Frage: Ich bin 32 Jahre alt und habe vor zwei Monaten ein neues Auto geleast. Ich fahre immer anständig und bin auf der Autobahn nie zu schnell unterwegs. Letzten Sonntag hatte ich es aber sehr eilig und wurde erstmals geblitzt. Schätzungsweise zeigte mein Tacho rund 140 km/h an, dabei befand ich mich auf der Autobahn in einem Streckenabschnitt, in welchem aufgrund einer Baustelle nur 100 km/h zulässig waren. Die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hatte ich schlicht übersehen. Es befanden sich aber kaum andere Fahrzeuge auf der Fahrbahn. Droht mir trotzdem ein Führerausweisentzug?
Antwort: Ja. Ein Ordnungsbussenverfahren (die Polizei erledigt Ihre Übertretung mit einer Busse) kommt auf Autobahnen nur bis zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h in Betracht. Bei Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung ist immer ein Toleranzabzug zu berücksichtigen. Dieser bewegt sich je nach Messung und zu beurteilender Geschwindigkeit zwischen 3–7 km/h. In Ihrem Fall ist ein Toleranzabzug von rd. 5 km/h realistisch. Wären Sie also höchstens 130 km/h gefahren, hätte dies eine Ordnungsbusse zur Folge gehabt. Da Sie aber schneller waren, werden Sie verzeigt und die Staatsanwaltschaft wird sich mit Ihrem Fall befassen. Es droht Ihnen ein Strafbefehl mit einer Geldstrafe. Der rechtskräftige Strafbefehl wird zu einem späteren Zeitpunkt das Strassenverkehrsamt beschäftigen. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 35 km/h auf der Autobahn wird als schwere Widerhandlung verstanden und führt auch ohne Vorstrafen zu einem Entzug des Führerausweises von mindestens 3 Monaten. Ob viel Verkehr herrschte oder nicht, ändert daran nichts. Wenn Sie in den letzten 5 Jahren bereits einen Führerausweisentzug wegen einer schweren Widerhandlung hatten, droht Ihnen gar ein 12-monatiger Entzug.