Leserfragen

Muss ich die Zugverspätung nacharbeiten?

Fra­ge: Ich bin letz­ten Mitt­woch auf­grund einer Zug­ver­spä­tung zu spät zur Arbeit erschie­nen. Kurz dar­auf fehl­te eine Mate­ri­al­lie­fe­rung und wir wur­den am Nach­mit­tag vom Chef nach Hau­se geschickt. Mei­ne Ver­spä­tung muss ich nach­ar­bei­ten und der aus­ge­fal­le­ne rest­li­che Tag wird mir nicht bezahlt. Dumm gelaufen?

Ant­wort: Nein. Wich­tig zur Klä­rung Ihrer Fra­ge ist in erster Linie der Grund für die Absenz. Es wird hier­bei zwi­schen Ereig­nis­sen unter­schie­den, wel­che Sie per­sön­lich betref­fen und sol­chen, wel­che einen grös­se­ren Per­so­nen­kreis tangieren. 

Liegt der Grund für die Absenz in Ihrer Per­son, dür­fen Sie von der Arbeit fern­blei­ben und müs­sen nichts nach­ar­bei­ten. Bei­spiel für eine sol­che Situa­ti­on wäre ein Unfall oder eine Krank­heit. Aber auch Ihre Hei­rat, die Geburt eige­ner Kin­der oder der Tod eines nahen Ver­wand­ten fällt in die­se Kate­go­rie. Bei Krank­heit oder Unfall haben Sie Anspruch auf eine Lohn­fort­zah­lung. Bei einer Heirat/Todesfall/Geburt ist die Lohn­fort­zah­lung jedoch umstritten.

Betrifft das Ereig­nis für Ihren Arbeits­aus­fall jedoch einen grös­se­ren Per­so­nen­kreis, tra­gen Sie das Risi­ko grund­sätz­lich selbst. Bei­spie­le hier­für wären ein Stau, ein Unwet­ter oder ein Zug­aus­fall. Durch ein char­man­tes Lächeln auf den Lip­pen zeigt sich der Chef viel­leicht kulant, andern­falls müs­sen Sie die aus­ge­fal­le­ne Zeit ent­we­der nach­ar­bei­ten oder einen ent­spre­chen­den Lohn­ab­zug hinnehmen. 

Bes­ser ste­hen Sie da, wenn der Grund für den Arbeits­aus­fall dem Betrieb anzu­rech­nen ist. Dies ist bei Ihnen der Fall, da der Chef auf­grund des Mate­ri­al­man­gels nicht genü­gend Arbeit zuwei­sen konn­te. Hier haben Sie trotz der unfrei­wil­li­gen Arbeits­pau­se den ver­trag­li­chen Lohn wei­ter­hin zugu­te. Die ver­lo­re­ne Zeit wegen der Zug­ver­spä­tung müs­sen Sie also nach­ar­bei­ten, den frei­en Nach­mit­tag hin­ge­gen kön­nen Sie ohne schlech­tes Gewis­sen genies­sen. Der Chef muss Ihnen für den Nach­mit­tag den vol­len Lohn bezahlen.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel Wehrli wohnt in Frick ...
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«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

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Wenn Cornel gerade nicht in der Kanzlei ist, findet man ihn hoch oben über den Wolken beim Gleitschirmfliegen.