Leserfragen

Wer haftet für die Garderobe?

Fra­ge: Als ich letz­te Woche mit mei­nem Mann im Kino war, gab ich mei­nen Man­tel an der Gar­de­ro­be ab. Nach der Vor­stel­lung war mein Man­tel ver­schwun­den. Der Kino­in­ha­ber will für den Ver­lust des Man­tels nicht auf­kom­men. Er meint, da ich nichts für die Hin­ter­le­gung bezah­len muss­te, ent­fal­le eine Haf­tung. Stimmt das?

Ant­wort: Nein. Grund­sätz­lich gilt, dass ein Wirt für die Sachen sei­ner Gäste haf­tet, wenn er oder ein Ange­stell­ter die­se per­sön­lich ent­ge­gen­nimmt und an einen nicht für Gäste zugäng­li­chen Ort bringt.

Da Sie Ihren Man­tel an der Gar­de­ro­be gegen eine Emp­fangs­mar­ke abge­ge­ben haben, haben Sie mit dem Kino­in­ha­ber einen soge­nann­ten Hin­ter­le­gungs­ver­trag abge­schlos­sen. Dadurch ver­pflich­te­te sich der Kino­in­ha­ber, den Man­tel an einem siche­ren Ort auf­zu­be­wah­ren. Ob Sie dafür Geld bezah­len muss­ten, spielt kei­ne Rol­le. Da der Man­tel nun offen­sicht­lich aus der Obhut des Kinos gestoh­len wur­de, muss der Inha­ber für den ent­stan­de­nen Scha­den auf­kom­men. Von der Haf­tung befrei­en kann er sich bloss, wenn ihn kein Ver­schul­den am Ver­schwin­den der Jacke trifft. Die­ser Befrei­ungs­be­weis wird ihm jedoch kaum gelin­gen. Taucht die Jacke nicht wie­der auf, muss Ihnen der Besit­zer den Zeit­wert des Man­tels erset­zen. Haben Sie in Ihrer Haus­rats­ver­si­che­rung »ein­fa­chen Dieb­stahl aus­wärts« abge­schlos­sen, kön­nen Sie den Dieb­stahl Ihrer Ver­si­che­rung mel­den. Die­se wird Sie für Ihren Ver­lust ent­schä­di­gen und allen­falls auf den Kino­in­ha­ber Rück­griff nehmen.

Anders wäre es, wenn Sie Ihre Jacke nicht dem Kino­in­ha­ber zur Ver­wah­rung über­ge­ben hät­ten, son­dern selbst in der Gar­de­ro­be auf­ge­hängt hät­ten. In die­sem Fall bestün­de kei­ne Über­wa­chungs­pflicht des Inha­bers und er müss­te nicht für den Ver­lust haf­ten. Das­sel­be gilt auch, wenn der Besit­zer bloss aus Höf­lich­keit Ihren Man­tel abnimmt und in der all­ge­mein zugäng­li­chen Gar­de­ro­be aufhängt.

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Hätten Sie es gewusst?

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel Wehrli wohnt in Frick ...
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Cornels Leitsatz

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Wenn Cornel gerade nicht in der Kanzlei ist, findet man ihn hoch oben über den Wolken beim Gleitschirmfliegen.