Frage der Woche

Darf mich der Chef versetzen?

Fra­ge: Ich bin als Ver­käu­fe­rin in einem gros­sen Unter­neh­men ange­stellt. Letz­te Woche erhielt ich ein Schrei­ben von mei­nem Chef, dass ich in den näch­sten drei Wochen in eine ande­re Filia­le ver­setzt wer­de. In mei­nem Arbeits­ver­trag steht jedoch, dass mein Arbeits­ort die der­zei­ti­ge Filia­le in Rhein­fel­den ist. Kann mich mein Chef ein­fach in eine ande­re Filia­le versetzen?

Ant­wort: Ja, aber nur vor­über­ge­hend. In Ihrem Arbeits­ver­trag wur­de der Arbeits­ort genau defi­niert, näm­lich Ihre der­zei­ti­ge Filia­le. Sie müs­sen daher grund­sätz­lich nur in die­ser Filia­le arbei­ten. Eine Ver­le­gung Ihres Arbeits­or­tes in eine ande­re Filia­le wäre nur mit Ihrem Ein­ver­ständ­nis mög­lich. Aller­dings ist zu beach­ten, dass dem Arbeit­ge­ber laut Gesetz ein soge­nann­tes Wei­sungs­recht gegen­über sei­nen Ange­stell­ten zusteht. Die­ses Wei­sungs­recht ist nicht unbe­schränkt. Es erlaubt daher dem Arbeit­ge­ber nicht, einen ein­mal im Arbeits­ver­trag fest­ge­leg­ten Arbeits­ort ein­sei­tig abzu­än­dern. Nach Leh­re und Recht­spre­chung ermög­licht das Wei­sungs­recht aber dem Arbeit­ge­ber, bei dring­li­chen betrieb­li­chen Bedürf­nis­sen den Arbeit­neh­mer vor­über­ge­hend an einen ande­ren Arbeits­ort zu ver­set­zen. Dabei muss dem Arbeit­neh­mer ein sol­cher Wech­sel des Arbeits­orts zumut­bar sein. Die Zumut­bar­keit hängt unter ande­rem davon ab, wie lan­ge der Wech­sel dau­ert, ob das Pri­vat­le­ben des Arbeit­neh­mers dadurch stark beein­träch­tigt wird und ob die Mehr­ko­sten ersetzt wer­den. In Ihrem Fall besteht eine betrieb­li­che Not­wen­dig­keit für Ihren Ein­satz am neu­en Ort, da anson­sten die­se Filia­le geschlos­sen wer­den müss­te. Zudem dau­ert Ihr Ein­satz nur drei Wochen. Da der neue Arbeits­ort für Sie gut erreich­bar ist und die Fir­ma Ihnen zudem die Mehr­ko­sten ersetzt, sind Sie ver­pflich­tet, vor­über­ge­hend in der ande­ren Filia­le zu arbeiten.

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Hätten Sie es gewusst?

Unliebsame Überraschung

Fra­ge: Ich bin schon lan­ge am Auto eines Freun­des inter­es­siert. Nach eini­gem hin und her haben wir den Kauf­ver­trag auf­ge­setzt und unter­zeich­net. Als ich am näch­sten Tag zur Abho­lung vor­bei­ging, stell­te ich mit Schrecken fest, dass das Auto über Nacht zer­kratzt wur­de. Ich habe den Kauf­preis noch nicht bezahlt. Der Wagen stand noch auf sei­nem Grund­stück, somit war das Auto

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Kostenvoranschlag wertlos?

Fra­ge: Wir haben einen Schrei­ner mit ver­schie­de­nen Reno­va­ti­ons­ar­bei­ten in unse­rer Küche beauf­tragt. Er mach­te einen “unver­bind­li­chen Richt­preis (Preis­schät­zung) für den Küchen­um­bau“ in der Höhe von 15’000 Fran­ken. Mit der Arbeit waren wir zufrie­den. Nach der Been­di­gung der Arbei­ten kam aber die gros­se Über­ra­schung. Wir erhiel­ten näm­lich eine Rech­nung über 20’220 Fran­ken. Damit waren wir nicht ein­ver­stan­den. Der Schrei­ner will jedoch

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.