Leserfragen

Zu spät gekommen – fristlose Kündigung?

Fra­ge: Ich besit­ze ein klei­ne­res Unter­neh­men. Eine mei­ner Arbeit­neh­me­rin­nen erscheint immer wie­der zu spät zur Arbeit. Nun habe ich die Nase voll. Kann ich mei­ne Arbeit­neh­me­rin frist­los entlassen?

Ant­wort: Nein. Eine frist­lo­se Kün­di­gung ist nur mög­lich, wenn wich­ti­ge Grün­de vor­lie­gen. Als wich­ti­ger Grund gilt jeder Umstand, bei wel­chem dem Kün­di­gen­den nach Treu und Glau­ben die Fort­set­zung des Arbeits­ver­hält­nis­ses nicht mehr zuzu­mu­ten ist. Eine frist­lo­se Kün­di­gung ist dem­nach nur bei beson­ders schwe­ren Ver­feh­lun­gen gerecht­fer­tigt. Die Beur­tei­lung, ob ein wich­ti­ger Grund vor­liegt, ist oft hei­kel. In der Recht­spre­chung fin­det man ver­schie­de­ne Bei­spie­le, die eine frist­lo­se Kün­di­gung recht­fer­ti­gen. Die­se Bei­spie­le sind aber mit einer gewis­sen Vor­sicht zu wer­ten. Der Rich­ter ent­schei­det näm­lich nach sei­nem Ermes­sen und unter Berück­sich­ti­gung der kon­kre­ten Umstän­de im Ein­zel­fall. Grün­de für eine frist­lo­se Kün­di­gung sind: Dieb­stahl, Wei­ge­rung sich an wich­ti­ge Wei­sun­gen des Arbeit­neh­mers zu hal­ten, schwer­wie­gen­de Beschimp­fung gegen den Arbeit­ge­ber. Auf­ge­passt: Wird wäh­rend einer gewis­sen Zeit eine rechts­wid­ri­ge Situa­ti­on tole­riert, kann dar­aus nicht plötz­lich ein wich­ti­ger Grund abge­lei­tet wer­den. Es ist in einem sol­chen Fall nötig, eine Ver­war­nung aus­zu­spre­chen, die für den Wie­der­ho­lungs­fall die frist­lo­se Ent­las­sung aus­drück­lich androht. Dadurch zeigt man, dass die Situa­ti­on nicht mehr tole­riert wird und der Betrof­fe­ne bei Wie­der­ho­lung mit der Kün­di­gung rech­nen muss. In vie­len Fäl­len von leich­ten Ver­feh­lun­gen wie z. B. zu spä­tes Erschei­nen am Arbeits­platz, wird der Rich­ter eine frist­lo­se Kün­di­gung nur akzep­tie­ren, wenn vor­gän­gig eine Ver­war­nung aus­ge­spro­chen wur­de. Sie müs­sen also Ihre Arbeit­neh­me­rin zunächst ver­war­nen. Erst wenn sich ihr Ver­hal­ten trotz der Ver­war­nung nicht bes­sert, kön­nen Sie die frist­lo­se Kün­di­gung aussprechen.

Glänzen Sie mit nützlichem Alltagswissen 

Wir senden Ihnen verständliche Antworten auf die beliebtesten Alltagsfragen kostenlos und direkt in Ihr Postfach. Der Versand erfolgt 2- bis 3-mal jährlich.

Hätten Sie es gewusst?

Ein teurer Ehemann?

Fra­ge: Mein Mann ist begei­ster­ter Motor­rad­fah­rer. Nun hat er sich ein neu­es Motor­rad gekauft, um damit Ren­nen fah­ren zu kön­nen. Da wir nicht über vie­le Rück­la­gen ver­fü­gen, hat der das Motor­rad trotz mei­nes aus­drück­li­chen Wider­spruchs auf Raten gekauft. Wenn mein Mann die Raten nicht bezah­len kann, haf­te ich dann mit mei­nem Ver­mö­gen mit für sei­ne Schul­den? Bei der Hei­rat haben

Weiterlesen »

Wenn plötzlich der Vermieter in der Wohnung steht

Fra­ge: Mein Ver­mie­ter will mei­ne Woh­nung besich­ti­gen, um zu prü­fen, ob die Hei­zung ord­nungs­ge­mäss funk­tio­niert. Ich möch­te das jedoch nicht und habe ihm den Besuch ver­wei­gert. Er mein­te dar­auf­hin, dass er trotz­dem kom­me, da es noch immer sei­ne Woh­nung ist und er das Recht habe, jeder­zeit vor­bei­zu­kom­men. Muss ich ihn in mei­ne Woh­nung las­sen? Ant­wort: Ja. Zwar ver­liert der Vermieter

Weiterlesen »
Scroll to Top
Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel Wehrli wohnt in Frick ...
...
...

Cornels Leitsatz

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Wenn Cornel gerade nicht in der Kanzlei ist, findet man ihn hoch oben über den Wolken beim Gleitschirmfliegen.