Leserfragen

Teurer als erlaubt

Fra­ge: Ich habe mich vor Kur­zem von mei­ner Frau schei­den las­sen und muss­te aus der gemein­sa­men Woh­nung aus­zie­hen. Um mei­ne Kin­der mög­lichst oft sehen zu kön­nen, muss­te ich kurz­fri­stig in der Nähe eine Woh­nung mie­ten. Ich bin der Mei­nung, der Miet­zins ist im Ver­gleich zu ande­ren Woh­nun­gen in der Umge­bung viel zu teu­er. Zudem hege ich den Ver­dacht, dass der Vor­mie­ter weni­ger bezahl­te. Kann ich den Miet­zins anfechten?

Ant­wort: Ja. Wenn Sie einen Miet­ver­trag unter­schrei­ben, erklä­ren Sie mit Ihrer Unter­schrift, dass Sie mit den Miet­be­din­gun­gen ein­ver­stan­den sind. Dies gilt grund­sätz­lich auch für die Höhe des ver­ein­bar­ten Miet­zin­ses. Das Gesetz sieht jedoch vor, dass Sie als Neu­mie­ter einen zu hohen Anfangs­miet­zins auch nach Unter­zeich­nung des Miet­ver­trags als miss­bräuch­lich anfech­ten und eine Her­ab­set­zung ver­lan­gen kön­nen. Damit eine Anfech­tung mög­lich ist, muss eine der fol­gen­den Bedin­gun­gen erfüllt sein:

- Wenn Sie auf­grund einer per­sön­li­chen oder fami­liä­ren Not­la­ge (z. B. Schei­dung, schlech­ten finan­zi­el­len Ver­hält­nis­sen oder vie­le Absa­gen) zum Abschluss der über­teu­er­ten Woh­nung »gezwun­gen« waren.

- Wenn eine Woh­nungs­knapp­heit besteht, wodurch Sie den zu hohen Miet­zins akzep­tie­ren mussten.

- Wenn es eine erheb­li­che Miet­zins­er­hö­hung von min­de­stens 10 % zu Ihrem Vor­mie­ter gab.

Sie müs­sen den Anfangs­miet­zins innert 30 Tagen seit der Schlüs­sel­über­ga­be der Woh­nung bei der ört­li­chen Schlich­tungs­be­hör­de anfech­ten. Sie haben die Woh­nung auf­grund einer per­sön­li­chen Not­la­ge gemie­tet, wes­halb Sie die Vor­aus­set­zun­gen für eine Anfech­tung erfül­len. Gut zu wis­sen: Als Neu­mie­ter haben Sie das Recht, vom Ver­mie­ter zu erfah­ren, wie hoch die Mie­te Ihrer Woh­nung zuvor war. Fra­gen Sie den Ver­mie­ter oder allen­falls den Vor­mie­ter mög­lichst noch vor dem Bezug der neu­en Woh­nung nach der Höhe des alten Mietzinses.

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Hätten Sie es gewusst?

Ein teurer Ehemann?

Fra­ge: Mein Mann ist begei­ster­ter Motor­rad­fah­rer. Nun hat er sich ein neu­es Motor­rad gekauft, um damit Ren­nen fah­ren zu kön­nen. Da wir nicht über vie­le Rück­la­gen ver­fü­gen, hat der das Motor­rad trotz mei­nes aus­drück­li­chen Wider­spruchs auf Raten gekauft. Wenn mein Mann die Raten nicht bezah­len kann, haf­te ich dann mit mei­nem Ver­mö­gen mit für sei­ne Schul­den? Bei der Hei­rat haben

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Wenn plötzlich der Vermieter in der Wohnung steht

Fra­ge: Mein Ver­mie­ter will mei­ne Woh­nung besich­ti­gen, um zu prü­fen, ob die Hei­zung ord­nungs­ge­mäss funk­tio­niert. Ich möch­te das jedoch nicht und habe ihm den Besuch ver­wei­gert. Er mein­te dar­auf­hin, dass er trotz­dem kom­me, da es noch immer sei­ne Woh­nung ist und er das Recht habe, jeder­zeit vor­bei­zu­kom­men. Muss ich ihn in mei­ne Woh­nung las­sen? Ant­wort: Ja. Zwar ver­liert der Vermieter

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel Wehrli wohnt in Frick ...
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Cornels Leitsatz

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Wenn Cornel gerade nicht in der Kanzlei ist, findet man ihn hoch oben über den Wolken beim Gleitschirmfliegen.