Frage der Woche

Kein Geld trotz Pfandvertrag?

Fra­ge: Ein guter Freund von mir war letz­tens in Geld­not. Ich habe ihm unter die Arme gegrif­fen, indem ich ihm ein Dar­lehn gege­ben habe. Eini­ge Tage spä­ter sind mir jedoch Beden­ken gekom­men. Ich ver­lang­te dar­auf­hin ein Pfand als Sicher­heit. Mein Freund sicher­te mir schrift­lich zu, dass sein Wein­kel­ler als Pfand dient. Die­ser ist um eini­ges wert­vol­ler als das Dar­lehn. Bin ich nun genü­gend abgesichert?

Ant­wort: Nein, denn Sie besit­zen kein Pfand­recht an den Wein­fla­schen. Ein Pfand an einer Sache ent­steht erst, wenn die Pfand­sa­che in den Besitz des Pfand­gläu­bi­gers über­geht. Solan­ge der Ver­pfän­der allein über die Sache ver­fü­gen kann, ist das Pfand­recht nicht gül­tig bestellt. Die Wein­fla­schen lie­gen immer noch im Kel­ler Ihres Freun­des und sind daher in sei­nem Besitz. Ihr Dar­lehn ist des­halb nicht abge­si­chert. Dar­an ändert auch der schrift­li­che Pfand­ver­trag nichts. Ihnen droht aber noch ein wei­te­res Pro­blem. Sie haben näm­lich das Dar­lehn bloss münd­lich ver­ein­bart. Es ist unbe­dingt emp­feh­lens­wert, bei einem Dar­lehn in jedem Fall einen schrift­li­chen Ver­trag abzu­schlies­sen, auch unter guten Freun­den oder Fami­li­en­mit­glie­dern. Hal­ten Sie in dem von bei­den Par­tei­en unter­schrie­be­nen Ver­trag alle wich­ti­gen Punk­te fest. Dazu gehö­ren der Betrag, die Quit­tie­rung der Aus­zah­lung, die Ver­zin­sung, die Rück­zah­lungs­mo­da­li­tä­ten (Rück­zah­lung in Raten oder ein­ma­lig) sowie die Kün­di­gungs­frist. Denn ohne einen sol­chen schrift­li­chen Ver­trag wer­den Sie Schwie­rig­kei­ten haben, das Dar­lehn zu bewei­sen, falls Ihnen Ihr Freund das Geld doch nicht zurück­zah­len will. Er kann spä­ter behaup­ten, Sie hät­ten ihm das Geld geschenkt. Wer bei einem Streit­fall das Dar­lehn bewei­sen muss, sitzt meist am kür­ze­ren Hebel. Bit­ten Sie Ihren Freund daher noch um eine unter­schrift­li­che Bestä­ti­gung des Darlehens.

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Hätten Sie es gewusst?

Hilft mir kein Anwalt?

Fra­ge: Ich wer­de von einem frü­he­ren Kol­le­gen beschul­digt, an einem Ein­bruch­dieb­stahl betei­ligt gewe­sen zu sein. Dies stimmt zwar nicht, doch scheint mir nie­mand zu glau­ben. Der Grund liegt dar­in, dass ich vor ein paar Jah­ren ein­mal eine ähn­li­che Dumm­heit began­gen habe. Nun ist bereits eine Gerichts­ver­hand­lung ange­setzt und in der Ankla­ge­schrift wird eine Frei­heits­stra­fe von 5 Mona­ten ver­langt. Ich weiss

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Rückgabe trotz Garantieausschluss möglich?

Fra­ge: Auf­grund eines Inse­rats im Inter­net habe ich vor vier Wochen einen VW Golf gekauft. Im Kauf­ver­trag steht „Wie gese­hen so gefah­ren ohne Garan­tie ab Platz“. Nach­dem ich das Auto in den Ser­vice gebracht habe, teil­te mir der Gara­gist mit, der Per­so­nen­wa­gen wei­se einen mas­si­ven Rost­be­fall auf. Gemäss dem dar­auf­hin erstell­ten Gut­ach­ten ist das Fahr­zeug nicht mehr ver­kehrs­taug­lich. Zudem stellte

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.