Leserfragen

Wer bekommt mein Kind?

Fra­ge: Ich lebe mit mei­nem Kon­ku­bi­nats­part­ner zusam­men, mit dem ich eine gemein­sa­me sie­ben­jäh­ri­ge Toch­ter habe. Ich habe das allei­ni­ge Sor­ge­recht, da wir nicht ver­hei­ra­tet sind, aber er hat die Vater­schaft aner­kannt. Was geschieht mit unse­rer Toch­ter, wenn mir etwas zustösst? Kommt sie dann auto­ma­tisch zu mei­nem Partner?

Ant­wort: Nein. Auch wenn Ihr Part­ner die Vater­schaft aner­kannt hat, ent­schei­det die Kin­des­schutz­be­hör­de, wem sie das Sor­ge­recht über­trägt. Erhält Ihr Part­ner das Sor­ge­recht, bleibt Ihre Toch­ter bei ihm. Wird ein Vor­mund ernannt, kann die­ser über den Auf­ent­halts­ort Ihrer Toch­ter bestim­men. Aus­schlag­ge­bend für die­se Ent­schei­dung ist das Kin­des­wohl Ihrer Toch­ter. In Ihrem Fall ist zu erwar­ten, dass Ihr Part­ner das Sor­ge­recht erhal­ten wird, da er ein wich­ti­ger Teil im Leben Ihrer Toch­ter ist. Um sich recht­lich abzu­si­chern, dass Ihr Part­ner tat­säch­lich das Sor­ge­recht erhal­ten wird, haben Sie die Mög­lich­keit, gemein­sa­me eine Erklä­rung über das gemein­sa­me Sor­ge­recht abzu­ge­ben. Dadurch wird Ihre Toch­ter auto­ma­tisch zu Ihrem Part­ner kom­men, wenn Ihnen etwas zustösst. In der Erklä­rung müs­sen sie bestä­ti­gen, dass sie bereit sind, gemein­sam die Ver­ant­wor­tung für das Kind zu über­neh­men und dass sie sich über die Obhut, die Betreu­ung sowie den Unter­halts­bei­trag für das Kind ver­stän­digt haben. Wei­gert sich Ihr Part­ner, die Erklä­rung abzu­ge­ben, kön­nen Sie die Kin­des­schutz­be­hör­de anru­fen, wel­che dann die gemein­sa­me elter­li­che Sor­ge fest­setzt, sofern das Kin­des­wohl nicht dage­gen spricht. Ihrem Part­ner kommt aber auch ohne Sor­ge­recht das Recht auf Aus­kunft über beson­de­re Ereig­nis­se im Leben sei­ner Toch­ter zu. Dar­un­ter fal­len ärzt­li­che Aus­künf­te oder sol­che von Lehr­per­so­nen. Kein Recht hat er ohne elter­li­ches Sor­ge­recht dage­gen, sein Kind zu ver­tre­ten, wie im Fall einer Operation.

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Hätten Sie es gewusst?

Bezahle ich zu viel?

Fra­ge: Als ich die­sen Monat mei­ne Neben­ko­sten­ab­rech­nung durch­ge­se­hen habe, ist mir auf­ge­fal­len, dass gewis­se Neben­ko­sten auf alle Woh­nun­gen gleich­mäs­sig auf­ge­teilt wer­den. So etwa die Kosten für die Gar­ten­pfle­ge. Da ich mit mei­ner Frau im ober­sten Stock­werk woh­ne, benut­zen wir den Gar­ten fast nie. Ande­re Mie­ter hin­ge­gen gril­lie­ren stän­dig bei schö­nem Wet­ter auf dem Rasen. Müs­sen die Kosten nicht nach Benutzung

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Erbschaftsschulden bezahlen?

Fra­ge: Vor rund zwei Jah­ren ist mein Vater ver­stor­ben. Er ver­erb­te mir und mei­nen Geschwi­stern nicht viel. Da ich nichts mit der Erb­schaft zu tun haben woll­te, habe ich mei­nen Erb­teil an eine mei­ner Schwe­stern ver­kauft. Nun habe ich einen Brief erhal­ten, indem ein Gläu­bi­ger aus der Erb­schaft mei­nes Vaters Ansprü­che gegen mich gel­tend machen will. Mit dem Ver­kauf der

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.