Frage der Woche

Wer zahlt, wenn Teenager sprayen?

Fra­ge: Mein 16-jäh­ri­ger Sohn wur­de erwischt, wie er mit einer Spray­do­se eine Skulp­tur ver­un­stal­te­te. Die Rei­ni­gung kostet 4’200 Fran­ken. Der Eigen­tü­mer fin­det, ich müs­se als Vater bezah­len, weil ich «für mein Kind ver­ant­wort­lich» sei. Stimmt das – oder haf­tet mein Sohn selbst?

Ant­wort: Nein, Sie müs­sen nicht bezah­len. Nach Schwei­zer Recht kön­nen Min­der­jäh­ri­ge sel­ber scha­den­er­satz­pflich­tig wer­den, wenn sie urteils­fä­hig sind und schuld­haft han­deln. Urteils­fä­hig ist, wer die Fol­gen sei­nes Ver­hal­tens erkennt und sich ent­spre­chend anders ver­hal­ten könn­te. Das ist bei einem 16-Jäh­ri­gen in aller Regel der Fall, ins­be­son­de­re wenn es um ein bewuss­tes Bespray­en einer Skulp­tur geht. Er weiss, dass Spraye­rei ver­bo­ten ist und einen teu­ren Scha­den ver­ur­sacht – damit erfüllt er die Vor­aus­set­zun­gen der eige­nen Haf­tung. Eltern haf­ten dem­ge­gen­über nicht auto­ma­tisch für jedes Fehl­ver­hal­ten ihrer Kin­der. Sie haf­ten nur dann, wenn man ihnen eine Ver­let­zung der Auf­sichts­pflicht nach­wei­sen kann. Das wäre etwa der Fall, wenn Sie einem deut­lich jün­ge­ren Kind ohne Kon­trol­le gefähr­li­che Gegen­stän­de über­las­sen, oder wenn Sie kon­kre­te Warn­si­gna­le hart­näckig igno­rie­ren. Bei einem 16-jäh­ri­gen Jugend­li­chen ver­langt die Rechts­ord­nung aber kei­ne Kon­trol­le auf Schritt und Tritt. Nor­ma­ler­wei­se dür­fen Eltern davon aus­ge­hen, dass ihr Teen­ager ein­fa­che Regeln wie «frem­des Eigen­tum wird nicht beschä­digt» ver­stan­den hat. Kann Ihr Sohn die 4’200 Fran­ken nicht sofort bezah­len, kann der Eigen­tü­mer ihn betrei­ben. Reicht sein Ver­mö­gen nicht, erhält der Geschä­dig­te einen Ver­lust­schein und kann den Rest spä­ter wie­der gel­tend machen, wenn Ihr Sohn eige­nes Ein­kom­men oder Ver­mö­gen hat. Sie müs­sen die For­de­rung somit nicht akzep­tie­ren – recht­lich trägt Ihr Sohn allein die Verantwortung.

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Hätten Sie es gewusst?

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.