Frage der Woche

Hilft mir kein Anwalt?

Fra­ge: Ich wer­de von einem frü­he­ren Kol­le­gen beschul­digt, an einem Ein­bruch­dieb­stahl betei­ligt gewe­sen zu sein. Dies stimmt zwar nicht, doch scheint mir nie­mand zu glau­ben. Der Grund liegt dar­in, dass ich vor ein paar Jah­ren ein­mal eine ähn­li­che Dumm­heit began­gen habe. Nun ist bereits eine Gerichts­ver­hand­lung ange­setzt und in der Ankla­ge­schrift wird eine Frei­heits­stra­fe von 5 Mona­ten ver­langt. Ich weiss mir nicht mehr zu hel­fen. Habe ich kei­nen Anspruch auf einen Anwalt?

Ant­wort: Doch. Gemäss Straf­pro­zess­ord­nung muss der Ange­klag­te zwin­gend von einem Anwalt ver­tei­digt wer­den, wenn ihm eine Frei­heits­stra­fe von über einem Jahr droht. Dies ist bei Ihnen nicht der Fall. Aber auch bei Frei­heits­stra­fen unter einem Jahr besteht die Mög­lich­keit, sich vom Staat einen amt­li­chen Ver­tei­di­ger bestel­len zu las­sen. Vor­aus­set­zung ist, dass es sich zum einen nicht um einen Baga­tell­fall han­delt. Ein sol­cher liegt in der Regel vor, wenn eine Frei­heits­stra­fe von unter 4 Mona­ten droht. Zum ande­ren ist erfor­der­lich, dass der Ange­klag­te nicht über das erfor­der­li­che Geld ver­fügt, einen Anwalt sel­ber zu bezah­len. Zudem muss der Straf­fall in recht­li­cher Hin­sicht oder in Bezug auf den Sach­ver­halt schwie­rig sein. Die­se Vor­aus­set­zun­gen sind bei Ihnen erfüllt. Ihr Ein­kom­men reicht nur knapp zur Deckung des Lebens­un­ter­halts. Der Sach­ver­halt bzw. Ihre Tat­be­tei­li­gung ist umstrit­ten. Sie kön­nen daher beim Gericht einen Antrag auf amt­li­che Ver­tei­di­gung stel­len. Dabei haben Sie das Recht, einen Anwalt Ihrer Wahl vor­zu­schla­gen. Das Hono­rar des amt­li­chen Ver­tei­di­gers wird vor­erst von der Staats­kas­se über­nom­men. Wer­den Sie ver­ur­teilt, müs­sen Sie aber die Kosten des amt­li­chen Ver­tei­di­gers dem Staat zurück­zah­len, sofern sich Ihre wirt­schaft­li­chen Ver­hält­nis­se inner­halb der näch­sten 10 Jah­re verbessern.

Glänzen Sie mit nützlichem Alltagswissen 

Wir senden Ihnen verständliche Antworten auf die beliebtesten Alltagsfragen kostenlos und direkt in Ihr Postfach. Der Versand erfolgt 2- bis 3-mal jährlich.

Hätten Sie es gewusst?

Wie lange muss ich noch warten?

Fra­ge: Mein Note­book konn­te ich plötz­lich nicht mehr star­ten. Da die Garan­tie­frist abge­lau­fen ist, habe ich den Com­pu­ter vor zwei Mona­ten zur Repa­ra­tur gebracht. Nach­dem sich der Com­pu­ter­la­den nicht gemel­det hat, habe ich wie­der­holt nach­ge­fragt. Ich wur­de aber immer wie­der ver­trö­stet und hin­ge­hal­ten. Nun ist mir der Gedulds­fa­den geris­sen. Muss ich mir die Hin­hal­te­tak­tik des Com­pu­ter­la­dens noch lan­ge gefal­len lassen?

Weiterlesen »

Ferienfrust im Hotel

Fra­ge: Ich habe mei­ne Feri­en nach Zypern im Rei­se­bü­ro gebucht. Nach­dem ich gestern am Feri­en­ziel ange­kom­men bin, ist mei­ne Ent­täu­schung rie­sig. Weder weist das Hotel die ange­prie­se­ne ruhi­ge und gepfleg­te Lage auf, noch ent­spre­chen die Hotel­zim­mer der Beschrei­bung im Pro­spekt. Zur Beweis­si­che­rung habe ich alles foto­gra­fiert. Kann ich nun vom Rei­se­ver­an­stal­ter Scha­den­er­satz ver­lan­gen? Ant­wort: Ja, Sie müs­sen aber gewis­se Formalitäten

Weiterlesen »
Nach oben scrollen
Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.