Frage der Woche

Werde ich zum Fussgänger?

Fra­ge: Ich bin 32 Jah­re alt und habe vor zwei Mona­ten ein neu­es Auto geleast. Ich fah­re immer anstän­dig und bin auf der Auto­bahn nie zu schnell unter­wegs. Letz­ten Sonn­tag hat­te ich es aber sehr eilig und wur­de erst­mals geblitzt. Schät­zungs­wei­se zeig­te mein Tacho rund 140 km/h an, dabei befand ich mich auf der Auto­bahn in einem Strecken­ab­schnitt, in wel­chem auf­grund einer Bau­stel­le nur 100 km/h zuläs­sig waren. Die Beschrän­kung der zuläs­si­gen Höchst­ge­schwin­dig­keit hat­te ich schlicht über­se­hen. Es befan­den sich aber kaum ande­re Fahr­zeu­ge auf der Fahr­bahn. Droht mir trotz­dem ein Führerausweisentzug?

Ant­wort: Ja. Ein Ord­nungs­bus­sen­ver­fah­ren (die Poli­zei erle­digt Ihre Über­tre­tung mit einer Bus­se) kommt auf Auto­bah­nen nur bis zu einer Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung von 25 km/h in Betracht. Bei Fest­stel­lung der Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung ist immer ein Tole­ranz­ab­zug zu berück­sich­ti­gen. Die­ser bewegt sich je nach Mes­sung und zu beur­tei­len­der Geschwin­dig­keit zwi­schen 3–7 km/h. In Ihrem Fall ist ein Tole­ranz­ab­zug von rd. 5 km/h rea­li­stisch. Wären Sie also höch­stens 130 km/h gefah­ren, hät­te dies eine Ord­nungs­bus­se zur Fol­ge gehabt. Da Sie aber schnel­ler waren, wer­den Sie ver­zeigt und die Staats­an­walt­schaft wird sich mit Ihrem Fall befas­sen. Es droht Ihnen ein Straf­be­fehl mit einer Geld­stra­fe. Der rechts­kräf­ti­ge Straf­be­fehl wird zu einem spä­te­ren Zeit­punkt das Stras­sen­ver­kehrs­amt beschäf­ti­gen. Eine Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung von 35 km/h auf der Auto­bahn wird als schwe­re Wider­hand­lung ver­stan­den und führt auch ohne Vor­stra­fen zu einem Ent­zug des Füh­rer­aus­wei­ses von min­de­stens 3 Mona­ten. Ob viel Ver­kehr herrsch­te oder nicht, ändert dar­an nichts. Wenn Sie in den letz­ten 5 Jah­ren bereits einen Füh­rer­aus­weis­ent­zug wegen einer schwe­ren Wider­hand­lung hat­ten, droht Ihnen gar ein 12-mona­ti­ger Entzug.

Glänzen Sie mit nützlichem Alltagswissen 

Wir senden Ihnen verständliche Antworten auf die beliebtesten Alltagsfragen kostenlos und direkt in Ihr Postfach. Der Versand erfolgt 2- bis 3-mal jährlich.

Hätten Sie es gewusst?

Unliebsame Überraschung

Fra­ge: Ich bin schon lan­ge am Auto eines Freun­des inter­es­siert. Nach eini­gem hin und her haben wir den Kauf­ver­trag auf­ge­setzt und unter­zeich­net. Als ich am näch­sten Tag zur Abho­lung vor­bei­ging, stell­te ich mit Schrecken fest, dass das Auto über Nacht zer­kratzt wur­de. Ich habe den Kauf­preis noch nicht bezahlt. Der Wagen stand noch auf sei­nem Grund­stück, somit war das Auto

Weiterlesen »

Kostenvoranschlag wertlos?

Fra­ge: Wir haben einen Schrei­ner mit ver­schie­de­nen Reno­va­ti­ons­ar­bei­ten in unse­rer Küche beauf­tragt. Er mach­te einen “unver­bind­li­chen Richt­preis (Preis­schät­zung) für den Küchen­um­bau“ in der Höhe von 15’000 Fran­ken. Mit der Arbeit waren wir zufrie­den. Nach der Been­di­gung der Arbei­ten kam aber die gros­se Über­ra­schung. Wir erhiel­ten näm­lich eine Rech­nung über 20’220 Fran­ken. Damit waren wir nicht ein­ver­stan­den. Der Schrei­ner will jedoch

Weiterlesen »
Nach oben scrollen
Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.