Frage: Mir wurde vor vier Wochen auf Ende Dezember gekündigt. Letzte Woche war ich für mehrere Tage krank. Daraufhin verlangte mein Chef von mir, dass ich eine Erklärung unterzeichne, wonach ich auf die Verlängerung der Kündigungsfrist verzichte. Nachdem ich unterschrieben habe, meinte eine Freundin, dass ich das nicht hätte tun sollen. Kann ich doch noch auf die Verlängerung bestehen?
Antwort: Ja. Wird ein Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist krank, verlängert sich der Arbeitsvertrag entsprechend, da die Kündigungsfrist während der Krankheit still steht. In der Regel verlängert sich das Arbeitsverhältnis um einen zusätzlichen Monat, da in den meisten Fällen eine Kündigung bloss auf Ende Monat möglich ist.
Da Sie noch keine neue Stelle gefunden haben, hätte Ihr Verzicht zu Folge, dass Sie einen Monat früher arbeitslos werden. Die Arbeitslosenversicherung würde Ihnen die Taggelder für einige Zeit streichen, da Sie die frühere Arbeitslosigkeit durch das Unterzeichnen des Verzichts selbst verschuldet haben.
Obwohl Sie die Verzichtserklärung bereits unterschrieben habe, können Sie aber auf die Ihnen aufgrund der Krankheit zustehende Verlängerung des Arbeitsvertrags bestehen. Denn das Gesetz hält fest, dass Arbeitnehmer während des laufenden Arbeitsverhältnisses und einen Monat darüber hinaus nicht auf die ihnen zwingend zustehende Ansprüche verzichten können. Zwingende Ansprüche sind solche, welche nicht zulasten des Arbeitnehmers abgeändert werden können. Dazu gehört auch die Regelunge über den Kündigungsschutz bei Krankheit. Die von Ihnen unterzeichnete Erklärung ist deshalb ungültig. Weisen Sie Ihren Arbeitgeber am besten schriftlich auf die Ungültigkeit hin und bieten Sie ihm an, während der Verlängerungszeit zu arbeiten. Dann haben Sie Anspruch auf Lohn bis Ende Januar.