Leserfragen

Wer entscheidet über die Abtreibung?

Fra­ge: Unse­re 17-jäh­ri­ge Toch­ter Anna ist schwan­ger! Sie hat noch kei­ne abge­schlos­se­ne Aus­bil­dung und ist finan­zi­ell von uns abhän­gig. Die Bezie­hung zum mut­mass­li­chen Vater ist bereits wie­der zer­bro­chen. Wir wol­len, dass sie abtreibt. Anna wei­gert sich. Was kön­nen wir tun?

Ant­wort: Der Schwan­ger­schafts­ab­bruch ist straf­los, wenn er in den ersten zwölf Wochen nach Beginn der letz­ten Peri­ode erfolgt. Der Arzt oder die Ärz­tin muss mit der Schwan­ge­ren ein vor­gän­gi­ges Bera­tungs­ge­spräch füh­ren und sie über die gesund­heit­li­chen Risi­ken des Ein­griffs infor­mie­ren. Ein Schwan­ger­schafts­ab­bruch kann aber auch nach der zwölf­ten Woche noch legal sein. Näm­lich dann, wenn durch ihn eine schwer­wie­gen­de kör­per­li­che Schä­di­gung (bspw. Schwan­ger­schafts­ver­gif­tung) oder eine schwe­re see­li­sche Not­la­ge (die Frau wur­de Opfer einer Ver­ge­wal­ti­gung oder ist an einer Depres­si­on erkrankt) abge­wen­det wer­den kann. Je wei­ter fort­ge­schrit­ten die Schwan­ger­schaft ist, desto grös­ser muss die­se Gefahr für die Frau sein. In Ihrem Fall hat Anna die zwölf­te Schwan­ger­schafts­wo­che noch nicht über­schrit­ten, eine Abtrei­bung wäre des­halb straf­los mög­lich. Obwohl Anna noch nicht voll­jäh­rig ist, ist sie den­noch urteils­fä­hig. Sie als Schwan­ge­re ent­schei­det des­halb ganz allein, ob an ihrem Kör­per eine Abtrei­bung vor­ge­nom­men wer­den soll oder nicht. Auch wenn Sie und Ihr Mann eine Abtrei­bung für die bes­se­re Ent­schei­dung hal­ten, darf der Arzt ohne Ein­wil­li­gung von Anna kei­ne Abtrei­bung vor­neh­men. Für Sie als Eltern ist es emp­feh­lens­wert, Ihrer Toch­ter den Raum zu geben, damit sie sich in aller Ruhe selbst ent­schei­den kann. Schliess­lich muss Anna mit den Kon­se­quen­zen der getrof­fe­nen Ent­schei­dung leben – egal wie die­se aus­fällt. In solch schwe­ren Situa­tio­nen bie­ten auch Fami­li­en­pla­nungs­stel­len kosten­lo­se Unter­stüt­zung an.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel Wehrli wohnt in Frick ...
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Cornels Leitsatz

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Wenn Cornel gerade nicht in der Kanzlei ist, findet man ihn hoch oben über den Wolken beim Gleitschirmfliegen.