Leserfragen

Arbeiten trotz Arztzeugnis?

Fra­ge: Als Teil­zeit­an­ge­stell­te arbei­te ich vier Stun­den täg­lich in einem grös­se­ren Betrieb. Auf­grund gesund­heit­li­cher Lei­den hat mir mein Haus­arzt ein Zeug­nis aus­ge­stellt, in wel­chem er mich zu 50% krank­schreibt. Mein Chef ver­langt von mir aber trotz­dem, dass ich wei­ter­hin die ver­ein­bar­te Arbeits­zeit lei­ste. Darf er das?

Ant­wort: Ja. Grund­sätz­lich soll – und darf – der Arbeit­neh­mer von der Arbeit fern­blei­ben, wenn dies auf­grund einer gesund­heit­li­chen Beein­träch­ti­gung gebo­ten ist. 

Um zu bewei­sen, dass man tat­säch­lich krank war und nicht ein­fach blau­ge­macht hat, emp­fiehlt sich ein Arzt­zeug­nis. Da der Arbeit­ge­ber von Geset­zes wegen ver­pflich­tet ist, die Gesund­heit der Ange­stell­ten zu schüt­zen, darf er sich nicht ein­fach über ein sol­ches Arzt­zeug­nis hin­weg­set­zen. Wenn der Arbeit­ge­ber die Rege­lung in einem ärzt­li­chen Attest miss­ach­tet und den Arbeit­neh­mer trotz­dem län­ger ein­teilt, darf die­ser die Arbeit verweigern. 

In Ihrem Fall hat Sie Ihr Arzt jedoch nur zu 50% krank­ge­schrie­ben. Nor­ma­ler­wei­se bezieht sich die Krank­schrei­bung auf ein vol­les Pen­sum, wel­ches in der Regel acht bis neun Stun­den Arbeit täg­lich bedeu­tet. Dem­entspre­chend wäre es Ihnen pro­blem­los mög­lich, vier Stun­den pro Tag zu arbei­ten. Lei­der ist dem Arzt in die­sem Fall ein klei­ner Feh­ler unter­lau­fen. So woll­te die­ser näm­lich zum Aus­druck brin­gen, dass Sie nur 50% Ihres jet­zi­gen Teil­zeit­pen­sums erfül­len kön­nen. Dies ent­spricht einer täg­li­chen Arbeits­zeit von etwa zwei Stun­den. Sie soll­ten den Arzt bit­ten, ein genaue­res Zeug­nis aus­zu­stel­len und die­ses nach­fol­gend dem Arbeit­ge­ber zukom­men lassen. 

Gut zu wis­sen: Bei gan­zer oder teil­wei­ser Arbeits­un­fä­hig­keit sind Sie – je nach Län­ge des Arbeits­ver­hält­nis­ses – 30 bis 180 Tage vor einer Kün­di­gung geschützt. Wird eine sol­che den­noch in die­ser Peri­ode aus­ge­spro­chen, ist sie ungültig.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.