Der Strafbefehl – So reagieren Sie richtig

Oft erhält man ihn bei Ver­kehrs- und Betäu­bungs­mit­tel­de­lik­ten. Er ist aber auch bei ande­ren Straf­ta­ten (wie bei­spiels­wei­se fahr­läs­si­ger Kör­per­ver­let­zung) anzu­tref­fen. Der Straf­be­fehl ist in der Schweiz weit ver­brei­tet. Meist kommt er per Post ins Haus geflat­tert und hin­ter­lässt nicht sel­ten er ein ungu­tes Gefühl in der Bauch­ge­gend. Doch um was han­delt es sich bei die­sem omi­nö­sen Stück Papier genau?

Was ist ein Strafbefehl?

Was ist ein Strafbefehl


Der Straf­be­fehl ist kein Urteil, son­dern ledig­lich ein Urteils­vor­schlag der Staats­an­walt­schaft. Er kommt zur Anwen­dung, wenn der Sach­ver­halt ein­ge­stan­den wur­de oder ander­wei­tig aus­rei­chend abge­klärt scheint. Ziel ist eine effi­zi­en­te und kosten­gün­sti­ge Erle­di­gung der Strafsache.

Weder die Anhö­rung der beschul­dig­ten Per­son noch deren Geständ­nis sind für den Erlass eines Straf­be­fehls zwin­gend erfor­der­lich. Auch eine Begrün­dung ist laut Gesetz nur beim Wider­ruf einer bedingt aus­ge­spro­che­nen Sank­ti­on oder einer beding­ten Ent­las­sung notwendig.

Wie viel kostet ein Strafbefehl?

kosten Strafbefehl

Die Kosten eines Straf­be­fehls set­zen sich aus der eigent­li­chen Stra­fe und den Gebüh­ren für den Straf­be­fehl zusammen.


Die Höhe der eigent­li­chen Stra­fe ist ein­zel­fall­ab­hän­gig und reicht von einer tie­fen Bus­se (bspw. 250 Fran­ken bei Nicht­be­ach­ten eines Licht­si­gnals) bis hin zu einer Maxi­mal­stra­fe von sechs Mona­ten Frei­heits­stra­fe. Als Richt­li­nie gel­ten im Kan­ton Aar­gau die online ein­seh­ba­ren Straf­be­fehls­emp­feh­lun­gen.

Zusätz­lich zu die­ser Stra­fe muss die Straf­be­fehls­ge­bühr bezahlt wer­den. Die­se soll die Kosten der Bear­bei­tung des Delikts durch die Staats­an­walt­schaft abdecken. Die kon­kre­te Höhe ist ein­zel­fall­ab­hän­gig und beträgt im Kan­ton Aar­gau bei einer Bus­se in der Regel zwi­schen 300 und 700 Fran­ken. Bei Geld­stra­fen ist mit 600 bis 1‘400 Fran­ken zu rech­nen und Frei­heits­stra­fen sind noch­mals etwas teurer.

Was muss ich tun, wenn ich einen Strafbefehl erhalten habe?

Wenn Sie einen Straf­be­fehl erhal­ten haben, soll­ten Sie umge­hend prü­fen, ob Sie mit der ange­droh­ten Stra­fe ein­ver­stan­den sind.

Ist dies der Fall, besteht kein Hand­lungs­be­darf. Sofern Sie mit der ange­droh­ten Stra­fe jedoch nicht ein­ver­stan­den sind, müs­sen Sie zwin­gend innert 10 Tagen Ein­spra­che erheben.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie den Straf­be­fehl akzep­tie­ren sol­len, kön­nen Sie vor­sorg­lich Ein­spra­che erhe­ben. Dies ist kosten­los und ver­schafft Ihnen etwas Zeit. Zudem haben Sie als beschul­dig­te Per­son das Recht, Ein­sicht in die Akten zu neh­men. Gegen Ent­rich­tung einer Gebühr kön­nen Sie bei der Staats­an­walt­schaft auch die Anfer­ti­gung von Kopien ver­lan­gen. Ein Rück­zug der (vor­sorg­li­chen) Ein­spra­che ist jeder­zeit mög­lich, spä­te­stens jedoch bei der Gerichtsverhandlung.

