Frage der Woche

Muss ich die Zugverspätung nacharbeiten?

Letz­te Aktua­li­täts­prü­fung am 8. August 2025.

Fra­ge: Ich bin letz­ten Mitt­woch auf­grund einer Zug­ver­spä­tung zu spät zur Arbeit erschie­nen. Kurz dar­auf fehl­te eine Mate­ri­al­lie­fe­rung und wir wur­den am Nach­mit­tag vom Chef nach Hau­se geschickt. Mei­ne Ver­spä­tung muss ich nach­ar­bei­ten und der aus­ge­fal­le­ne rest­li­che Tag wird mir nicht bezahlt. Dumm gelaufen?

Ant­wort: Nein. Wich­tig zur Klä­rung Ihrer Fra­ge ist in erster Linie der Grund für die Absenz. Es wird hier­bei zwi­schen Ereig­nis­sen unter­schie­den, wel­che Sie per­sön­lich betref­fen und sol­chen, wel­che einen grös­se­ren Per­so­nen­kreis tangieren. 

Liegt der Grund für die Absenz in Ihrer Per­son, dür­fen Sie von der Arbeit fern­blei­ben und müs­sen nichts nach­ar­bei­ten. Bei­spiel für eine sol­che Situa­ti­on wäre ein Unfall oder eine Krank­heit. Aber auch Ihre Hei­rat, die Geburt eige­ner Kin­der oder der Tod eines nahen Ver­wand­ten fällt in die­se Kate­go­rie. Bei Krank­heit oder Unfall haben Sie Anspruch auf eine Lohn­fort­zah­lung. Bei einer Heirat/Todesfall/Geburt ist die Lohn­fort­zah­lung jedoch umstritten.

Betrifft das Ereig­nis für Ihren Arbeits­aus­fall jedoch einen grös­se­ren Per­so­nen­kreis, tra­gen Sie das Risi­ko grund­sätz­lich selbst. Bei­spie­le hier­für wären ein Stau, ein Unwet­ter oder ein Zug­aus­fall. Durch ein char­man­tes Lächeln auf den Lip­pen zeigt sich der Chef viel­leicht kulant, andern­falls müs­sen Sie die aus­ge­fal­le­ne Zeit ent­we­der nach­ar­bei­ten oder einen ent­spre­chen­den Lohn­ab­zug hinnehmen. 

Bes­ser ste­hen Sie da, wenn der Grund für den Arbeits­aus­fall dem Betrieb anzu­rech­nen ist. Dies ist bei Ihnen der Fall, da der Chef auf­grund des Mate­ri­al­man­gels nicht genü­gend Arbeit zuwei­sen konn­te. Hier haben Sie trotz der unfrei­wil­li­gen Arbeits­pau­se den ver­trag­li­chen Lohn wei­ter­hin zugu­te. Die ver­lo­re­ne Zeit wegen der Zug­ver­spä­tung müs­sen Sie also nach­ar­bei­ten, den frei­en Nach­mit­tag hin­ge­gen kön­nen Sie ohne schlech­tes Gewis­sen genies­sen. Der Chef muss Ihnen für den Nach­mit­tag den vol­len Lohn bezahlen.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

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Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.