Frage: Ich habe vor ein paar Jahren mit meinem Mann einen Kleinkredit aufgenommen. Den Vertrag haben wir zusammen als Solidarschuldner unterschrieben. Mittlerweile leben wir getrennt und ich habe die Hälfte des Darlehens abbezahlt. Ich finde, dass mein Mann nun die zweite Hälfte übernehmen muss und habe meinen Dauerauftrag gestoppt. Wird sich die Bank nun automatisch an meinen Mann wenden?
Antwort: Nein. Sie haben Ihre vertraglichen Verpflichtungen noch nicht erfüllt, obwohl Sie bereits die Hälfte des Darlehens zurückbezahlt haben. Mit der Unterzeichnung des Kreditvertrags haben Sie sich als Solidarschuldnerin verpflichtet. Dies bedeutet, dass die Bank wählen kann, ob sie die Rückzahlung des Darlehens von Ihnen oder von Ihrem Ehemann verlangen will. Die Bank kann von Ihnen mit anderen Worten verlangen, dass Sie den gesamten Darlehensbetrag zurückzahlen. Dies gilt auch dann, wenn Sie mit Ihrem Ehemann intern eine andere Vereinbarung getroffen haben. Wenn Sie der Bank mehr bezahlen müssen, als Sie intern mit Ihrem Ehemann vereinbart haben, können Sie das zu viel bezahlte Geld von Ihrem Ehemann zurückverlangen. Sie können zwar die Bank bitten, den Rest des Darlehens bei Ihrem Ehemann einzufordern. Sollte die Bank dieser Bitte aber nicht nachkommen, empfiehlt es sich, den Rest des Darlehens selber zurückzuzahlen. Andernfalls werden Sie vermutlich zunächst mit einem Mahnschreiben und einer Betreibungsandrohung der Bank konfrontiert. Zahlen Sie trotzdem nicht, dürfte die Bank ein Betreibungsverfahren gegen Sie einleiten. Dagegen können Sie zwar Rechtsvorschlag erheben, dies bringt Ihnen aber ausser einem zeitlichen Vorteil nur zusätzliche Kosten und Umtriebe. Für die Rückforderung des zu viel bezahlten Geldes müssen Sie sich anschliessend an Ihren Ehemann wenden.