Leserfragen

Wer haftet für den Fehlbetrag in der Kasse?

Fra­ge: Ich arbei­te im Detail­han­del an der Kas­se. Wäh­rend der Advents­zeit war sehr viel los im Laden und an einem Tag fehl­ten am Abend 45 Fran­ken in der Kas­se. Mein Chef mein­te dar­auf­hin, ich müs­se für den Fehl­be­trag auf­kom­men und das Man­ko aus eige­ner Tasche bezah­len, da ich an die­sem Tag auch an der Kas­se ein­ge­setzt war. Muss ich das wirklich?

Ant­wort: Nein. Für eine Man­ko­haf­tung muss zunächst der Ver­lust einem bestimm­ten Mit­ar­bei­ter zuge­ord­net wer­den kön­nen. Ist die mög­lich, bestimmt sich das Aus­mass der Haf­tung nach dem jewei­li­gen Ver­schul­den des Mit­ar­bei­ters. Han­del­te die­ser grob­fahr­läs­sig, haf­tet er voll (wenn der Mit­ar­bei­ter zum Bei­spiel grös­se­re Geld­be­trä­ge annimmt, ohne nach­zu­zäh­len). Bei leich­ter Fahr­läs­sig­keit muss dem­ge­gen­über nicht der gan­ze Scha­den ersetzt wer­den (wenn der Mit­ar­bei­ter bei­spiels­wei­se die Kas­se nicht abschliesst, wäh­rend er kurz einen Kun­den bedient). Ist nicht klar, wel­cher Mit­ar­bei­ter den Scha­den ver­ur­sacht hat, weil bei­spiels­wei­se meh­re­re Ver­käu­fe­rin­nen gleich­zei­tig an einer Kas­se bedient haben, hat der Arbeit­ge­ber den Ver­lust selbst zu tra­gen. Er darf den Fehl­be­trag in sol­chen Fäl­len nicht ein­fach auf alle Ange­stell­ten auf­tei­len und vom Lohn abzie­hen. In Ihrem Fall kann Ihr Chef von Ihnen nicht ver­lan­gen, dass Sie für den Ver­lust auf­kom­men. Sie waren an die­sem Tag nicht allei­ne an der Kas­se und Ihr Chef kann des­halb nicht bewei­sen, dass Sie für den Fehl­be­trag ver­ant­wort­lich sind. Somit kann Ihnen kein Ver­schul­den nach­ge­wie­sen wer­den und Ihr Chef bleibt auf dem Fehl­be­trag sit­zen. Auch wenn in Ihrem Ver­trag gene­rell gere­gelt wäre, wer in wel­chem Umfang für Fehl­be­trä­ge haf­tet, müss­ten Sie trotz­dem nicht bezah­len. Denn sol­che Rege­lun­gen sind unzu­läs­sig, da jeder Haf­tungs­fall indi­vi­du­ell beur­teilt wer­den muss.

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