Abtrei­bung vor­neh­men. Für Sie als Eltern ist es emp­feh­lens­wert, Ihrer Toch­ter den Raum zu geben, damit sie sich in aller Ruhe selbst ent­schei­den kann. Schliess­lich muss Anna mit den Kon­se­quen­zen der getrof­fe­nen Ent­schei­dung leben – egal wie die­se aus­fällt. In solch schwe­ren Situa­tio­nen bie­ten auch Fami­li­en­pla­nungs­stel­len kosten­lo­se Unter­stüt­zung an.

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Hätten Sie es gewusst?

Rückgabe trotz Garantieausschluss möglich?

Fra­ge: Auf­grund eines Inse­rats im Inter­net habe ich vor vier Wochen einen VW Golf gekauft. Im Kauf­ver­trag steht „Wie gese­hen so gefah­ren ohne Garan­tie ab Platz“. Nach­dem ich das Auto in den Ser­vice gebracht habe, teil­te mir der Gara­gist mit, der Per­so­nen­wa­gen wei­se einen mas­si­ven Rost­be­fall auf. Gemäss dem dar­auf­hin erstell­ten Gut­ach­ten ist das Fahr­zeug nicht mehr ver­kehrs­taug­lich. Zudem stellte

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Beinaheunfall mit einem Kind

Fra­ge: Ein Kol­le­ge erzähl­te kürz­lich, er hät­te einen schlim­men Unfall nur knapp ver­hin­dern kön­nen, als ihm ein Kind vor das Auto rann­te. Nach­dem er sein Fahr­zeug zum Ste­hen gebracht habe, sei die Mut­ter des Kin­des auf ihn zuge­lau­fen und habe ihn laut­hals beschimpft. Als Auto­fah­rer müs­se er bes­ser auf­pas­sen, wenn Kin­der in der Nähe sei­en. Das Kind spa­zier­te jedoch in

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.