Frage: Ich bin vor drei Monaten umgezogen. Die Mietkaution für die neue Wohnung habe ich schon bezahlt. Da ich die alte Kaution aber noch immer nicht zurückbekommen habe, wird es bei mir finanziell langsam eng. Wie muss ich vorgehen, um rasch an mein Geld zu kommen?
Antwort: Im Mietvertrag wird in der Regel ein Mietzinsdepot, auch Kaution genannt, vereinbart. Dieses darf bei Wohnungen höchstens drei Monatsmieten betragen. Das Geld wird auf ein spezielles Konto bei der Bank einbezahlt, auf welches der Vermieter ohne die Zustimmung des Mieters nicht zugreifen kann. Eine Barbezahlung oder Überweisung auf das private Konto des Vermieters darf und sollte der Mieter ablehnen. Die Mietkaution dient dem Vermieter als Sicherheit für offene Forderungen wie beispielsweise nicht bezahlte Mietzinse, offene Nebenkosten oder durch den Mieter verursachte Schäden an der Wohnung. Nach der Wohnungsabgabe muss der Vermieter eine Schlussabrechnung erstellen. Wenn Sie als Mieter keine Schäden oder offene Mietzinsen hinterlassen, sollte der Vermieter die Abrechnung umgehend machen. Reparaturen sollten in der Regel innert drei Monaten ausgeführt und in der Schlussrechnung aufgeführt werden. In Ihrem Fall liegt Ihr Auszug schon drei Monate zurück. Schäden oder offene Forderungen gab es keine. Am besten fordern Sie den Vermieter per eingeschriebenem Brief dazu auf, Ihnen das Depot freizugeben. Tut er dies nicht, können Sie ein Verfahren vor der Schlichtungsbehörde einleiten. Diese lädt dann beide Parteien zu einer mündlichen Verhandlung ein. Das Verfahren ist kostenlos. Gut zu wissen: Wenn seit Beendigung des Mietverhältnisses ein Jahr verstrichen ist, kann man sich direkt an die Bank wenden. Sofern Ihr Vermieter keine rechtlichen Schritte gegen Sie eingeleitet hat, muss die Bank Ihnen das Depot auszahlen.