Frage der Woche

Bissiger Hund

Fra­ge: Wäh­rend mei­ne Freun­din mit mei­nem Hund spa­zie­ren war, hat die­ser plötz­lich einen Spa­zier­gän­ger gebis­sen. Jetzt soll ich die Arzt­rech­nung von 320 Fran­ken bezah­len. Ich bin aber der Mei­nung, dass ich die Rech­nung nicht bezah­len muss, da mei­ne Freun­din mit dem Hund unter­wegs war. Stimmt das?

Ant­wort: Nein. Laut Gesetz haf­tet der Hal­ter für den Scha­den, den sein Tier anrich­tet. Hal­ter ist, wer zum Zeit­punkt des Scha­dens das Ver­hal­ten des Tie­res kon­trol­lie­ren kann. Damit der Hal­ter scha­den­er­satz­pflich­tig wird, muss — wie in Ihrem Fall — ein Scha­den ein­ge­tre­ten sein, der durch das Ver­hal­ten des Hun­des ent­stan­den ist. Dabei muss das Ver­hal­ten ″tier­spe­zi­fisch″ sein. Dies bedeu­tet, dass das Tier aus eige­nem Antrieb gehan­delt hat. Dies war bei Ihnen der Fall, ein Hun­de­biss stellt ein sol­ches tier­spe­zi­fi­sches Ver­hal­ten dar. Nicht vor­aus­ge­setzt ist dem­ge­gen­über ein Ver­schul­den des Hal­ters. Der Gesetz­ge­ber geht näm­lich davon aus, dass Tie­re eine gene­rel­le Gefahr dar­stel­len. Des­halb reicht die Eigen­schaft als Hal­ter aus, um scha­den­er­satz­pflich­tig zu wer­den. Es besteht aller­dings die Mög­lich­keit des Ent­la­stungs­be­wei­ses. Kann der Hal­ter nach­wei­sen, dass er alles in sei­ner Macht Ste­hen­de getan hat, um den Scha­den abzu­wen­den, ent­fällt die Haf­tung. In Ihrem Fall waren nicht Sie, son­dern Ihre Freun­din mit dem Hund unter­wegs. Trotz­dem sind Sie für den Hun­de­biss ver­ant­wort­lich. Ihre Freun­din hat bloss weni­ge Stun­den auf den Hund auf­ge­passt. Das genügt aber nicht, damit sie als Hal­te­rin des Hun­des ange­se­hen wird. Von Ihrer Freun­din kann nicht ver­langt wer­den, dass sie in der Lage ist, das Ver­hal­ten Ihres Hun­des zu kon­trol­lie­ren, da sie des­sen Cha­rak­ter nicht kann­te. Sie wird des­halb bloss als soge­nann­te Hilfs­per­son betrach­tet, für deren Ver­hal­ten Sie ver­ant­wort­lich bleiben.

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Hätten Sie es gewusst?

Unliebsame Überraschung

Fra­ge: Ich bin schon lan­ge am Auto eines Freun­des inter­es­siert. Nach eini­gem hin und her haben wir den Kauf­ver­trag auf­ge­setzt und unter­zeich­net. Als ich am näch­sten Tag zur Abho­lung vor­bei­ging, stell­te ich mit Schrecken fest, dass das Auto über Nacht zer­kratzt wur­de. Ich habe den Kauf­preis noch nicht bezahlt. Der Wagen stand noch auf sei­nem Grund­stück, somit war das Auto

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Kostenvoranschlag wertlos?

Fra­ge: Wir haben einen Schrei­ner mit ver­schie­de­nen Reno­va­ti­ons­ar­bei­ten in unse­rer Küche beauf­tragt. Er mach­te einen “unver­bind­li­chen Richt­preis (Preis­schät­zung) für den Küchen­um­bau“ in der Höhe von 15’000 Fran­ken. Mit der Arbeit waren wir zufrie­den. Nach der Been­di­gung der Arbei­ten kam aber die gros­se Über­ra­schung. Wir erhiel­ten näm­lich eine Rech­nung über 20’220 Fran­ken. Damit waren wir nicht ein­ver­stan­den. Der Schrei­ner will jedoch

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.