Frage der Woche

Wer haftet für den Fehlbetrag in der Kasse?

Fra­ge: Ich arbei­te im Detail­han­del an der Kas­se. Wäh­rend der Advents­zeit war sehr viel los im Laden und an einem Tag fehl­ten am Abend 45 Fran­ken in der Kas­se. Mein Chef mein­te dar­auf­hin, ich müs­se für den Fehl­be­trag auf­kom­men und das Man­ko aus eige­ner Tasche bezah­len, da ich an die­sem Tag auch an der Kas­se ein­ge­setzt war. Muss ich das wirklich?

Ant­wort: Nein. Für eine Man­ko­haf­tung muss zunächst der Ver­lust einem bestimm­ten Mit­ar­bei­ter zuge­ord­net wer­den kön­nen. Ist die mög­lich, bestimmt sich das Aus­mass der Haf­tung nach dem jewei­li­gen Ver­schul­den des Mit­ar­bei­ters. Han­del­te die­ser grob­fahr­läs­sig, haf­tet er voll (wenn der Mit­ar­bei­ter zum Bei­spiel grös­se­re Geld­be­trä­ge annimmt, ohne nach­zu­zäh­len). Bei leich­ter Fahr­läs­sig­keit muss dem­ge­gen­über nicht der gan­ze Scha­den ersetzt wer­den (wenn der Mit­ar­bei­ter bei­spiels­wei­se die Kas­se nicht abschliesst, wäh­rend er kurz einen Kun­den bedient). Ist nicht klar, wel­cher Mit­ar­bei­ter den Scha­den ver­ur­sacht hat, weil bei­spiels­wei­se meh­re­re Ver­käu­fe­rin­nen gleich­zei­tig an einer Kas­se bedient haben, hat der Arbeit­ge­ber den Ver­lust selbst zu tra­gen. Er darf den Fehl­be­trag in sol­chen Fäl­len nicht ein­fach auf alle Ange­stell­ten auf­tei­len und vom Lohn abzie­hen. In Ihrem Fall kann Ihr Chef von Ihnen nicht ver­lan­gen, dass Sie für den Ver­lust auf­kom­men. Sie waren an die­sem Tag nicht allei­ne an der Kas­se und Ihr Chef kann des­halb nicht bewei­sen, dass Sie für den Fehl­be­trag ver­ant­wort­lich sind. Somit kann Ihnen kein Ver­schul­den nach­ge­wie­sen wer­den und Ihr Chef bleibt auf dem Fehl­be­trag sit­zen. Auch wenn in Ihrem Ver­trag gene­rell gere­gelt wäre, wer in wel­chem Umfang für Fehl­be­trä­ge haf­tet, müss­ten Sie trotz­dem nicht bezah­len. Denn sol­che Rege­lun­gen sind unzu­läs­sig, da jeder Haf­tungs­fall indi­vi­du­ell beur­teilt wer­den muss.

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Hätten Sie es gewusst?

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.