Frage: Ich war mit meiner Familie im Skiurlaub, als Diebe in unser Hotelzimmer einbrachen. Gestohlen wurden mein Laptop, mein Tablet und das Handy meiner Frau. Der Wert der gestohlenen Gegenstände liegt bei etwas über 2’000 Franken. Kann ich das Hotel für den Schaden haftbar machen?
Antwort: Ja, jedoch nicht für den gesamten Schaden. In der Schweiz haften Hotels gesetzlich für die Gegenstände, die der Gast in den Hotelräumen deponiert hat. In dieser Haftung eingeschlossen sind Gegenstände, die zum üblichen Gepäck des Gastes gehören wie Kleider, Bücher, elektronische Geräte und Skier. Die Haftung des Hotels ist jedoch auf 1’000 Franken beschränkt. Für Verluste darüber hinaus muss das Hotel bloss aufkommen, wenn es ein Verschulden am Diebstahl trifft. Dies ist etwa der Fall, wenn das Schloss an der Zimmertür mangelhaft war oder die Tür vom Reinigungspersonal nicht abgeschlossen wurde. Für Gegenstände, die im funktionierenden Zimmersafe deponiert wurden, haftet das Hotel hingegen nicht. So auch bei Kostbarkeiten wie Schmuck, grösseren Geldbeträgen oder Kunst, die im Hotelzimmer aufbewahrt werden. Trifft das Hotel kein Verschulden am Diebstahl, ist es nicht verpflichtet, für diese Gegenstände aufzukommen. Kostbarkeiten sollten immer der Rezeption zur Aufbewahrung übergeben werden, denn dann haftet das Hotel bei Verlust für den vollen Wert.
Da Sie den Diebstahl sofort dem Hotel gemeldet haben, haftet dieses für die gestohlenen Gegenstände. Das Hotel ersetzt Ihnen jedoch bloss den Zeitwert der Geräte, dies bis zu einem Maximalbetrag von 1’000 Franken. Die Differenz zur Schadenssumme können Sie Ihrer Hausratsversicherung angeben, wenn Sie den Zusatz “einfacher Diebstahl auswärts” abgeschlossen haben. Die besondere Haftung von Hotels besteht im Übrigen auch im europäischen Ausland, wobei auch da Haftungssummen begrenzt sind.