Frage der Woche

Gehen ohne zu bezahlen?

Fra­ge: Ich war letz­tes Wochen­en­de mit mei­ner Frau in der Stadt bei einem Ein­kaufs­bum­mel. Am Nach­mit­tag setz­ten wir uns bei einem Restau­rant in das Gar­ten­re­stau­rant um etwas zu kon­su­mie­ren. Nach dem Essen ver­lang­te ich die Rech­nung. Der Kell­ner brach­te uns die­se aber nicht. Auch nicht nach mehr­ma­li­gem Nach­fra­gen. Wir sind dann auf­ge­stan­den und gegan­gen, ohne zu bezah­len. War das korrekt?

Ant­wort: Nein. Wer in einem Restau­rant etwas kon­su­miert hat und anschlies­send ein­fach ohne zu bezah­len geht, macht sich der Zech­prel­le­rei straf­bar. Auch das mehr­ma­li­ge Rufen des Kell­ners ent­bin­det den Gast nicht von der Pflicht, sei­ne Rech­nung zu bezah­len. Sie sind bloss nicht ver­pflich­tet, vor Ort zu war­ten, um die Rech­nung zu bezah­len. Sie haben die Mög­lich­keit, die Rech­nung an der Kas­se zu bezah­len, das abge­zähl­te Geld auf dem Tisch zu hin­ter­le­gen oder dem Wirt Ihre Per­so­na­li­en anzu­ge­ben, damit die­ser Ihnen eine Rech­nung zustel­len kann. Die damit ver­bun­den Umtrie­be darf Ihnen der Wirt nicht ver­rech­nen. Er hat sie sich schliess­lich selbst zuzu­schrei­ben. Hät­te Sie der Wirt erwischt, als Sie ohne zu bezah­len das Restau­rant ver­las­sen haben, hät­te er Sie fest­hal­ten kön­nen, bis die Poli­zei ein­trifft. Bei einer Zech­prel­le­rei droht eine Geld­stra­fe oder eine Gefäng­nis­stra­fe bis zu drei Jahren.

Gut zu wis­sen: Wenn Sie eine Tisch­re­ser­va­ti­on kurz­fri­stig absa­gen, kann das Restau­rant eine Ent­schä­di­gung von Ihnen ver­lan­gen, wenn der Wirt den Tisch nicht mehr an ande­re Gäste ver­ge­ben kann. In der Regel geschieht dies das nur, wenn in den Geschäfts­be­din­gun­gen des Restau­rants eine pau­scha­le Ent­schä­di­gung vor­ge­se­hen ist. Wird Ihnen Ihr Man­tel aus der Gar­de­ro­be des Restau­rants gestoh­len, haf­tet der Wirt bloss, wenn sich die Gar­de­ro­be an einem nicht all­ge­mein zugäng­li­chen Ort befin­det. Für unbe­wach­te und unent­gelt­li­che Gar­de­ro­ben haf­tet das Restau­rant dem­ge­gen­über nicht.

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Hätten Sie es gewusst?

Rückgabe trotz Garantieausschluss möglich?

Fra­ge: Auf­grund eines Inse­rats im Inter­net habe ich vor vier Wochen einen VW Golf gekauft. Im Kauf­ver­trag steht „Wie gese­hen so gefah­ren ohne Garan­tie ab Platz“. Nach­dem ich das Auto in den Ser­vice gebracht habe, teil­te mir der Gara­gist mit, der Per­so­nen­wa­gen wei­se einen mas­si­ven Rost­be­fall auf. Gemäss dem dar­auf­hin erstell­ten Gut­ach­ten ist das Fahr­zeug nicht mehr ver­kehrs­taug­lich. Zudem stellte

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Beinaheunfall mit einem Kind

Fra­ge: Ein Kol­le­ge erzähl­te kürz­lich, er hät­te einen schlim­men Unfall nur knapp ver­hin­dern kön­nen, als ihm ein Kind vor das Auto rann­te. Nach­dem er sein Fahr­zeug zum Ste­hen gebracht habe, sei die Mut­ter des Kin­des auf ihn zuge­lau­fen und habe ihn laut­hals beschimpft. Als Auto­fah­rer müs­se er bes­ser auf­pas­sen, wenn Kin­der in der Nähe sei­en. Das Kind spa­zier­te jedoch in

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.