Frage der Woche

Wohin der Baum fällt

Fra­ge: Beim letz­ten gros­sen Sturm ist der Baum mei­nes Nach­bars auf mein Gar­ten­häus­chen gefal­len und hat die­ses beschä­digt. Mein Nach­bar wei­gert sich jedoch, mir den Scha­den zu erset­zen. Als Eigen­tü­mer des Bau­mes muss er mir aber doch den ent­stan­de­nen Scha­den erset­zen, oder?

Ant­wort: Nein. Der umge­fal­le­ne Baum wur­de von Ihrem Nach­barn künst­lich gepflanzt und regel­mäs­sig zurück­ge­schnit­ten. Er ist nicht natür­lich auf des­sen Grund­stück gewach­sen. Er gilt somit als ein Werk im Sin­ne der Werk­ei­gen­tü­mer­haf­tung. Das bedeu­tet jedoch nicht, dass des­sen Eigen­tü­mer auch auto­ma­tisch dafür haf­ten muss. Der Eigen­tü­mer haf­tet nur dann, wenn die Anpflan­zung oder der Unter­halt des Bau­mes man­gel­haft war. Hät­te der Eigen­tü­mer auf ein­fa­che Wei­se fest­stel­len kön­nen, dass der Baum abge­stor­ben bzw. krank war oder hät­te er es wis­sen müs­sen und hat er nichts dage­gen unter­nom­men, hat er für den Scha­den auf­zu­kom­men. Waren jedoch von aus­sen kei­ne Anzei­chen erkenn­bar und muss­te nicht mit dem Ein­sturz des Bau­mes gerech­net wer­den, so haf­tet der Nach­bar nicht, weil der Sturm als Natur­er­eig­nis aus­ser­halb sei­nes Macht­be­rei­ches liegt. Hat der Eigen­tü­mer sei­ne Bäu­me in einem nach­weis­bar siche­ren Zustand gehal­ten, kann er weder für Sach- noch für Per­so­nen­schä­den haft­pflich­tig gemacht wer­den. Der umge­stürz­te Baum Ihres Nach­barn war gesund und es gab kei­ne äus­se­ren Anzei­chen dafür, dass der Baum umstür­zen wür­de. Ihr Nach­bar muss Ihnen daher den Scha­den an Ihrem Gar­ten­häus­chen nicht bezah­len. Sie soll­ten bei Ihrer Gebäu­de­ver­si­che­rung nach­fra­gen, ob Ihr Gar­ten­häus­chen mit­ver­si­chert ist. Gege­be­nen­falls wird die Ver­si­che­rung den Scha­den über­neh­men. Tipp: Kon­trol­lie­ren Sie die auf Ihrem Grund­stück ste­hen­den Bäu­me regel­mäs­sig und neh­men Sie die erfor­der­li­chen Unter­halts­ar­bei­ten vor. Unter­las­sen Sie dies, kön­nen Sie im Scha­dens­fall zur Kas­se gebe­ten werden.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

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