Frage der Woche

Zu Ferien gezwungen?

Fra­ge: Ich arbei­te in einem Kos­me­tik­stu­dio. Mei­ne Che­fin will das Stu­dio umbau­en, wes­halb die­ses für zwei Wochen geschlos­sen bleibt. Mei­ne Che­fin will mir die zwei Wochen von mei­nem Feri­en­gut­ha­ben vom näch­sten Jahr abzie­hen, da ich für die­ses Jahr bereits mein gesam­tes Feri­en­gut­ha­ben auf­ge­braucht habe. Muss ich mir das gefal­len lassen?

Ant­wort: Nein. Der Arbeit­ge­ber hat zwar das Recht, den Zeit­punkt sämt­li­cher Feri­en sei­ner Mit­ar­bei­ter zu bestim­men. Er kann somit auch Betriebs­fe­ri­en anord­nen. Er muss dabei aber auf die Bedürf­nis­se der Ange­stell­ten Rück­sicht neh­men, soweit dies aus betrieb­li­chen Grün­den mög­lich ist. Die Anord­nung von Betriebs­fe­ri­en ist zuläs­sig, wenn sie recht­zei­tig (rund zwei bis drei Mona­te im Vor­aus) ange­kün­digt wer­den oder ver­trag­lich ver­ein­bart wur­den. In Ihrem Fall wur­den die umbau­be­ding­ten Feri­en recht kurz­fri­stig ange­kün­digt. Sie haben zudem Ihr Feri­en­kon­tin­gent für die­ses Jahr bereits mit dem Ein­ver­ständ­nis Ihrer Che­fin auf­ge­braucht. Schickt Sie Ihre Che­fin nun trotz­dem auf­grund der Umbau­ar­bei­ten in die Feri­en, darf Sie Ihr Feri­en­kon­tin­gent von näch­stem Jahr nicht anta­sten. Auch darf sie Sie nicht dazu zwin­gen, wäh­rend die­ser Zeit unbe­zahl­ten Urlaub zu nehmen.

Bie­ten Sie Ihrer Che­fin am besten schrift­lich an, wäh­rend der Betriebs­schlies­sung eine Ersatz­ar­beit zu lei­sten. Schickt Sie Ihre Che­fin den­noch nach Hau­se, haben Sie für die zwei Wochen Ihren Lohn zugu­te, ohne die aus­ge­fal­le­ne Zeit nach­ho­len zu müs­sen oder Ihr Feri­en­kon­tin­gent vom näch­sten Jahr bela­sten zu müssen.

Wol­len Sie Ihrer Che­fin ent­ge­gen­kom­men, kön­nen Sie anbie­ten, wäh­rend der Umbau­ar­bei­ten einen Teil Ihrer Über­stun­den abzu­bau­en. Grund­sätz­lich gilt zwar, dass Über­stun­den durch Lohn zu ent­schä­di­gen sind. Mit dem Ein­ver­ständ­nis des Arbeit­neh­mers kön­nen Über­stun­den jedoch auch durch Frei­zeit aus­ge­gli­chen werden.

Glänzen Sie mit nützlichem Alltagswissen 

Wir senden Ihnen verständliche Antworten auf die beliebtesten Alltagsfragen kostenlos und direkt in Ihr Postfach. Der Versand erfolgt 2- bis 3-mal jährlich.

Hätten Sie es gewusst?

Uhr und Geld verloren?

Fra­ge: Mir hat vor vier Wochen ein Bekann­ter eine gebrauch­te Arm­band­uhr für 800 Fran­ken ange­bo­ten. Nach eini­gem hin und her habe ich ihm die Uhr schliess­lich für 650 Fran­ken abge­kauft. Vor zwei Tagen ist nun der Bru­der mei­nes Bekann­ten zu mir gekom­men. Er hat mich auf­ge­for­dert, ihm die Uhr sofort zurück­ge­ben, da ihm die­se gestoh­len wur­de. Kann ich die Uhr

Weiterlesen »

Pistenrowdy zerstört Urlaubsfreude

Fra­ge: Mein ver­meint­lich unbe­schwer­ter Ski­aus­flug wäh­rend der Wei­h­­nachts- und Neu­jahrs­zeit nahm eine uner­war­te­te Wen­dung, als mich ein Snow­boar­der buch­stäb­lich “über­fah­ren” hat. Er ist auf der Piste unge­bremst in mich hin­ein­ge­rast. Dabei brach ich mir die rech­te Schul­ter. Mit mei­nen 66 Jah­ren gestal­tet sich die Hei­lung lang­wie­rig. Der Unfall ver­ur­sacht erheb­li­che Kosten. Muss der Snow­boar­der die­se über­neh­men? Ant­wort: Ja, der Snowboarder

Weiterlesen »
Nach oben scrollen
Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.