Frage: Beim letzten grossen Sturm ist der Baum meines Nachbars auf mein Gartenhäuschen gefallen und hat dieses beschädigt. Mein Nachbar weigert sich jedoch, mir den Schaden zu ersetzen. Als Eigentümer des Baumes muss er mir aber doch den entstandenen Schaden ersetzen, oder?
Antwort: Nein. Der umgefallene Baum wurde von Ihrem Nachbarn künstlich gepflanzt und regelmässig zurückgeschnitten. Er ist nicht natürlich auf dessen Grundstück gewachsen. Er gilt somit als ein Werk im Sinne der Werkeigentümerhaftung. Das bedeutet jedoch nicht, dass dessen Eigentümer auch automatisch dafür haften muss. Der Eigentümer haftet nur dann, wenn die Anpflanzung oder der Unterhalt des Baumes mangelhaft war. Hätte der Eigentümer auf einfache Weise feststellen können, dass der Baum abgestorben bzw. krank war oder hätte er es wissen müssen und hat er nichts dagegen unternommen, hat er für den Schaden aufzukommen. Waren jedoch von aussen keine Anzeichen erkennbar und musste nicht mit dem Einsturz des Baumes gerechnet werden, so haftet der Nachbar nicht, weil der Sturm als Naturereignis ausserhalb seines Machtbereiches liegt. Hat der Eigentümer seine Bäume in einem nachweisbar sicheren Zustand gehalten, kann er weder für Sach- noch für Personenschäden haftpflichtig gemacht werden. Der umgestürzte Baum Ihres Nachbarn war gesund und es gab keine äusseren Anzeichen dafür, dass der Baum umstürzen würde. Ihr Nachbar muss Ihnen daher den Schaden an Ihrem Gartenhäuschen nicht bezahlen. Sie sollten bei Ihrer Gebäudeversicherung nachfragen, ob Ihr Gartenhäuschen mitversichert ist. Gegebenenfalls wird die Versicherung den Schaden übernehmen. Tipp: Kontrollieren Sie die auf Ihrem Grundstück stehenden Bäume regelmässig und nehmen Sie die erforderlichen Unterhaltsarbeiten vor. Unterlassen Sie dies, können Sie im Schadensfall zur Kasse gebeten werden.