Frage der Woche

Zu Ferien gezwungen

Fra­ge: Mein Chef hat mir in einer E‑Mail mit­ge­teilt, dass das Unter­neh­men über Weih­nach­ten bis nach Neu­jahr geschlos­sen ist und ich daher für die­se Zeit Feri­en bezie­hen muss. Ich habe jedoch mein gan­zes Feri­en­gut­ha­ben von die­sem Jahr bereits im Ein­ver­ständ­nis mit mei­nem Chef bezo­gen. Er will mir jetzt die frei­en Tage von mei­nem Feri­en­gut­ha­ben von näch­stem Jahr abzie­hen. Darf er das?

Ant­wort: Nein. Grund­sätz­lich hat der Arbeit­ge­ber das Recht, den Zeit­punkt der Feri­en zu bestim­men und kann somit auch Betriebs­fe­ri­en anord­nen. Die Betriebs­fe­ri­en müs­sen recht­zei­tig ange­kün­digt wer­den. Das bedeu­tet min­de­stens zwei bis drei Mona­te im Vor­aus oder sie müs­sen im Arbeits­ver­trag oder im Betriebs­re­gle­ment fest­ge­hal­ten sein. Auf Wün­sche und Umstän­de der Arbeit­ge­ber muss dabei Rück­sicht genom­men wer­den, inso­weit dies aus betrieb­li­chen Grün­den mög­lich ist; so etwa auf Schul­fe­ri­en bei Arbeit­neh­mern mit schul­pflich­ti­gen Kin­dern. Grund­sätz­lich ist der Arbeit­ge­ber daher in der Lage, den Zeit­punkt sämt­li­cher Feri­en sei­ner Ange­stell­ten durch Betriebs­fe­ri­en zu bestim­men. Möch­ten Sie Ihre Feri­en zu einem ande­ren Zeit­punkt bezie­hen, als dies betrieb­lich fest­ge­legt wur­de, ist es rat­sam, früh­zei­tig das Gespräch mit dem Arbeit­ge­ber zu suchen. In Ihrem Fall hat der Arbeit­ge­ber die Feri­en sehr kurz­fri­stig ange­setzt. Will er das Unter­neh­men über Weih­nach­ten und Neu­jahr den­noch schlies­sen, kann er Sie nicht dazu zwin­gen, unbe­zahl­te Feri­en zu neh­men. Auch kann er nicht von Ihnen ver­lan­gen, dass Sie Feri­en vom näch­sten Jahr vor­be­zie­hen. Bie­ten Sie Ihrem Chef daher an, über die Fei­er­ta­ge zu arbei­ten und falls not­wen­dig auch eine Ersatz­ar­beit anzu­neh­men. Beschäf­tigt Sie Ihr Chef den­noch nicht, haben Sie Anspruch auf Ihren Lohn und müs­sen Ihr Feri­en­gut­ha­ben von näch­stem Jahr nicht anbrauchen.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.