Frage der Woche

Zubringerdienst gestattet?

Fra­ge: Ich woll­te vor drei Wochen einer Bekann­ten ein Geburts­tags­ge­schenk brin­gen. Da sie umge­zo­gen ist, wuss­te ich nicht genau, wo sie wohnt. Ich such­te daher mit dem Auto die Adres­se. Dabei wur­de ich von der Poli­zei ange­hal­ten. Die­se teil­te mir mit, ich wer­de gebüsst, da ich auf mei­ner Suche eine Stras­se mit dem Signal “Zubrin­ger­dienst gestat­tet“ befah­ren habe. Nun habe ich tat­säch­lich eine Bus­se über 100 Fran­ken erhal­ten. Muss ich die Bus­se akzep­tie­ren, obwohl ich die Stras­se nur befah­ren habe, um das Haus mei­ner Bekann­ten zu suchen?

Ant­wort: Ja. Beim Signal “Zubrin­ger­dienst gestat­tet“ sind gemäss Gesetz zum einen Fahr­ten von Anwoh­nern erlaubt. Zum ande­ren dür­fen Dritt­per­so­nen die Zufahrt benut­zen, um Anwoh­ner zu tref­fen oder auf den frag­li­chen Grund­stücken Arbei­ten zu ver­rich­ten. Aus­ser­dem sind Fahr­ten für Waren­lie­fe­run­gen zuläs­sig. Das Befah­ren der Stras­se ist somit nur soge­nann­ten Zubrin­gern erlaubt.

Wie das Bun­des­ge­richt in einem aktu­el­len Ent­scheid vom 14.11.2014 fest­ge­hal­ten hat, muss der Begriff Zubrin­ger eng aus­ge­legt wer­den. Das Zubrin­gen muss in einem direk­ten Zusam­men­hang mit dem Grund­stück oder einem Anwoh­ner ste­hen. Zudem muss sich das Zubrin­gen nicht anders­wie erle­di­gen las­sen; Zubrin­ger dür­fen die Stras­se nur soweit not­wen­dig befah­ren. Gemäss Bun­des­ge­richt ist das Befah­ren der Stras­se für die Ermitt­lung einer Adres­se nur erlaubt, wenn die Adres­se nicht anders gefun­den wer­den kann. Dabei muss sich der Auto­fah­rer bei­spiels­wei­se im Inter­net erkun­di­gen (search.ch) oder sei­ne Bekann­te nach dem Weg fra­gen. Zudem sei dem Auto­fah­rer auch zuzu­mu­ten, bei der Suche das Auto ste­hen zu las­sen und zu Fuss die Adres­se zu suchen. Es bleibt Ihnen also nichts ande­res übrig, als die Bus­se von 100 Fran­ken zu bezahlen.

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Hätten Sie es gewusst?

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Fra­ge: Mein Mann und ich strei­ten uns die gan­ze Zeit. Ich möch­te daher eine Aus­zeit und mich zumin­dest vor­über­ge­hend von ihm tren­nen. Ich habe ihn des­halb gebe­ten, das Haus zu ver­las­sen. Davon will er aller­dings nichts wis­sen. Er behaup­tet, ihm gehö­re das Haus. Wenn schon jemand aus­zie­hen müs­se, dann sei ich das mit den Kin­dern. Stimmt das? Ant­wort: Nein. Nachdem

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Teurer Freundschaftsdienst?

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.