Frage der Woche

Wer haftet für die Mängel beim Auszug?

Fra­ge: Ich wohn­te allei­ne in einer 2.5‑Zimmerwohnung. Den Miet­ver­trag für die­se Woh­nung habe ich per Ende Sep­tem­ber letz­ten Jah­res gekün­digt und bin dar­auf­hin mit mei­nen Freund in eine grös­se­re Woh­nung gezo­gen. Die Woh­nungs­rück­ga­be liegt also weit zurück. Damals begut­ach­te­te der Ver­mie­ter in mei­ner Anwe­sen­heit die Woh­nung kurz und bestä­tig­te mir anschlies­send, dass alles in Ord­nung sei. Ein Pro­to­koll erstell­te er nicht. Nun habe ich einen Brief erhal­ten, wor­in der Ver­mie­ter diver­se Schä­den gel­tend macht und von mir Scha­den­er­satz for­dert. Muss ich für die­se Schä­den aufkommen?

Ant­wort: Nein. In den mei­sten Fäl­len erfasst der Ver­mie­ter bei der Woh­nungs­über­ga­be alle Schä­den in einem Pro­to­koll und notiert anbei, ob der aus­zie­hen­de Mie­ter dafür ver­ant­wort­lich ist. Hier­bei spie­len meh­re­re Fak­to­ren eine Rol­le, so bei­spiels­wei­se das Pro­to­koll beim Mie­t­an­tritt, dass gege­be­nen­falls bereits bestehen­de Män­gel beim Ein­zug fest­hält. Wei­ter ist von Inter­es­se, ob es sich um nor­ma­le oder über­mäs­si­ge Abnut­zung han­delt, denn für erste­re haf­tet der Mie­ter grund­sätz­lich nicht. Regel­mäs­sig bestä­tigt dann der Mie­ter mit sei­ner Unter­schrift unter dem Pro­to­koll, dass er mit den Schä­den und des­sen Über­nah­me ein­ver­stan­den ist. Eine gesetz­li­che Pflicht zur Unter­zeich­nung besteht aber nicht. Wird das Pro­to­koll nicht unter­zeich­net oder wird ein Pro­to­koll wie in Ihrem Fall gar nicht erstellt, hat der Ver­mie­ter all­fäl­li­ge Scha­den­er­satz­an­sprü­che innert zwei bis drei Arbeits­ta­gen nach der Woh­nungs­rück­ga­be mit ein­ge­schrie­be­nem Brief beim aus­zie­hen­den Mie­ter gel­tend zu machen, andern­falls ver­liert er sei­ne Ansprü­che. Eine Aus­nah­me hier­von stel­len Schä­den dar, die bei einer nor­ma­len Besich­ti­gung nicht erkenn­bar sind. Die­se kön­nen auch spä­ter noch gel­tend gemacht werden.

Glänzen Sie mit nützlichem Alltagswissen 

Wir senden Ihnen verständliche Antworten auf die beliebtesten Alltagsfragen kostenlos und direkt in Ihr Postfach. Der Versand erfolgt 2- bis 3-mal jährlich.

Hätten Sie es gewusst?

Muss ich Überstunden «abbauen»?

Fra­ge: Seit Anfang Jahr arbei­te ich wegen gros­ser Auf­trä­ge deut­lich mehr als ver­ein­bart. Nun sagt mein Chef, ich müs­se die ange­sam­mel­ten Stun­den bis Ende Jahr mit Frei­zeit kom­pen­sie­ren – sonst sei­en sie weg. Darf er das tat­säch­lich anordnen?

Weiterlesen »

Wenn das Gratispäckli plötzlich kostet

Fra­ge: Letz­ten Monat lag ein klei­nes Päck­li im Brief­ka­sten: zwei Fläsch­chen mit Duft- und Bade­zu­sät­zen. Ich hielt es für ein Wer­be­ge­schenk und freu­te mich dar­über. In den nach­fol­gen­den Tagen habe ich die Pro­duk­te bereits benutzt. Zwei Wochen spä­ter kam plötz­lich eine Rech­nung: 29 Fran­ken, weil ich die Ware nicht zurück­ge­schickt hät­te. Bestellt habe ich nichts. Muss ich zahlen?

Weiterlesen »
Nach oben scrollen
Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.