Frage der Woche

Wohnung “besenrein“ reinigen?

Fra­ge: Ich habe mei­ne Miet­woh­nung auf Ende Monat gekün­digt. Im Miet­ver­trag steht nichts bezüg­lich des Umfangs der Schluss­rei­ni­gung. Ein Kol­le­ge hat mir nun gesagt, in einem sol­chen Fall habe ich Glück und müs­se die Woh­nung ledig­lich “besen­rein“ abge­ben. Stimmt das und was bedeu­tet das genau?

Ant­wort: Nein, Ihr Kol­le­ge liegt falsch. Wie sau­ber ein Mie­ter die Woh­nung vor dem Aus­zug put­zen muss, rich­tet sich zunächst nach dem Miet­ver­trag. Ent­hält die­ser — wie bei Ihnen — kei­ne Bestim­mun­gen, ist ein Gross­putz erfor­der­lich. Die Woh­nung und die dazu­ge­hö­ren­den Neben­räu­me (Kel­ler, Est­rich sowie Brief­ka­sten und Gara­ge) sind über­all gründ­lich zu rei­ni­gen. So sind bei­spiels­wei­se Böden und Kacheln in Küche, Bad und WC feucht auf­zu­zie­hen, Schrän­ke, Kühl­schrank und Back­ofen aus­zu­wa­schen, sani­tä­re Anla­gen gründ­lich zu rei­ni­gen, die Fen­ster zu put­zen und Spann­tep­pi­che zu sham­poo­nie­ren. Eben­so ist der Dampf­ab­zug zu rei­ni­gen und die Was­ser­ha­nen sind zu ent­kal­ken. Die Rei­ni­gung beinhal­tet im Wei­te­ren das Ent­fer­nen von Selbst­kle­be­ha­ken, Nägeln und Schrau­ben, das Ent­stop­fen von Abläu­fen und die gründ­li­che Rei­ni­gung der übri­gen Tei­le der Woh­nung. Unter “besen­rein“ ver­steht man dem­ge­gen­über “gut gewischt”, bezie­hungs­wei­se eine weni­ger umfas­sen­de Woh­nungs­rei­ni­gung. Von den Mie­tern wird dies­falls ver­langt, dass sie Küche und Bad gründ­lich rei­ni­gen, d.h. Kalk­ab­la­ge­run­gen und Fett ent­fer­nen, Küchen­schäf­te her­aus­put­zen, Back­ofen und Kühl­schrank rei­ni­gen sowie Ein­sät­ze des Abluft­fil­ters erset­zen. In den übri­gen Räu­men ist der Boden staub­zu­sau­gen oder nass auf­zu­wi­schen. Es ist hin­ge­gen nicht die Auf­ga­be des Mie­ters die Fen­ster und Roll­lä­den zu rei­ni­gen sowie hin­ter den Heiz­kör­pern den Staub zu besei­ti­gen. In den Kel­ler­räu­men sind die Böden nass auf­zu­wi­schen und Spinn­we­ben zu beseitigen.

Glänzen Sie mit nützlichem Alltagswissen 

Wir senden Ihnen verständliche Antworten auf die beliebtesten Alltagsfragen kostenlos und direkt in Ihr Postfach. Der Versand erfolgt 2- bis 3-mal jährlich.

Hätten Sie es gewusst?

Wer zahlt, wenn Teenager sprayen?

Fra­ge: Mein 16-jäh­ri­ger Sohn wur­de erwischt, wie er mit einer Spray­do­se eine Skulp­tur ver­un­stal­te­te. Die Rei­ni­gung kostet 4’200 Fran­ken. Der Eigen­tü­mer fin­det, ich müs­se als Vater bezah­len, weil ich «für mein Kind ver­ant­wort­lich» sei. Stimmt das – oder haf­tet mein Sohn selbst?

Weiterlesen »

Die nicht abgeholte Kündigung

Fra­ge: In mei­nem Miet­ver­trag ist eine Kün­di­gungs­frist von drei Mona­ten vor­ge­se­hen. Ich habe die Woh­nung frist­ge­recht per Ein­schrei­ben gekün­digt. Der Brief wur­de vom Ver­mie­ter weder ent­ge­gen­ge­nom­men noch auf der Post abge­holt und kam als «nicht abge­holt» zurück. Ist mei­ne Kün­di­gung jetzt ungül­tig und muss ich auf einen spä­te­ren Ter­min noch­mals kündigen?

Weiterlesen »
Nach oben scrollen
Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.