Frage der Woche

Kündigung wegen Zweitjob?

Fra­ge: Ich arbei­te zu 70 % als Buch­hal­te­rin in einem Unter­neh­men und neben­bei noch zu 40 % als Ver­käu­fe­rin in einem Laden, da ich auf das Geld ange­wie­sen bin. Eine Freun­din mein­te kürz­lich, dass das ver­bo­ten sei und mir mein Chef kün­di­gen kön­ne, sobald er von mei­nem Zweit­job als Ver­käu­fe­rin erfährt. Stimmt das, darf ich gleich­zei­tig bloss für einen Arbeit­ge­ber arbeiten?

Ant­wort: Nein. Es ist nicht ver­bo­ten, mehr als einen Job gleich­zei­tig zu haben. Vor­aus­ge­setzt ist jedoch, dass durch die Aus­übung des Zweit­jobs der Arbeit­neh­mer nicht sei­ne Treue­pflich­ten gegen­über dem Arbeit­ge­ber des Haupt­jobs ver­letzt. Sie dür­fen Ihren Arbeit­ge­ber nicht kon­kur­ren­zie­ren, indem Sie etwa bei der direk­ten Kon­kur­renz arbei­ten. Zudem darf durch die Neben­tä­tig­keit Ihre Lei­stungs­fä­hig­keit am Arbeits­platz nicht beein­träch­tigt wer­den. So könn­te es pro­ble­ma­tisch sein, wenn Sie als Neben­job in einer Bar arbei­ten und dadurch am näch­sten Mor­gen jeweils erschöpft und unaus­ge­schla­fen zur Arbeit erschei­nen. Durch Ihren Zweit­job ver­let­zen Sie jedoch kei­ne Treue­pflich­ten. Da Sie Ihren Chef weder kon­kur­ren­zie­ren noch weni­ger Lei­stung am Arbeits­platz erbrin­gen, liegt kein Kün­di­gungs­grund vor. Dass Sie ins­ge­samt mehr als 100 Stel­len­pro­zen­te arbei­ten, spielt kei­ne Rol­le. Ent­schei­dend ist, dass Sie die durch das Arbeits­ge­setz defi­nier­te Höchst­ar­beits­zeit nicht über­schrei­ten. Zudem müs­sen Sie die täg­li­che Ruhe­zeit ein­hal­ten, wel­che nor­ma­ler­wei­se 11 Stun­den beträgt. Da der Arbeit­ge­ber für die Ein­hal­tung der Arbeits- und Ruhe­zei­ten ver­ant­wort­lich ist, kann er von Ihnen ver­lan­gen, dass Sie ihm über Ihre Neben­be­schäf­ti­gung Aus­kunft geben. Ach­tung: Wenn Sie wäh­rend Ihrer Feri­en, statt sich zu erho­len, das Pen­sum Ihres Zweit­jobs erhö­hen, kann Ihnen der Arbeit­ge­ber unter Umstän­den den Feri­en­lohn verweigern.

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Hätten Sie es gewusst?

Muss ich gratis arbeiten?

Fra­ge: Ich arbei­te als Ver­käu­fe­rin. In mei­nem Arbeits­ver­trag steht eine Man­ko­ab­re­de, d. h. ich muss all­fäl­li­ge Kas­sen­dif­fe­ren­zen aus dem eige­nen Sack bezah­len. Ich fin­de dies unge­recht. Ich erhal­te einen Stun­den­lohn von 27 Fran­ken. Es droht mir also, dass ich meh­re­re Stun­den gra­tis arbei­te. Muss ich tat­säch­lich jede Kas­sen­dif­fe­renz berap­pen? Ant­wort: Nein. Gemäss der soge­nann­ten Man­ko­ab­re­de wer­den Ange­stell­te für das Manko

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Muss ich alles aus den Kinderalimenten bezahlen?

Fra­ge: Mein Ex-Mann bezahlt mir Ali­men­te für unse­re gemein­sa­me Toch­ter Lena. Lena braucht jetzt eine neue Bril­le, will Fahr­rad­fah­ren ler­nen und geht bald ins Schullager. All das kostet Geld. Muss ich dies aus den Ali­men­ten bezah­len? Ant­wort: Nein, nicht alles. Aus den monat­li­chen Unter­halts­bei­trä­gen Ihres Ex-Man­­nes müs­sen Sie die übli­chen Kosten finan­zie­ren, die Lena ver­ur­sacht. Das wären bei­spiels­wei­se Unter­kunft, Essen,

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.