Frage der Woche

Ein teures Kind?

Fra­ge: Letz­te Woche fuhr mein 7‑jähriger Sohn mit sei­nem Scoo­ter zu einem Spiel­ka­me­ra­den. Auf dem Nach­hau­se­weg tou­chier­te er ein par­kier­tes Auto. Dabei wur­de des­sen Lackie­rung erheb­lich beschä­digt. Der Auto­be­sit­zer ver­langt jetzt von mir, dass ich die Repa­ra­tur bezah­le. Er sagt, ich sei als Eltern­teil schliess­lich ver­ant­wort­lich für mein Kind und haf­te daher für den Scha­den, den es anrich­tet. Stimmt das, muss ich die Repa­ra­tur bezahlen?

Ant­wort: Nein. Auch Kin­der kön­nen für Schä­den haft­bar gemacht wer­den, die sie ver­ur­sa­chen. Ent­schei­dend ist, dass das Kind urteils­fä­hig ist. Urteils­fä­hig zu sein bedeu­tet, dass das Kind die Kon­se­quen­zen sei­nes Tuns erken­nen und ent­spre­chend han­deln kann, um einen Scha­den zu ver­mei­den. Ist das Kind urteils­fä­hig, ist die Höhe sei­nes Ver­schul­dens aus­schlag­ge­bend. Je höher das Ver­schul­den, desto höher der Scha­dens­an­teil, der bezahlt wer­den muss. In den mei­sten Fäl­len wird ab einem Alter von 9 Jah­ren vom Vor­lie­gen einer Urteils­fä­hig­keit aus­ge­gan­gen. In Ihrem Fall haf­tet Ihr Sohn nicht. Er war auf­grund sei­nes Alters nicht in der Lage, den Scha­den vor­her­zu­se­hen. Sie als Eltern kön­nen nur ver­ant­wort­lich gemacht wer­den, wenn Ihnen nach­ge­wie­sen wer­den kann, dass Sie Ihre Auf­sichts­pflicht ver­letzt haben. Die­se wird mit zuneh­men­dem Alter des Kin­des gerin­ger. Je älter das Kind, desto mehr eige­ne Ver­ant­wor­tung trägt es für sein Han­deln. Als Eltern sind sie jedoch nicht ver­pflich­tet, Ihre Kin­der so inten­siv zu beauf­sich­ti­gen, dass Schä­den gar nicht gesche­hen kön­nen. Indem Sie mit Ihrem Kind den Umgang mit dem Scoo­ter geübt und ihm auch Anwei­sun­gen für das Ver­hal­ten im Ver­kehr gege­ben haben, sind Sie Ihre Auf­sichts­pflicht nach­ge­kom­men. Sie haf­ten somit nicht für das Ver­hal­ten Ihres Kin­des und müs­sen die Repa­ra­tur des Autos nicht bezahlen.

Glänzen Sie mit nützlichem Alltagswissen 

Wir senden Ihnen verständliche Antworten auf die beliebtesten Alltagsfragen kostenlos und direkt in Ihr Postfach. Der Versand erfolgt 2- bis 3-mal jährlich.

Hätten Sie es gewusst?

Unliebsame Überraschung

Fra­ge: Ich bin schon lan­ge am Auto eines Freun­des inter­es­siert. Nach eini­gem hin und her haben wir den Kauf­ver­trag auf­ge­setzt und unter­zeich­net. Als ich am näch­sten Tag zur Abho­lung vor­bei­ging, stell­te ich mit Schrecken fest, dass das Auto über Nacht zer­kratzt wur­de. Ich habe den Kauf­preis noch nicht bezahlt. Der Wagen stand noch auf sei­nem Grund­stück, somit war das Auto

Weiterlesen »

Kostenvoranschlag wertlos?

Fra­ge: Wir haben einen Schrei­ner mit ver­schie­de­nen Reno­va­ti­ons­ar­bei­ten in unse­rer Küche beauf­tragt. Er mach­te einen “unver­bind­li­chen Richt­preis (Preis­schät­zung) für den Küchen­um­bau“ in der Höhe von 15’000 Fran­ken. Mit der Arbeit waren wir zufrie­den. Nach der Been­di­gung der Arbei­ten kam aber die gros­se Über­ra­schung. Wir erhiel­ten näm­lich eine Rech­nung über 20’220 Fran­ken. Damit waren wir nicht ein­ver­stan­den. Der Schrei­ner will jedoch

Weiterlesen »
Nach oben scrollen
Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.