Frage der Woche

Hilft mir kein Anwalt?

Fra­ge: Ich wer­de von einem frü­he­ren Kol­le­gen beschul­digt, an einem Ein­bruch­dieb­stahl betei­ligt gewe­sen zu sein. Dies stimmt zwar nicht, doch scheint mir nie­mand zu glau­ben. Der Grund liegt dar­in, dass ich vor ein paar Jah­ren ein­mal eine ähn­li­che Dumm­heit began­gen habe. Nun ist bereits eine Gerichts­ver­hand­lung ange­setzt und in der Ankla­ge­schrift wird eine Frei­heits­stra­fe von 5 Mona­ten ver­langt. Ich weiss mir nicht mehr zu hel­fen. Habe ich kei­nen Anspruch auf einen Anwalt?

Ant­wort: Doch. Gemäss Straf­pro­zess­ord­nung muss der Ange­klag­te zwin­gend von einem Anwalt ver­tei­digt wer­den, wenn ihm eine Frei­heits­stra­fe von über einem Jahr droht. Dies ist bei Ihnen nicht der Fall. Aber auch bei Frei­heits­stra­fen unter einem Jahr besteht die Mög­lich­keit, sich vom Staat einen amt­li­chen Ver­tei­di­ger bestel­len zu las­sen. Vor­aus­set­zung ist, dass es sich zum einen nicht um einen Baga­tell­fall han­delt. Ein sol­cher liegt in der Regel vor, wenn eine Frei­heits­stra­fe von unter 4 Mona­ten droht. Zum ande­ren ist erfor­der­lich, dass der Ange­klag­te nicht über das erfor­der­li­che Geld ver­fügt, einen Anwalt sel­ber zu bezah­len. Zudem muss der Straf­fall in recht­li­cher Hin­sicht oder in Bezug auf den Sach­ver­halt schwie­rig sein. Die­se Vor­aus­set­zun­gen sind bei Ihnen erfüllt. Ihr Ein­kom­men reicht nur knapp zur Deckung des Lebens­un­ter­halts. Der Sach­ver­halt bzw. Ihre Tat­be­tei­li­gung ist umstrit­ten. Sie kön­nen daher beim Gericht einen Antrag auf amt­li­che Ver­tei­di­gung stel­len. Dabei haben Sie das Recht, einen Anwalt Ihrer Wahl vor­zu­schla­gen. Das Hono­rar des amt­li­chen Ver­tei­di­gers wird vor­erst von der Staats­kas­se über­nom­men. Wer­den Sie ver­ur­teilt, müs­sen Sie aber die Kosten des amt­li­chen Ver­tei­di­gers dem Staat zurück­zah­len, sofern sich Ihre wirt­schaft­li­chen Ver­hält­nis­se inner­halb der näch­sten 10 Jah­re verbessern.

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Hätten Sie es gewusst?

Muss ich gratis arbeiten?

Fra­ge: Ich arbei­te als Ver­käu­fe­rin. In mei­nem Arbeits­ver­trag steht eine Man­ko­ab­re­de, d. h. ich muss all­fäl­li­ge Kas­sen­dif­fe­ren­zen aus dem eige­nen Sack bezah­len. Ich fin­de dies unge­recht. Ich erhal­te einen Stun­den­lohn von 27 Fran­ken. Es droht mir also, dass ich meh­re­re Stun­den gra­tis arbei­te. Muss ich tat­säch­lich jede Kas­sen­dif­fe­renz berap­pen? Ant­wort: Nein. Gemäss der soge­nann­ten Man­ko­ab­re­de wer­den Ange­stell­te für das Manko

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Muss ich alles aus den Kinderalimenten bezahlen?

Fra­ge: Mein Ex-Mann bezahlt mir Ali­men­te für unse­re gemein­sa­me Toch­ter Lena. Lena braucht jetzt eine neue Bril­le, will Fahr­rad­fah­ren ler­nen und geht bald ins Schullager. All das kostet Geld. Muss ich dies aus den Ali­men­ten bezah­len? Ant­wort: Nein, nicht alles. Aus den monat­li­chen Unter­halts­bei­trä­gen Ihres Ex-Man­­nes müs­sen Sie die übli­chen Kosten finan­zie­ren, die Lena ver­ur­sacht. Das wären bei­spiels­wei­se Unter­kunft, Essen,

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.