Frage: Als Teilzeitangestellte arbeite ich vier Stunden täglich in einem grösseren Betrieb. Aufgrund gesundheitlicher Leiden hat mir mein Hausarzt ein Zeugnis ausgestellt, in welchem er mich zu 50% krankschreibt. Mein Chef verlangt von mir aber trotzdem, dass ich weiterhin die vereinbarte Arbeitszeit leiste. Darf er das?
Antwort: Ja. Grundsätzlich soll – und darf – der Arbeitnehmer von der Arbeit fernbleiben, wenn dies aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung geboten ist.
Um zu beweisen, dass man tatsächlich krank war und nicht einfach blaugemacht hat, empfiehlt sich ein Arztzeugnis. Da der Arbeitgeber von Gesetzes wegen verpflichtet ist, die Gesundheit der Angestellten zu schützen, darf er sich nicht einfach über ein solches Arztzeugnis hinwegsetzen. Wenn der Arbeitgeber die Regelung in einem ärztlichen Attest missachtet und den Arbeitnehmer trotzdem länger einteilt, darf dieser die Arbeit verweigern.
In Ihrem Fall hat Sie Ihr Arzt jedoch nur zu 50% krankgeschrieben. Normalerweise bezieht sich die Krankschreibung auf ein volles Pensum, welches in der Regel acht bis neun Stunden Arbeit täglich bedeutet. Dementsprechend wäre es Ihnen problemlos möglich, vier Stunden pro Tag zu arbeiten. Leider ist dem Arzt in diesem Fall ein kleiner Fehler unterlaufen. So wollte dieser nämlich zum Ausdruck bringen, dass Sie nur 50% Ihres jetzigen Teilzeitpensums erfüllen können. Dies entspricht einer täglichen Arbeitszeit von etwa zwei Stunden. Sie sollten den Arzt bitten, ein genaueres Zeugnis auszustellen und dieses nachfolgend dem Arbeitgeber zukommen lassen.
Gut zu wissen: Bei ganzer oder teilweiser Arbeitsunfähigkeit sind Sie – je nach Länge des Arbeitsverhältnisses – 30 bis 180 Tage vor einer Kündigung geschützt. Wird eine solche dennoch in dieser Periode ausgesprochen, ist sie ungültig.