Was passiert, wenn ich nicht innert der 10-tägigen Frist Einsprache erhebe?

Einsprache nicht bezahlt

Wenn Sie nicht innert der 10-tägi­gen Frist Ein­spra­che erhe­ben, wird der Straf­be­fehl rechts­kräf­tig und damit zu einem voll­streck­ba­ren Urteil. Gegen die­ses kön­nen Sie sich nur noch weh­ren, wenn Sie glaub­haft machen kön­nen, dass die Ein­spra­che­frist aus einem nicht selbst ver­schul­de­ten Grund ver­passt wur­de. Die Anfor­de­run­gen an die­sen Nach­weis sind hoch.

Ein ent­spre­chen­des Gesuch um Frist­wie­der­her­stel­lung, sowie die ver­säum­te Ein­spra­che, müs­sen inner­halb von 30 Tagen seit Weg­fall des Säum­nis­grun­des bei der Staats­an­walt­schaft ein­ge­reicht werden.

Wie erhebe ich korrekt Einsprache gegen den Strafbefehl?

Die Ein­spra­che gegen den Straf­be­fehl ist kosten­los und muss innert 10 Tagen seit Erhalt des Straf­be­fehls schrift­lich bei der zustän­di­gen Staats­an­walt­schaft ein­ge­reicht wer­den. Eine Begrün­dung ist nicht erfor­der­lich. Eine Muster­vor­la­ge für die Ein­spra­che haben wir online für Sie bereitgestellt.

Die Ein­spra­che gilt als recht­zei­tig ein­ge­reicht, wenn Sie die­se am letz­ten Tag der Frist bei der Staats­an­walt­schaft abge­ben oder der Schwei­zer Post über­ge­ben. Aus Beweis­grün­den emp­fiehlt sich der Ver­sand mit­tels Sen­dungs­ver­fol­gung. Eine Frist­er­streckung ist nicht mög­lich.

Was passiert nach meiner Einsprache?

Was pasiert nach Einsprache

Nach der Ein­spra­che kommt es – soweit erfor­der­lich – zu wei­te­ren Unter­su­chun­gen. Ins­be­son­de­re wird die beschul­dig­te Per­son ange­hört, sofern dies nicht bereits frü­her erfolgt ist.

Je nach Beweis­la­ge wird das Ver­fah­ren dann von der Staats­an­walt­schaft ein­ge­stellt oder zur Ankla­ge dem Gericht über­ge­ben. Auch der Erlass eines neu­en Straf­be­fehls ist mög­lich, wenn die Staats­an­walt­schaft anläss­lich der neu­en Beweis­la­ge zum Schluss kommt, dass auf­grund der sich nun geän­der­ten Sach- resp. Rechts­la­ge ein ande­res Straf­mass oder eine ande­re Sank­ti­on ange­bracht ist. Gegen einen sol­chen abge­än­der­ten Straf­be­fehl kön­nen Sie erneut Ein­spra­che ergreifen.

Wenn Sie im Fal­le einer Ankla­ge vom Gericht ver­ur­teilt wer­den, müs­sen Sie mit Ver­fah­rens­ko­sten von 1’000 Fran­ken und mehr rech­nen. Wer­den Sie hin­ge­gen frei­ge­spro­chen, sind Sie von allen Kosten befreit und kön­nen Kosten­er­satz für eine all­fäl­li­ge anwalt­li­che Ver­tre­tung verlangen.

Kann ich meine Einsprache zurückziehen?

Ein Rück­zug der Ein­spra­che ist jeder­zeit mög­lich, spä­te­stens jedoch bei der Gerichts­ver­hand­lung. Eben­falls als Rück­zug gilt, wenn die Ein­spra­che erhe­ben­de Per­son einer Ein­ver­nah­me trotz Vor­la­dung unent­schul­digt fernbleibt.

Wann lohnt sich eine Einsprache?

