Frage: Als ich meine Kontoauszüge letzten Monat kontrollierte, war mir aufgefallen, dass mir mein Chef im Dezember den doppelten Lohn überwiesen hatte. Ich habe mich riesig gefreut und habe zur Feier mit dem Geld meine ganze Familie schick in ein Restaurant eingeladen. Nach Neujahr erhielt ich jetzt von meinem Chef ein E‑Mail, indem er mir mitteile, dass ihm ein Fehler unterlaufen sei bei der Lohnüberweisung und er den zu viel ausbezahlten Lohn zurückfordere. Muss ich das Geld zurückzahlen, obwohl ich es bereits ausgegeben habe?
Antwort: Ja. Zwischen Ihnen und Ihrem Chef besteht keine vertragliche Abrede bezüglich einer Rückforderung von Lohn. Der Rückforderungsanspruch Ihres Chefs über den zu viel ausbezahlten Lohn ergibt sich somit aus ungerechtfertigter Bereicherung. Grundsätzlich gilt, dass bei einer ungerechtfertigten Bereicherung bloss derjenige Betrag zurückbezahlt werden muss, den man im Zeitpunkt der Rückforderung noch besitzt. Durch die zweifache Überweisung Ihres Lohnes sind Sie ungerechtfertigt bereichert worden. In Ihrem Arbeitsvertrag wurde ein fixer Monatslohn vereinbart. Auch haben Sie keine zusätzlichen Arbeiten verrichtet, die den doppelten Lohn rechtfertigen würden. Sie hätten erkennen müssen, dass Ihrem Chef bei der Lohnauszahlung ein Fehler unterlaufen ist. Wie Sie selbst sagen, waren Sie sich sogar bewusst, dass Ihnen das Geld nicht zusteht. Sofern ein Bereicherter das Geld nicht im guten Glauben ausgibt oder mit dessen Rückerstattung rechnen muss, kann von ihm auch dann der gesamte Betrag zurückgefordert werden, wenn er nur noch einen Teil davon besitzt. Ihr Chef kann somit die gesamte Summe des zu viel ausbezahlten Lohnes von Ihnen zurückfordern. Wenn Sie den Betrag nicht zurückzahlen wollen oder nicht mehr können, laufen Sie Gefahr, dass Ihr Chef Sie betreiben wird.