Leserfragen

Diebstahl im Hotelzimmer

Fra­ge: Ich war mit mei­ner Fami­lie im Ski­ur­laub, als Die­be in unser Hotel­zim­mer ein­bra­chen. Gestoh­len wur­den mein Lap­top, mein Tablet und das Han­dy mei­ner Frau. Der Wert der gestoh­le­nen Gegen­stän­de liegt bei etwas über 2’000 Fran­ken. Kann ich das Hotel für den Scha­den haft­bar machen?

Ant­wort: Ja, jedoch nicht für den gesam­ten Scha­den. In der Schweiz haf­ten Hotels gesetz­lich für die Gegen­stän­de, die der Gast in den Hotel­räu­men depo­niert hat. In die­ser Haf­tung ein­ge­schlos­sen sind Gegen­stän­de, die zum übli­chen Gepäck des Gastes gehö­ren wie Klei­der, Bücher, elek­tro­ni­sche Gerä­te und Ski­er. Die Haf­tung des Hotels ist jedoch auf 1’000 Fran­ken beschränkt. Für Ver­lu­ste dar­über hin­aus muss das Hotel bloss auf­kom­men, wenn es ein Ver­schul­den am Dieb­stahl trifft. Dies ist etwa der Fall, wenn das Schloss an der Zim­mer­tür man­gel­haft war oder die Tür vom Rei­ni­gungs­per­so­nal nicht abge­schlos­sen wur­de. Für Gegen­stän­de, die im funk­tio­nie­ren­den Zim­mer­safe depo­niert wur­den, haf­tet das Hotel hin­ge­gen nicht. So auch bei Kost­bar­kei­ten wie Schmuck, grös­se­ren Geld­be­trä­gen oder Kunst, die im Hotel­zim­mer auf­be­wahrt wer­den. Trifft das Hotel kein Ver­schul­den am Dieb­stahl, ist es nicht ver­pflich­tet, für die­se Gegen­stän­de auf­zu­kom­men. Kost­bar­kei­ten soll­ten immer der Rezep­ti­on zur Auf­be­wah­rung über­ge­ben wer­den, denn dann haf­tet das Hotel bei Ver­lust für den vol­len Wert.

Da Sie den Dieb­stahl sofort dem Hotel gemel­det haben, haf­tet die­ses für die gestoh­le­nen Gegen­stän­de. Das Hotel ersetzt Ihnen jedoch bloss den Zeit­wert der Gerä­te, dies bis zu einem Maxi­mal­be­trag von 1’000 Fran­ken. Die Dif­fe­renz zur Scha­dens­sum­me kön­nen Sie Ihrer Haus­rats­ver­si­che­rung ange­ben, wenn Sie den Zusatz “ein­fa­cher Dieb­stahl aus­wärts” abge­schlos­sen haben. Die beson­de­re Haf­tung von Hotels besteht im Übri­gen auch im euro­päi­schen Aus­land, wobei auch da Haf­tungs­sum­men begrenzt sind.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel Wehrli wohnt in Frick ...
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Cornels Leitsatz

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Wenn Cornel gerade nicht in der Kanzlei ist, findet man ihn hoch oben über den Wolken beim Gleitschirmfliegen.