Eine Ein­spra­che ist dann sinn­voll, wenn Sie Bewei­se haben, die Sie von den Vor­wür­fen befrei­en. Das kann bei­spiels­wei­se ein Ali­bi sein, wel­ches vor Gericht bezeugt, dass Sie zum Tat­zeit­punkt gar nicht am Tat­ort waren.

Eine Ein­spra­che lohnt sich aber auch dann, wenn Ihnen die Staats­an­walt­schaft die Tat nicht zwei­fels­frei nach­wei­sen kann. Es gilt der Grund­satz in dubio pro reo (im Zwei­fel für den Angeklagten).

Wann brauche ich einen Anwalt?

brauche ich einen anwalt

Wenn es sich nicht um eine kla­re Baga­tell­sa­che han­delt, lohnt sich der Bei­zug eines Anwalts so früh wie möglich.

Der Anwalt erläu­tert Ihnen, wie die Chan­cen einer Ein­spra­che im kon­kre­ten Fall ste­hen, und erklärt Ihnen den wei­te­ren Ver­lauf des Ver­fah­rens. Er berät Sie über das rich­ti­ge Ver­hal­ten bei der Ein­ver­nah­me vor der Poli­zei oder der Staats­an­walt­schaft und steht Ihnen bei die­sen unter­stüt­zend zur Sei­te. Er kon­trol­liert, ob die Poli­zei und Staats­an­walt­schaft die straf­pro­zes­sua­len Regeln ein­hal­ten, und sorgt dafür, dass alles mit rech­ten Din­gen abläuft.

Der über­schau­ba­re finan­zi­el­le Auf­wand für eine erste Ein­schät­zung ist im Zwei­fels­fall sicher­lich gut inve­stier­tes Geld.

Was passiert, wenn ich den Strafbefehl nicht bezahle?

Wenn Sie den Straf­be­fehl nicht innert der ange­ge­be­nen Frist bezah­len, dro­hen Ihnen eine Mahn­ge­bühr sowie kosten­pflich­ti­ge betrei­bungs­recht­li­che Mass­nah­men. Wur­de eine Ersatz­frei­heits­stra­fe aus­ge­spro­chen, wird die­se bei Nicht­be­zah­len innert Frist und/oder ergeb­nis­lo­ser Betrei­bung vollzogen.

Haben Sie nicht aus­rei­chend finan­zi­el­le Mit­tel, kön­nen Sie einen Antrag auf Raten­zah­lung stellen.

Werden Strafbefehle im Strafregister eingetragen?

Ob eine Ein­tra­gung im Straf­re­gi­ster vor­ge­nom­men wird, hängt von der Straf­art und Straf­hö­he ab. In der Schweiz gibt es drei Arten von Straftaten:

Ver­bre­chen sind Straf­ta­ten, wel­che mit einer maxi­ma­len Frei­heits­stra­fe von mehr als drei Jah­ren bestraft wer­den. Ver­ge­hen wer­den mit Geld­stra­fe oder Frei­heits­stra­fe bis drei Jah­re bestraft. Über­tre­tun­gen wer­den mit Bus­se geahndet.

Ver­ge­hen und Ver­bre­chen wer­den immer im Straf­re­gi­ster ein­ge­tra­gen. Über­tre­tun­gen hin­ge­gen im Nor­mal­fall erst ab einer Bus­se von über 5‘000 Fran­ken. Im Aus­nah­me­fall kann eine Über­tre­tung aber auch schon unter 5‘000 Fran­ken ein­ge­tra­gen wer­den. Dies ist bei­spiels­wei­se im Zusam­men­hang mit Wie­der­ho­lungs­tä­tern oder einem Tätigkeits‑, Kon­takt- oder Ray­on­ver­bot denkbar.

Zählt der Strafbefehl als Vorstrafe?

Der Straf­be­fehl zählt dann als Vor­stra­fe, wenn er zu einem Ein­trag im Straf­re­gi­ster führt. Dies ist dann der Fall, wenn die aus­ge­spro­che­ne Stra­fe ein Ver­ge­hen oder Ver­bre­chen ist oder die Bus­se einer Über­tre­tung mehr als 5’000 Fran­ken beträgt.

