Frage der Woche

Zu spät gekommen – fristlose Kündigung?

Fra­ge: Ich besit­ze ein klei­ne­res Unter­neh­men. Eine mei­ner Arbeit­neh­me­rin­nen erscheint immer wie­der zu spät zur Arbeit. Nun habe ich die Nase voll. Kann ich mei­ne Arbeit­neh­me­rin frist­los entlassen?

Ant­wort: Nein. Eine frist­lo­se Kün­di­gung ist nur mög­lich, wenn wich­ti­ge Grün­de vor­lie­gen. Als wich­ti­ger Grund gilt jeder Umstand, bei wel­chem dem Kün­di­gen­den nach Treu und Glau­ben die Fort­set­zung des Arbeits­ver­hält­nis­ses nicht mehr zuzu­mu­ten ist. Eine frist­lo­se Kün­di­gung ist dem­nach nur bei beson­ders schwe­ren Ver­feh­lun­gen gerecht­fer­tigt. Die Beur­tei­lung, ob ein wich­ti­ger Grund vor­liegt, ist oft hei­kel. In der Recht­spre­chung fin­det man ver­schie­de­ne Bei­spie­le, die eine frist­lo­se Kün­di­gung recht­fer­ti­gen. Die­se Bei­spie­le sind aber mit einer gewis­sen Vor­sicht zu wer­ten. Der Rich­ter ent­schei­det näm­lich nach sei­nem Ermes­sen und unter Berück­sich­ti­gung der kon­kre­ten Umstän­de im Ein­zel­fall. Grün­de für eine frist­lo­se Kün­di­gung sind: Dieb­stahl, Wei­ge­rung sich an wich­ti­ge Wei­sun­gen des Arbeit­neh­mers zu hal­ten, schwer­wie­gen­de Beschimp­fung gegen den Arbeit­ge­ber. Auf­ge­passt: Wird wäh­rend einer gewis­sen Zeit eine rechts­wid­ri­ge Situa­ti­on tole­riert, kann dar­aus nicht plötz­lich ein wich­ti­ger Grund abge­lei­tet wer­den. Es ist in einem sol­chen Fall nötig, eine Ver­war­nung aus­zu­spre­chen, die für den Wie­der­ho­lungs­fall die frist­lo­se Ent­las­sung aus­drück­lich androht. Dadurch zeigt man, dass die Situa­ti­on nicht mehr tole­riert wird und der Betrof­fe­ne bei Wie­der­ho­lung mit der Kün­di­gung rech­nen muss. In vie­len Fäl­len von leich­ten Ver­feh­lun­gen wie z. B. zu spä­tes Erschei­nen am Arbeits­platz, wird der Rich­ter eine frist­lo­se Kün­di­gung nur akzep­tie­ren, wenn vor­gän­gig eine Ver­war­nung aus­ge­spro­chen wur­de. Sie müs­sen also Ihre Arbeit­neh­me­rin zunächst ver­war­nen. Erst wenn sich ihr Ver­hal­ten trotz der Ver­war­nung nicht bes­sert, kön­nen Sie die frist­lo­se Kün­di­gung aussprechen.

Glänzen Sie mit nützlichem Alltagswissen 

Wir senden Ihnen verständliche Antworten auf die beliebtesten Alltagsfragen kostenlos und direkt in Ihr Postfach. Der Versand erfolgt 2- bis 3-mal jährlich.

Hätten Sie es gewusst?

Ungewollte Zusatzarbeiten: Wer zahlt?

Fra­ge: Bei mei­nem Auto muss­ten die Zünd­ker­zen ersetzt wer­den. Als ich jedoch die Rech­nung prüf­te, staun­te ich nicht schlecht: Die Gara­ge hat­te 115 Fran­ken für Zusatz­ar­bei­ten ver­rech­net – dar­un­ter den Ersatz des Ölfil­ters und das Auf­fül­len des Schei­ben­wi­scher­was­sers. Die­se Arbei­ten hat­te ich gar nicht in Auf­trag gege­ben. Muss ich die­se unbe­stell­ten Lei­stun­gen wirk­lich bezah­len? Ant­wort: Nicht zwin­gend. Als Kun­de sind

Weiterlesen »

Defekte Ware gekauft – Muss ich die Originalverpackung wirklich aufbewahren?

Fra­ge: Ich habe eine neue Kaf­fee­ma­schi­ne gekauft, die aber zu Hau­se nicht rich­tig funk­tio­niert. Die Ver­packung habe ich schon weg­ge­wor­fen. Der Ver­käu­fer behaup­tet jetzt, ich kön­ne ohne Ori­gi­nal­ver­packung nichts rekla­mie­ren. Ist das kor­rekt? Ant­wort: Nein, das stimmt so nicht. Sie haben beim Kauf einen rechts­gül­ti­gen Ver­trag abge­schlos­sen. Grund­sätz­lich gilt zwar: Kein Geschäft ist ver­pflich­tet, funk­tio­nie­ren­de Ware ein­fach so zurück­zu­neh­men oder

Weiterlesen »
Nach oben scrollen
Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.