Leserfragen

Vermieter verbietet Kündigung

Fra­ge: Ich möch­te den Anbie­ter mei­nes Kabel­an­schlus­ses wech­seln. Im Miet­ver­trag ist eine Pau­scha­le für den Kabel­an­schluss auf­ge­li­stet. Mein Ver­mie­ter mein­te, ich kön­ne mei­nen Kabel­an­schluss nicht ein­fach kün­di­gen. Der Kabel­an­schluss sei Bestand­teil des Miet­ver­trags, den ich nicht ein­fach ein­sei­tig abän­dern kön­ne. Stimmt das, kann mir mein Ver­mie­ter ver­bie­ten, den Kabel­an­schluss zu kündigen?

Ant­wort: Nein. Wenn Sie als Mie­ter auf den Kabel­an­schluss in Ihrer Woh­nung ver­zich­ten wol­len, dann dür­fen Sie das auch. Selbst wenn der Ver­mie­ter den Ver­trag mit der Kabel­an­bie­te­rin abge­schlos­sen hat. Läuft der Ver­trag über den Ver­mie­ter, ver­rech­net die­ser die Gebüh­ren dem Mie­ter wei­ter. Wenn Sie den Kabel­an­schluss nicht mehr möch­ten, soll­ten Sie dies Ihrem Ver­mie­ter schrift­lich mit­tei­len; am besten mit Kopie an den Netz­be­trei­ber. Die Kün­di­gungs­frist ergibt sich aus dem Ver­trag mit der Kabel­an­bie­te­rin und darf nicht län­ger als drei Mona­te betra­gen. Nach Been­di­gung des Ver­trags kann die Netz­be­trei­be­rin den Anschluss plom­bie­ren. Die Kosten dafür muss die Netz­be­trei­be­rin selbst oder allen­falls der Ver­mie­ter tra­gen. Sie selbst müs­sen die Kosten nur tra­gen, wenn dies aus­drück­lich im Miet­ver­trag ver­ein­bart wur­de. Haben Sie — wie in Ihrem Fall — den Kabel­an­schluss via Neben­ko­sten­pau­scha­le bezahlt, kön­nen Sie vom Ver­mie­ter eine Miet­zins­re­duk­ti­on ver­lan­gen. Die Miet­zins­sen­kung kön­nen Sie jedoch erst auf den nächst­mög­li­chen Kün­di­gungs­ter­min ver­lan­gen. Eine Miet­zins­re­duk­ti­on ist eben­falls mög­lich, wenn der Kabel­an­schluss im Net­to­miet­zins inbe­grif­fen ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Kabel­an­schluss bereits beim Ein­zug zur Ver­fü­gung stand, jedoch im Miet­ver­trag über­haupt nicht auf­ge­führt ist. Bei einer Akon­to-Abrech­nung ist eine Miet­zins­re­duk­ti­on hin­ge­gen nicht nötig, da sich der Weg­fall der Gebühr auto­ma­tisch bei der Abrech­nung auswirkt.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

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Wenn Cornel gerade nicht in der Kanzlei ist, findet man ihn hoch oben über den Wolken beim Gleitschirmfliegen.