Leserfragen

Zu Ferien gezwungen

Fra­ge: Mein Chef hat mir in einer E‑Mail mit­ge­teilt, dass das Unter­neh­men über Weih­nach­ten bis nach Neu­jahr geschlos­sen ist und ich daher für die­se Zeit Feri­en bezie­hen muss. Ich habe jedoch mein gan­zes Feri­en­gut­ha­ben von die­sem Jahr bereits im Ein­ver­ständ­nis mit mei­nem Chef bezo­gen. Er will mir jetzt die frei­en Tage von mei­nem Feri­en­gut­ha­ben von näch­stem Jahr abzie­hen. Darf er das?

Ant­wort: Nein. Grund­sätz­lich hat der Arbeit­ge­ber das Recht, den Zeit­punkt der Feri­en zu bestim­men und kann somit auch Betriebs­fe­ri­en anord­nen. Die Betriebs­fe­ri­en müs­sen recht­zei­tig ange­kün­digt wer­den. Das bedeu­tet min­de­stens zwei bis drei Mona­te im Vor­aus oder sie müs­sen im Arbeits­ver­trag oder im Betriebs­re­gle­ment fest­ge­hal­ten sein. Auf Wün­sche und Umstän­de der Arbeit­ge­ber muss dabei Rück­sicht genom­men wer­den, inso­weit dies aus betrieb­li­chen Grün­den mög­lich ist; so etwa auf Schul­fe­ri­en bei Arbeit­neh­mern mit schul­pflich­ti­gen Kin­dern. Grund­sätz­lich ist der Arbeit­ge­ber daher in der Lage, den Zeit­punkt sämt­li­cher Feri­en sei­ner Ange­stell­ten durch Betriebs­fe­ri­en zu bestim­men. Möch­ten Sie Ihre Feri­en zu einem ande­ren Zeit­punkt bezie­hen, als dies betrieb­lich fest­ge­legt wur­de, ist es rat­sam, früh­zei­tig das Gespräch mit dem Arbeit­ge­ber zu suchen. In Ihrem Fall hat der Arbeit­ge­ber die Feri­en sehr kurz­fri­stig ange­setzt. Will er das Unter­neh­men über Weih­nach­ten und Neu­jahr den­noch schlies­sen, kann er Sie nicht dazu zwin­gen, unbe­zahl­te Feri­en zu neh­men. Auch kann er nicht von Ihnen ver­lan­gen, dass Sie Feri­en vom näch­sten Jahr vor­be­zie­hen. Bie­ten Sie Ihrem Chef daher an, über die Fei­er­ta­ge zu arbei­ten und falls not­wen­dig auch eine Ersatz­ar­beit anzu­neh­men. Beschäf­tigt Sie Ihr Chef den­noch nicht, haben Sie Anspruch auf Ihren Lohn und müs­sen Ihr Feri­en­gut­ha­ben von näch­stem Jahr nicht anbrauchen.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

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«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

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Wenn Cornel gerade nicht in der Kanzlei ist, findet man ihn hoch oben über den Wolken beim Gleitschirmfliegen.