Frage: Als ich mit meinem Partner zusammengezogen bin, haben wir den Mietvertrag für unsere Wohnung gemeinsam unterzeichnet. Nun haben wir uns getrennt und ich möchte den Mietvertrag auflösen. Kann ich den Vertrag kündigen und aus der Wohnung ausziehen?
Antwort: Nein. Wird ein Mietvertrag von mehr als einem Mieter unterzeichnet, wird von Solidarmiete gesprochen. Alle Mieter sind gleichgestellt. Sie haben die selben Rechte und Pflichten. So haften Sie auch alle gemeinsam für den Mietzins, Nebenkosten und allfällige Mietschäden. Der Mietvertrag kann nur von allen Mietern gemeinsam gekündigt werden. Kündigen Sie allein das Mietverhältnis, ist die Kündigung ungültig und Sie haften weiterhin für den Mietzins, auch wenn Sie ausgezogen sind. Sie haften so lange, bis der Vertrag gültig beendet wird. Wenn auch Ihr Ex-Partner aus der Wohnung ausziehen will, müssen Sie die Wohnung gemeinsam kündigen. In diesem Fall ist das Mietverhältnis für Sie beide aufgelöst. Will Ihr Ex-Partner jedoch in der Wohnung bleiben, haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag auf ihn umschreiben zu lassen. Ist der Vermeinter mit der Vertragsüberschreibung einverstanden, scheiden Sie aus dem Vertrag aus und haften nicht weiter für den Mietzins. Ihr Ex-Partner ist dann alleiniger Mieter. Ist eine Partei nicht einverstanden und verweigert die Unterschrift, müssen Sie die Auflösung des Mietverhältnisses vor Gericht erzwingen. Als Sie mit Ihrem Ex-Partner die Wohnung gemeinsam gemietet haben, haben Sie zum Zweck des Mietverhältnisses eine einfache Gesellschaft gebildet. Da Sie sich nun getrennt haben, besteht die einfache Gesellschaft nicht mehr und Sie können diese durch das Gericht auflösen lassen und die Aufhebung des Mietvertrags verlangen.
Tipp: Vereinbaren Sie bei einer gemeinsamen Miete beim Vertragsabschluss ein Kündigungsrecht jedes einzelnen Mieters.