Warum stehen Strafbefehle in der Kritik?

Fragezeichen

Straf­be­feh­le ste­hen in der Kri­tik, weil sie sehr feh­ler­an­fäl­lig sind. So wer­den bei­spiels­wei­se häu­fig Per­so­nen ver­wech­selt. Denn nicht sel­ten stüt­zen sich Straf­be­feh­le aus­schliess­lich auf die poli­zei­li­chen Ermitt­lun­gen und Beschul­dig­te wer­den gar nicht erst angehört.

Die­se feh­len­de Ein­ver­nah­me führt dazu, dass sich die Betrof­fe­nen nicht sel­ten über­gan­gen füh­len. Wei­ter wird die­ser «kur­ze Pro­zess» als unfair emp­fun­den, wenn Betrof­fe­ne ihn nicht ken­nen und sprach­lich oder intel­lek­tu­ell das Juri­sten­deutsch und die Kon­se­quen­zen einer aus­blei­ben­den Ein­spra­che nicht verstehen.

Und die­se Kon­se­quen­zen kön­nen es in sich haben: So kann ein in Rechts­kraft erwach­se­ner Straf­be­fehl ger­ne auch einen mehr­mo­na­ti­gen Füh­rer­aus­weis­ent­zug oder gar einen Ein­trag im Straf­re­gi­ster nach sich zie­hen. Letz­te­rer wie­der­um kann nega­ti­ve Aus­wir­kun­gen bei der Arbeits­su­che oder in einem Ein­bür­ge­rungs­ver­fah­ren haben.

Ein wei­te­rer Kri­tik­punkt ist die feh­len­de rich­ter­li­che Über­prü­fung. Denn im Fall des Straf­be­fehls ist der Anklä­ger (der Staats­an­walt) gleich­zei­tig auch der Richter.

Nicht zuletzt ste­hen auch die kur­ze Ein­spra­che­frist von 10 Tagen, die feh­len­de Vor­aus­set­zung von min­de­stens einer Ein­ver­nah­me des Beschul­dig­ten sowie die feh­len­de Über­set­zung des Straf­be­fehls für Fremd­spra­chi­ge in der Kritik.

Zusammenfassung

Der Straf­be­fehl hat das Ziel einer mög­lichst effi­zi­en­ten Erle­di­gung von leich­ten bis mit­tel­schwe­ren Straf­ta­ten. Zen­tral ist die 10-tägi­ge Ein­spra­che­frist. Wird nicht recht­zei­tig Ein­spra­che erho­ben, wird der Straf­be­fehl rechts­kräf­tig und damit zu einem voll­streck­ba­ren Urteil.

Mit dem Straf­be­fehl gehen oft­mals hohe Gebüh­ren ein­her, wel­che die eigent­li­che Bus­se sogar über­stei­gen können.

Eine rechts­kun­di­ge Bera­tung ist dann zu emp­feh­len, wenn es sich nicht mehr um rei­ne Baga­tell­de­lik­te han­delt und ein Ein­trag im Straf­re­gi­ster droht.

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Über den Autor

Cornel Wehrli ist Rechtsanwalt mit langjähriger Berufserfahrung. Er ist Mitglied im Schweizerischen Anwaltsverband sowie Inhaber von Wehrli Partner Rechtsanwälte. Er publiziert wöchentlich in der Neuen Fricktaler Zeitung.

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Ein erster Kontakt kann Wunder wirken

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Lernen Sie uns kennen, denn die Wahl eines Anwalts ist Vertrauenssache. Gerne machen wir auch kurzfristig einen Termin mit Ihnen in unserer Kanzlei aus. 

Unsere Kanzlei bleibt über die Feiertage bis und mit 2. Januar 2024 geschlossen. Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und alles Gute für das neue Jahr.

Wir sind von Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 17:00 Uhr für Sie da. Auf E-Mail und Kontaktformulare antworten wir in der Regel innert eines Arbeitstags.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.