Frage der Woche

Darf mich der Chef versetzen?

Fra­ge: Ich bin als Ver­käu­fe­rin in einem gros­sen Unter­neh­men ange­stellt. Letz­te Woche erhielt ich ein Schrei­ben von mei­nem Chef, dass ich in den näch­sten drei Wochen in eine ande­re Filia­le ver­setzt wer­de. In mei­nem Arbeits­ver­trag steht jedoch, dass mein Arbeits­ort die der­zei­ti­ge Filia­le in Rhein­fel­den ist. Kann mich mein Chef ein­fach in eine ande­re Filia­le versetzen?

Ant­wort: Ja, aber nur vor­über­ge­hend. In Ihrem Arbeits­ver­trag wur­de der Arbeits­ort genau defi­niert, näm­lich Ihre der­zei­ti­ge Filia­le. Sie müs­sen daher grund­sätz­lich nur in die­ser Filia­le arbei­ten. Eine Ver­le­gung Ihres Arbeits­or­tes in eine ande­re Filia­le wäre nur mit Ihrem Ein­ver­ständ­nis mög­lich. Aller­dings ist zu beach­ten, dass dem Arbeit­ge­ber laut Gesetz ein soge­nann­tes Wei­sungs­recht gegen­über sei­nen Ange­stell­ten zusteht. Die­ses Wei­sungs­recht ist nicht unbe­schränkt. Es erlaubt daher dem Arbeit­ge­ber nicht, einen ein­mal im Arbeits­ver­trag fest­ge­leg­ten Arbeits­ort ein­sei­tig abzu­än­dern. Nach Leh­re und Recht­spre­chung ermög­licht das Wei­sungs­recht aber dem Arbeit­ge­ber, bei dring­li­chen betrieb­li­chen Bedürf­nis­sen den Arbeit­neh­mer vor­über­ge­hend an einen ande­ren Arbeits­ort zu ver­set­zen. Dabei muss dem Arbeit­neh­mer ein sol­cher Wech­sel des Arbeits­orts zumut­bar sein. Die Zumut­bar­keit hängt unter ande­rem davon ab, wie lan­ge der Wech­sel dau­ert, ob das Pri­vat­le­ben des Arbeit­neh­mers dadurch stark beein­träch­tigt wird und ob die Mehr­ko­sten ersetzt wer­den. In Ihrem Fall besteht eine betrieb­li­che Not­wen­dig­keit für Ihren Ein­satz am neu­en Ort, da anson­sten die­se Filia­le geschlos­sen wer­den müss­te. Zudem dau­ert Ihr Ein­satz nur drei Wochen. Da der neue Arbeits­ort für Sie gut erreich­bar ist und die Fir­ma Ihnen zudem die Mehr­ko­sten ersetzt, sind Sie ver­pflich­tet, vor­über­ge­hend in der ande­ren Filia­le zu arbeiten.

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Hätten Sie es gewusst?

Wohnung “besenrein“ reinigen?

Fra­ge: Ich habe mei­ne Miet­woh­nung auf Ende Monat gekün­digt. Im Miet­ver­trag steht nichts bezüg­lich des Umfangs der Schluss­rei­ni­gung. Ein Kol­le­ge hat mir nun gesagt, in einem sol­chen Fall habe ich Glück und müs­se die Woh­nung ledig­lich “besen­rein“ abge­ben. Stimmt das und was bedeu­tet das genau? Ant­wort: Nein, Ihr Kol­le­ge liegt falsch. Wie sau­ber ein Mie­ter die Woh­nung vor dem Aus­zug putzen

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Änderungskündigung rechtsmissbräuchlich?

Fra­ge: Mein Chef hat mir eine soge­nann­te Ände­rungs­kün­di­gung unter­brei­tet. Wenn ich nicht einen um 400 Fran­ken tie­fe­ren Lohn akzep­tie­re, wer­de er mei­nen Arbeits­ver­trag unter Ein­hal­tung der Kün­di­gungs­frist auf­lö­sen. Grund für die­ses Vor­ge­hen sei­en die mir bekann­ten wirt­schaft­li­chen Schwie­rig­kei­ten der Fir­ma, er kön­ne sich mei­nen bis­he­ri­gen Lohn nicht mehr lei­sten. Nun habe ich gehört, eine sol­che Ände­rungs­kün­di­gung sei rechts­miss­bräuch­lich und ungültig.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.