Frage der Woche

Darf mich der Chef büssen?

Fra­ge: Mein Chef hat­te mir eine Arbeit zuge­teilt, die ich letz­te Woche hät­te abge­ben sol­len. Ich wur­de jedoch nicht recht­zei­tig fer­tig und habe die Arbeit zu spät abge­lie­fert. Mein Chef will mich jetzt für die ver­spä­te­te Abga­be mit einer Geld­stra­fe von 70 Fran­ken büs­sen. Darf er das?

Ant­wort: Nein. Ver­stösst ein Mit­ar­bei­ter gegen Wei­sun­gen, Sicher­heits­vor­schrif­ten oder ande­re ver­trag­li­che Pflich­ten, hat der Arbeit­ge­ber unter­schied­li­che Mög­lich­kei­ten, das Ver­hal­ten zu bestra­fen. Er kann den Arbeit­neh­mer abmah­nen, kün­di­gen, bei schwe­rem Ver­trags­bruch frist­los ent­las­sen oder unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen Scha­den­er­satz ver­lan­gen. Bei Bus­sen müs­sen stren­ge Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sein, damit die­se gül­tig ver­hängt wer­den kön­nen. Die Bus­sen müs­sen ver­trag­lich ver­ein­bart oder in der Betriebs­ord­nung fest­ge­hal­ten sein. Das uner­wünsch­te Ver­hal­ten und die Höhe der dar­aus resul­tie­ren­den Stra­fe muss detail­liert beschrie­ben sein. Der Arbeit­neh­mer soll genau wis­sen, wel­ches Ver­hal­ten wie sank­tio­niert wird. Die Bus­se muss ange­mes­sen sein. So kann eine Bus­se von 300 Fran­ken ange­mes­sen sein für die Miss­ach­tung eines Rauch­ver­bots in einem brand­ge­fähr­de­ten Unter­neh­men, nicht aber in einem Ein­zel­bü­ro. Zudem muss die Bus­se einen Straf­cha­rak­ter haben. Ziel soll sein, dass sich der Arbeit­ge­ber kor­rekt ver­hält. Nicht zuläs­sig sind Bus­sen, wenn dadurch ein Scha­den­er­satz gelei­stet wer­den soll. Denn wann Arbeit­neh­mer für den ent­stan­de­nen Scha­den auf­kom­men müs­sen, ist zwin­gend im Gesetz gere­gelt. Da in Ihrem Fall weder ver­trag­lich noch in der Betriebs­ord­nung Bus­sen vor­ge­se­hen sind, müs­sen Sie die Bus­se von 70 Fran­ken nicht bezah­len. Hat Ihr Arbeit­ge­ber jedoch durch die ver­spä­te­te Abga­be einen kon­kre­ten Scha­den erlit­ten, kann er unter Umstän­den Scha­den­er­satz von Ihnen fordern.

Glänzen Sie mit nützlichem Alltagswissen 

Wir senden Ihnen verständliche Antworten auf die beliebtesten Alltagsfragen kostenlos und direkt in Ihr Postfach. Der Versand erfolgt 2- bis 3-mal jährlich.

Hätten Sie es gewusst?

Muss ich das Haus verlassen?

Fra­ge: Mein Mann und ich strei­ten uns die gan­ze Zeit. Ich möch­te daher eine Aus­zeit und mich zumin­dest vor­über­ge­hend von ihm tren­nen. Ich habe ihn des­halb gebe­ten, das Haus zu ver­las­sen. Davon will er aller­dings nichts wis­sen. Er behaup­tet, ihm gehö­re das Haus. Wenn schon jemand aus­zie­hen müs­se, dann sei ich das mit den Kin­dern. Stimmt das? Ant­wort: Nein. Nachdem

Weiterlesen »

Teurer Freundschaftsdienst?

Fra­ge: Ein Freund hat mich gefragt, ob er sich mei­nen Foto­ap­pa­rat für ein paar Tage aus­lei­hen dür­fe. Ich war zwar nicht begei­stert, habe ich ihm den Appa­rat aber den­noch über­las­sen. Lei­der wur­de der Foto­ap­pa­rat mei­nem Freund gestoh­len. Nun will er mir den Scha­den nicht erset­zen, weil er am Dieb­stahl nicht schuld sei. Ist er im Recht? Ant­wort: Ja. Bei der Überlassung

Weiterlesen »
Nach oben scrollen
Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.