Frage der Woche

Zu spät gekommen – fristlose Kündigung?

Fra­ge: Ich besit­ze ein klei­ne­res Unter­neh­men. Eine mei­ner Arbeit­neh­me­rin­nen erscheint immer wie­der zu spät zur Arbeit. Nun habe ich die Nase voll. Kann ich mei­ne Arbeit­neh­me­rin frist­los entlassen?

Ant­wort: Nein. Eine frist­lo­se Kün­di­gung ist nur mög­lich, wenn wich­ti­ge Grün­de vor­lie­gen. Als wich­ti­ger Grund gilt jeder Umstand, bei wel­chem dem Kün­di­gen­den nach Treu und Glau­ben die Fort­set­zung des Arbeits­ver­hält­nis­ses nicht mehr zuzu­mu­ten ist. Eine frist­lo­se Kün­di­gung ist dem­nach nur bei beson­ders schwe­ren Ver­feh­lun­gen gerecht­fer­tigt. Die Beur­tei­lung, ob ein wich­ti­ger Grund vor­liegt, ist oft hei­kel. In der Recht­spre­chung fin­det man ver­schie­de­ne Bei­spie­le, die eine frist­lo­se Kün­di­gung recht­fer­ti­gen. Die­se Bei­spie­le sind aber mit einer gewis­sen Vor­sicht zu wer­ten. Der Rich­ter ent­schei­det näm­lich nach sei­nem Ermes­sen und unter Berück­sich­ti­gung der kon­kre­ten Umstän­de im Ein­zel­fall. Grün­de für eine frist­lo­se Kün­di­gung sind: Dieb­stahl, Wei­ge­rung sich an wich­ti­ge Wei­sun­gen des Arbeit­neh­mers zu hal­ten, schwer­wie­gen­de Beschimp­fung gegen den Arbeit­ge­ber. Auf­ge­passt: Wird wäh­rend einer gewis­sen Zeit eine rechts­wid­ri­ge Situa­ti­on tole­riert, kann dar­aus nicht plötz­lich ein wich­ti­ger Grund abge­lei­tet wer­den. Es ist in einem sol­chen Fall nötig, eine Ver­war­nung aus­zu­spre­chen, die für den Wie­der­ho­lungs­fall die frist­lo­se Ent­las­sung aus­drück­lich androht. Dadurch zeigt man, dass die Situa­ti­on nicht mehr tole­riert wird und der Betrof­fe­ne bei Wie­der­ho­lung mit der Kün­di­gung rech­nen muss. In vie­len Fäl­len von leich­ten Ver­feh­lun­gen wie z. B. zu spä­tes Erschei­nen am Arbeits­platz, wird der Rich­ter eine frist­lo­se Kün­di­gung nur akzep­tie­ren, wenn vor­gän­gig eine Ver­war­nung aus­ge­spro­chen wur­de. Sie müs­sen also Ihre Arbeit­neh­me­rin zunächst ver­war­nen. Erst wenn sich ihr Ver­hal­ten trotz der Ver­war­nung nicht bes­sert, kön­nen Sie die frist­lo­se Kün­di­gung aussprechen.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.