Frage der Woche

Zählt das neue, unvollständige Testament wirklich?

Fra­ge: Mein Vater hin­ter­liess zwei Testa­men­te: Im ersten bin ich als Allein­er­be ein­ge­setzt, im zwei­ten wer­de ich nach einem Streit nur noch auf den Pflicht­teil gesetzt. Das zwei­te Testa­ment wur­de mit Blei­stift, auf Eng­lisch und nur mit «Neu­jahr 2017» datiert. Ist die­ses Testa­ment über­haupt gül­tig und hebt es das älte­re auf?

Ant­wort: Bei Testa­men­ten sieht das Schwei­zer Recht kla­re Regeln vor: Für ein hand­schrift­li­ches Testa­ment (letzt­wil­li­ge Ver­fü­gung) ist erfor­der­lich, dass der Erb­las­ser es voll­stän­dig eigen­hän­dig schreibt, per­sön­lich unter­schreibt und mit Datum ver­sieht. Die Datums­an­ga­be muss Jahr, Monat und Tag ent­hal­ten, sodass der Ent­ste­hungs­zeit­punkt nach­ge­wie­sen wer­den kann.

Inter­es­sant ist: Weder Spra­che noch Schreib­werk­zeug sind für die Gül­tig­keit ent­schei­dend. Das Testa­ment kann pro­blem­los auf Eng­lisch und mit Blei­stift ver­fasst sein – ent­schei­dend ist allei­ne, dass die letzt­wil­li­ge Ver­fü­gung klar und ver­ständ­lich ist und dem Ver­fas­ser ein­deu­tig zuge­ord­net wer­den kann. In Ihrem Fall gibt es kei­ne Hin­wei­se auf eine feh­len­de Urteils­fä­hig­keit zum Zeit­punkt der Niederschrift.

Ein­zig die For­mu­lie­rung «Neu­jahr 2017» ist unge­wöhn­lich. Schwei­zer Gerich­te akzep­tie­ren auch unprä­zi­se Datums­an­ga­ben, wenn klar wird, dass das Testa­ment nach dem ersten (vom 2.9.2016) ver­fasst wur­de. All­ge­mein gilt, dass das Feh­len des Datums unschäd­lich bleibt, solan­ge es dar­auf nicht ankommt oder die­ses ander­wei­tig fest­stell­bar ist. Da «Neu­jahr 2017» ein­deu­tig nach dem alten Testa­ment liegt, ist die Rei­hen­fol­ge klar. Das jün­ge­re Testa­ment hebt grund­sätz­lich das älte­re auf, aus­ser der Wil­le des Erb­las­sers war eine Ergän­zung. Im geschil­der­ten Fall spricht jedoch alles für eine voll­stän­di­ge Neuregelung.

Ihr Fazit: Sie sind durch das zwei­te Testa­ment auf den Pflicht­teil beschränkt, es gilt also – lei­der – das neue­re Testament.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.