Frage: Ich war letztes Wochenende mit meiner Frau in der Stadt bei einem Einkaufsbummel. Am Nachmittag setzten wir uns bei einem Restaurant in das Gartenrestaurant um etwas zu konsumieren. Nach dem Essen verlangte ich die Rechnung. Der Kellner brachte uns diese aber nicht. Auch nicht nach mehrmaligem Nachfragen. Wir sind dann aufgestanden und gegangen, ohne zu bezahlen. War das korrekt?
Antwort: Nein. Wer in einem Restaurant etwas konsumiert hat und anschliessend einfach ohne zu bezahlen geht, macht sich der Zechprellerei strafbar. Auch das mehrmalige Rufen des Kellners entbindet den Gast nicht von der Pflicht, seine Rechnung zu bezahlen. Sie sind bloss nicht verpflichtet, vor Ort zu warten, um die Rechnung zu bezahlen. Sie haben die Möglichkeit, die Rechnung an der Kasse zu bezahlen, das abgezählte Geld auf dem Tisch zu hinterlegen oder dem Wirt Ihre Personalien anzugeben, damit dieser Ihnen eine Rechnung zustellen kann. Die damit verbunden Umtriebe darf Ihnen der Wirt nicht verrechnen. Er hat sie sich schliesslich selbst zuzuschreiben. Hätte Sie der Wirt erwischt, als Sie ohne zu bezahlen das Restaurant verlassen haben, hätte er Sie festhalten können, bis die Polizei eintrifft. Bei einer Zechprellerei droht eine Geldstrafe oder eine Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren.
Gut zu wissen: Wenn Sie eine Tischreservation kurzfristig absagen, kann das Restaurant eine Entschädigung von Ihnen verlangen, wenn der Wirt den Tisch nicht mehr an andere Gäste vergeben kann. In der Regel geschieht dies das nur, wenn in den Geschäftsbedingungen des Restaurants eine pauschale Entschädigung vorgesehen ist. Wird Ihnen Ihr Mantel aus der Garderobe des Restaurants gestohlen, haftet der Wirt bloss, wenn sich die Garderobe an einem nicht allgemein zugänglichen Ort befindet. Für unbewachte und unentgeltliche Garderoben haftet das Restaurant demgegenüber nicht.