Frage: Bis vor der Geburt unserer Kinder war meine Frau berufstätig. Seither bleibt sie zu Hause und kümmert sich um die Kinder und den Haushalt. Ich hingegen arbeite und verdiene das Geld für den Unterhalt der Familie. Von diesem Geld bezahle ich die Rechnungen für Krankenkasse, Miete etc. und gebe meiner Frau das monatliche Haushaltsbudget ab. Jetzt verlangt meine Frau von mir, dass ich ihr jeden Monat ein zusätzliches Sackgeld gebe, das sie zu ihrer freien Verfügung hat. Sie ist der Meinung, dass sie einen Anspruch darauf hat. Ich finanziere ja schliesslich auch meine Hobbys wie das Motorradfahren von meinem Lohn. Muss ich meiner Frau tatsächlich ein Sackgeld geben?
Antwort: Ja. Laut Gesetz hat der Ehegatte, der den Haushalt besorgt und die Kinder betreut, Anspruch darauf, dass der andere ihm regelmässig einen angemessenen Betrag zur freien Verfügung ausrichtet. Der Zweck dieser Bestimmung ist es, dass der Ehepartner, der kein Einkommen hat, über den gleichen finanziellen Spielraum verfügt wie der erwerbstätige Ehepartner. In erster Linie werden aus dem ehelichen Einkommen die Kosten für den notwendigen Unterhalt der Familie und Rücklagen für die Altersvorsorge und ausserordentliche Anschaffungen abgedeckt. Bleibt danach ein Überschuss, haben die Ehegatten Anspruch auf ein angemessenes «Sackgeld». Der Anspruch des Ehegatten, der Zuhause bleibt, besteht jedoch nur, wenn dessen eigene Einkünfte nicht ausreichen, um seine Bedürfnisse selbst zu finanzieren. Da Sie sich Hobbys wie Motorradfahren leisten können, ist davon auszugehen, dass von Ihrem Einkommen (nach Abzug von Unterhalt der Familie und Vorsorge) ein Überschuss bestehen bleibt. Ihre Frau hat daher — genau wie Sie selbst — einen Anspruch auf ein angemessenes «Sackgeld». Dieses Geld steht Ihrer Frau frei zur Verfügung, um sich gewisse Dinge leisten zu können und ebenfalls bestimmte Hobbys ausüben zu können.