Frage: Mein Mann ist begeisterter Motorradfahrer. Nun hat er sich ein neues Motorrad gekauft, um damit Rennen fahren zu können. Da wir nicht über viele Rücklagen verfügen, hat der das Motorrad trotz meines ausdrücklichen Widerspruchs auf Raten gekauft. Wenn mein Mann die Raten nicht bezahlen kann, hafte ich dann mit meinem Vermögen mit für seine Schulden? Bei der Heirat haben wir keinen Ehevertrag abgeschlossen.
Antwort: Nein. Auch bei verheirateten Ehepaaren verwaltet und nutzt jeder Ehepartner sein Vermögen selbst. So haftet jeder auch bloss mit seinem eigenen Einkommen und Vermögen für seine Schulden. Diese Regelung gilt für alle Verpflichtungen, die nicht im Interesse der zusammenlebenden Familie abgeschlossen wurden. Dazu gehören Verpflichtungen, welche ausschliesslich für persönliche, nicht lebensnotwendige Bedürfnisse abgeschlossen werden, wie etwa für teure Möbel und Fahrzeuge, Weiterbildungskosten oder Kreditverträge. Bei solchen nicht alltäglichen Anschaffungen haftet jeder Ehegatte alleine. Der Ehepartner haftet bloss mit, wenn er der Anschaffung ausdrücklich zugestimmt hat.
Da es sich bei dem Motorrad Ihres Mannes um eine Luxusanschaffung handelt, welches für den ausschliesslichen persönlichen Gebrauch Ihres Mannes bestimmt ist, haften Sie nicht für den Fall, dass Ihr Mann zahlungsunfähig wird. Die Verkäuferin kann die ausstehenden Beträge ausschliesslich von Ihrem Mann aus dessen Vermögen betreiben.
Anders bei Verpflichtungen, welche für die laufenden Bedürfnisse der Familie abgeschlossen werden. Solches sind notwendige und übliche Anschaffungen für den Unterhalt der Familie wie etwa der Kauf von Lebensmitteln, Kleidern oder Haushaltsgeräten. Für solche Rechtsgeschäfte haften beide Ehegatten gemeinsam, selbst wenn der andere Ehegatte von der Anschaffung nichts wusste oder gar dagegen war.