Leserfragen

Wohin der Baum fällt

Fra­ge: Beim letz­ten gros­sen Sturm ist der Baum mei­nes Nach­bars auf mein Gar­ten­häus­chen gefal­len und hat die­ses beschä­digt. Mein Nach­bar wei­gert sich jedoch, mir den Scha­den zu erset­zen. Als Eigen­tü­mer des Bau­mes muss er mir aber doch den ent­stan­de­nen Scha­den erset­zen, oder?

Ant­wort: Nein. Der umge­fal­le­ne Baum wur­de von Ihrem Nach­barn künst­lich gepflanzt und regel­mäs­sig zurück­ge­schnit­ten. Er ist nicht natür­lich auf des­sen Grund­stück gewach­sen. Er gilt somit als ein Werk im Sin­ne der Werk­ei­gen­tü­mer­haf­tung. Das bedeu­tet jedoch nicht, dass des­sen Eigen­tü­mer auch auto­ma­tisch dafür haf­ten muss. Der Eigen­tü­mer haf­tet nur dann, wenn die Anpflan­zung oder der Unter­halt des Bau­mes man­gel­haft war. Hät­te der Eigen­tü­mer auf ein­fa­che Wei­se fest­stel­len kön­nen, dass der Baum abge­stor­ben bzw. krank war oder hät­te er es wis­sen müs­sen und hat er nichts dage­gen unter­nom­men, hat er für den Scha­den auf­zu­kom­men. Waren jedoch von aus­sen kei­ne Anzei­chen erkenn­bar und muss­te nicht mit dem Ein­sturz des Bau­mes gerech­net wer­den, so haf­tet der Nach­bar nicht, weil der Sturm als Natur­er­eig­nis aus­ser­halb sei­nes Macht­be­rei­ches liegt. Hat der Eigen­tü­mer sei­ne Bäu­me in einem nach­weis­bar siche­ren Zustand gehal­ten, kann er weder für Sach- noch für Per­so­nen­schä­den haft­pflich­tig gemacht wer­den. Der umge­stürz­te Baum Ihres Nach­barn war gesund und es gab kei­ne äus­se­ren Anzei­chen dafür, dass der Baum umstür­zen wür­de. Ihr Nach­bar muss Ihnen daher den Scha­den an Ihrem Gar­ten­häus­chen nicht bezah­len. Sie soll­ten bei Ihrer Gebäu­de­ver­si­che­rung nach­fra­gen, ob Ihr Gar­ten­häus­chen mit­ver­si­chert ist. Gege­be­nen­falls wird die Ver­si­che­rung den Scha­den über­neh­men. Tipp: Kon­trol­lie­ren Sie die auf Ihrem Grund­stück ste­hen­den Bäu­me regel­mäs­sig und neh­men Sie die erfor­der­li­chen Unter­halts­ar­bei­ten vor. Unter­las­sen Sie dies, kön­nen Sie im Scha­dens­fall zur Kas­se gebe­ten werden.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel Wehrli wohnt in Frick ...
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«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

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Wenn Cornel gerade nicht in der Kanzlei ist, findet man ihn hoch oben über den Wolken beim Gleitschirmfliegen.