Leserfragen

Darf ich ein Telefongespräch aufnehmen?

Fra­ge: Ein Kol­le­ge erzähl­te mir am Stamm­tisch, dass er jedes Tele­fon auf Ton­band auf­nimmt. Dies sei erlaubt, da er einen han­dels­üb­li­chen Tele­fon­be­ant­wor­ter ver­wen­de. Ich bin jedoch der Mei­nung, dass Tele­fo­na­te grund­sätz­lich nicht auf­ge­nom­men wer­den dür­fen. Habe ich recht?

Ant­wort: Ja. Ein Tele­fon­ge­spräch darf selbst­ver­ständ­lich dann auf­ge­nom­men wer­den, wenn alle Betei­lig­ten damit ein­ver­stan­den sind. Ohne eine sol­che Ein­wil­li­gung ist die Auf­nah­me eines Gesprächs grund­sätz­lich strafbar.

Frü­her bestand für Tele­fon­an­la­gen mit den von den Post bewil­lig­ten Zusatz­ein­rich­tun­gen wie Zweit­ap­pa­ra­te oder zusätz­li­cher Hör­mu­schel eine Son­der­re­ge­lung. Mit die­sen Appa­ra­ten durf­ten die Tele­fon­ge­sprä­che ohne Ein­wil­li­gung oder Infor­ma­ti­on des Gesprächs­part­ners auf­ge­zeich­net wer­den. Die­se Son­der­re­ge­lung ist aber seit län­ge­rer Zeit nicht mehr gültig.

Heu­te sind Auf­nah­men von Tele­fo­na­ten ohne Ein­wil­li­gung des Gesprächs­part­ners ver­bo­ten und somit straf­bar. Es gibt hier­zu aller­dings zwei Aus­nah­men, bei wel­chen bei­de Gesprächs­part­ner das geführ­te Tele­fo­nat ohne vor­gän­gi­ge Infor­ma­ti­on auf­neh­men dürfen. 

Zum einen sind Auf­nah­men bei Tele­fo­na­ten mit Hilfs‑, Ret­tungs- oder Sicher­heits­dien­sten straf­los. Zum ande­ren dür­fen Tele­fo­na­te im Geschäfts­ver­kehr auf­ge­nom­men wer­den. Dies aber nur dann, wenn das Tele­fo­nat Bestel­lun­gen, Auf­trä­ge, Reser­va­tio­nen und ähn­li­che Geschäfts­vor­fäl­le zum Inhalt hat. Dies gilt somit vor allem für Rei­se­ver­an­stal­ter, Hotels, Waren- und Ver­sand­häu­ser oder im Bank­ver­kehr, ins­be­son­de­re im Devi­sen­han­del. Bezweckt wird damit die Beweis­si­che­rung im Geschäfts­ver­kehr. Wer­den in einem sol­chen Gespräch geschäft­li­che wie auch pri­va­te The­men bespro­chen, so ist die Straf­lo­sig­keit der Auf­nah­me dann gege­ben, wenn der geschäft­li­che Teil kla­rer­wei­se überwiegt.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

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«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

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Wenn Cornel gerade nicht in der Kanzlei ist, findet man ihn hoch oben über den Wolken beim Gleitschirmfliegen.