Leserfragen

Ein teures Kind?

Fra­ge: Letz­te Woche fuhr mein 7‑jähriger Sohn mit sei­nem Scoo­ter zu einem Spiel­ka­me­ra­den. Auf dem Nach­hau­se­weg tou­chier­te er ein par­kier­tes Auto. Dabei wur­de des­sen Lackie­rung erheb­lich beschä­digt. Der Auto­be­sit­zer ver­langt jetzt von mir, dass ich die Repa­ra­tur bezah­le. Er sagt, ich sei als Eltern­teil schliess­lich ver­ant­wort­lich für mein Kind und haf­te daher für den Scha­den, den es anrich­tet. Stimmt das, muss ich die Repa­ra­tur bezahlen?

Ant­wort: Nein. Auch Kin­der kön­nen für Schä­den haft­bar gemacht wer­den, die sie ver­ur­sa­chen. Ent­schei­dend ist, dass das Kind urteils­fä­hig ist. Urteils­fä­hig zu sein bedeu­tet, dass das Kind die Kon­se­quen­zen sei­nes Tuns erken­nen und ent­spre­chend han­deln kann, um einen Scha­den zu ver­mei­den. Ist das Kind urteils­fä­hig, ist die Höhe sei­nes Ver­schul­dens aus­schlag­ge­bend. Je höher das Ver­schul­den, desto höher der Scha­dens­an­teil, der bezahlt wer­den muss. In den mei­sten Fäl­len wird ab einem Alter von 9 Jah­ren vom Vor­lie­gen einer Urteils­fä­hig­keit aus­ge­gan­gen. In Ihrem Fall haf­tet Ihr Sohn nicht. Er war auf­grund sei­nes Alters nicht in der Lage, den Scha­den vor­her­zu­se­hen. Sie als Eltern kön­nen nur ver­ant­wort­lich gemacht wer­den, wenn Ihnen nach­ge­wie­sen wer­den kann, dass Sie Ihre Auf­sichts­pflicht ver­letzt haben. Die­se wird mit zuneh­men­dem Alter des Kin­des gerin­ger. Je älter das Kind, desto mehr eige­ne Ver­ant­wor­tung trägt es für sein Han­deln. Als Eltern sind sie jedoch nicht ver­pflich­tet, Ihre Kin­der so inten­siv zu beauf­sich­ti­gen, dass Schä­den gar nicht gesche­hen kön­nen. Indem Sie mit Ihrem Kind den Umgang mit dem Scoo­ter geübt und ihm auch Anwei­sun­gen für das Ver­hal­ten im Ver­kehr gege­ben haben, sind Sie Ihre Auf­sichts­pflicht nach­ge­kom­men. Sie haf­ten somit nicht für das Ver­hal­ten Ihres Kin­des und müs­sen die Repa­ra­tur des Autos nicht bezahlen.

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Hätten Sie es gewusst?

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Fra­ge: Mein Mann ist begei­ster­ter Motor­rad­fah­rer. Nun hat er sich ein neu­es Motor­rad gekauft, um damit Ren­nen fah­ren zu kön­nen. Da wir nicht über vie­le Rück­la­gen ver­fü­gen, hat der das Motor­rad trotz mei­nes aus­drück­li­chen Wider­spruchs auf Raten gekauft. Wenn mein Mann die Raten nicht bezah­len kann, haf­te ich dann mit mei­nem Ver­mö­gen mit für sei­ne Schul­den? Bei der Hei­rat haben

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Wenn plötzlich der Vermieter in der Wohnung steht

Fra­ge: Mein Ver­mie­ter will mei­ne Woh­nung besich­ti­gen, um zu prü­fen, ob die Hei­zung ord­nungs­ge­mäss funk­tio­niert. Ich möch­te das jedoch nicht und habe ihm den Besuch ver­wei­gert. Er mein­te dar­auf­hin, dass er trotz­dem kom­me, da es noch immer sei­ne Woh­nung ist und er das Recht habe, jeder­zeit vor­bei­zu­kom­men. Muss ich ihn in mei­ne Woh­nung las­sen? Ant­wort: Ja. Zwar ver­liert der Vermieter

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel Wehrli wohnt in Frick ...
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Cornels Leitsatz

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Wenn Cornel gerade nicht in der Kanzlei ist, findet man ihn hoch oben über den Wolken beim Gleitschirmfliegen.