Leserfragen

Das verlorene Geld?

Fra­ge: Ich bin vor drei Mona­ten umge­zo­gen. Die Miet­kau­ti­on für die neue Woh­nung habe ich schon bezahlt. Da ich die alte Kau­ti­on aber noch immer nicht zurück­be­kom­men habe, wird es bei mir finan­zi­ell lang­sam eng. Wie muss ich vor­ge­hen, um rasch an mein Geld zu kommen?

Ant­wort: Im Miet­ver­trag wird in der Regel ein Miet­zins­de­pot, auch Kau­ti­on genannt, ver­ein­bart. Die­ses darf bei Woh­nun­gen höch­stens drei Monats­mie­ten betra­gen. Das Geld wird auf ein spe­zi­el­les Kon­to bei der Bank ein­be­zahlt, auf wel­ches der Ver­mie­ter ohne die Zustim­mung des Mie­ters nicht zugrei­fen kann. Eine Bar­be­zah­lung oder Über­wei­sung auf das pri­va­te Kon­to des Ver­mie­ters darf und soll­te der Mie­ter ableh­nen. Die Miet­kau­ti­on dient dem Ver­mie­ter als Sicher­heit für offe­ne For­de­run­gen wie bei­spiels­wei­se nicht bezahl­te Miet­zin­se, offe­ne Neben­ko­sten oder durch den Mie­ter ver­ur­sach­te Schä­den an der Woh­nung. Nach der Woh­nungs­ab­ga­be muss der Ver­mie­ter eine Schluss­ab­rech­nung erstel­len. Wenn Sie als Mie­ter kei­ne Schä­den oder offe­ne Miet­zin­sen hin­ter­las­sen, soll­te der Ver­mie­ter die Abrech­nung umge­hend machen. Repa­ra­tu­ren soll­ten in der Regel innert drei Mona­ten aus­ge­führt und in der Schluss­rech­nung auf­ge­führt wer­den. In Ihrem Fall liegt Ihr Aus­zug schon drei Mona­te zurück. Schä­den oder offe­ne For­de­run­gen gab es kei­ne. Am besten for­dern Sie den Ver­mie­ter per ein­ge­schrie­be­nem Brief dazu auf, Ihnen das Depot frei­zu­ge­ben. Tut er dies nicht, kön­nen Sie ein Ver­fah­ren vor der Schlich­tungs­be­hör­de ein­lei­ten. Die­se lädt dann bei­de Par­tei­en zu einer münd­li­chen Ver­hand­lung ein. Das Ver­fah­ren ist kosten­los. Gut zu wis­sen: Wenn seit Been­di­gung des Miet­ver­hält­nis­ses ein Jahr ver­stri­chen ist, kann man sich direkt an die Bank wen­den. Sofern Ihr Ver­mie­ter kei­ne recht­li­chen Schrit­te gegen Sie ein­ge­lei­tet hat, muss die Bank Ihnen das Depot auszahlen.

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Hätten Sie es gewusst?

Ein teurer Ehemann?

Fra­ge: Mein Mann ist begei­ster­ter Motor­rad­fah­rer. Nun hat er sich ein neu­es Motor­rad gekauft, um damit Ren­nen fah­ren zu kön­nen. Da wir nicht über vie­le Rück­la­gen ver­fü­gen, hat der das Motor­rad trotz mei­nes aus­drück­li­chen Wider­spruchs auf Raten gekauft. Wenn mein Mann die Raten nicht bezah­len kann, haf­te ich dann mit mei­nem Ver­mö­gen mit für sei­ne Schul­den? Bei der Hei­rat haben

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Wenn plötzlich der Vermieter in der Wohnung steht

Fra­ge: Mein Ver­mie­ter will mei­ne Woh­nung besich­ti­gen, um zu prü­fen, ob die Hei­zung ord­nungs­ge­mäss funk­tio­niert. Ich möch­te das jedoch nicht und habe ihm den Besuch ver­wei­gert. Er mein­te dar­auf­hin, dass er trotz­dem kom­me, da es noch immer sei­ne Woh­nung ist und er das Recht habe, jeder­zeit vor­bei­zu­kom­men. Muss ich ihn in mei­ne Woh­nung las­sen? Ant­wort: Ja. Zwar ver­liert der Vermieter

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel Wehrli wohnt in Frick ...
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Cornels Leitsatz

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Wenn Cornel gerade nicht in der Kanzlei ist, findet man ihn hoch oben über den Wolken beim Gleitschirmfliegen.