Leserfragen

Wer erbt den Familienschmuck?

Fra­ge: Bei einer Dis­kus­si­on hat mir kürz­lich jemand vol­ler Über­zeu­gung erzählt, dass die Schmuck­stücke einer ver­stor­be­nen Mut­ter auto­ma­tisch in die Hän­de der Töch­ter über­ge­hen. Das sei so im Gesetz vor­ge­se­hen. Stimmt das?

Ant­wort: Nein. Das ist ein Irr­glau­be. Zwar kann die Mut­ter in einem Testa­ment vor­se­hen, dass bestimm­te Erb­stücke (bei­spiels­wei­se der Schmuck) einer bestimm­ten Per­son zukommt oder unter den Töch­tern auf­ge­teilt wird. Ohne eine sol­che Anord­nung rich­tet sich das Vor­ge­hen jedoch nach dem Gesetz. 

Die hin­ter­las­se­nen Per­so­nen wer­den dabei auto­ma­tisch zu einer Erben­ge­mein­schaft. Der Nach­lass geht ins Gesamt­ei­gen­tum die­ser Erben­ge­mein­schaft über und das wei­te­re Vor­ge­hen bedarf die Zustim­mung aller Betei­lig­ten. Dabei kön­nen die Erben frei aus­ma­chen, wer wann wie viel bekommt. Aber eben nur solan­ge, wie alle damit ein­ver­stan­den sind. 

Wird man sich nicht einig, stellt das Gesetz gewis­se Grund­sät­ze und Richt­li­ni­en für die Tei­lung auf. Dabei sagt es klar, dass alle Erben grund­sätz­lich den glei­chen Anspruch auf die Erb­schafts­ge­gen­stän­de haben. Töch­ter wie Söh­ne besit­zen somit ein gleich­wer­ti­ges Recht bezüg­lich des Fami­li­en­schmucks. Kön­nen sich die Erben nicht eini­gen, wer­den so vie­le Lose gebil­det, wie Erben vor­han­den sind. Anschlies­send erfolgt die Ver­tei­lung der Lose durch Losziehung. 

Manch­mal ist eine sol­che Los­bil­dung aber auf­grund des Werts eines Gegen­stan­des nicht mög­lich (z.B. bei einer Lie­gen­schaft). Kön­nen sich die Erben in einem sol­chen Fall nicht über die Zutei­lung (mit Aus­gleichs­zah­lun­gen) eini­gen, muss auf ent­spre­chen­de Kla­ge das Gericht ent­schei­den. Dabei wird die umstrit­te­ne Sache ver­kauft und der Erlös unter den Erben geteilt. Als Erbe kön­nen Sie ver­lan­gen, dass das Gericht statt eines Ver­kaufs die öffent­li­che Ver­stei­ge­rung oder eine pri­va­te Auk­ti­on unter den Erben anordnet.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel Wehrli wohnt in Frick ...
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Cornels Leitsatz

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

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Wenn Cornel gerade nicht in der Kanzlei ist, findet man ihn hoch oben über den Wolken beim Gleitschirmfliegen.